![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Tschechische RepublikDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Ergebnis, dass die Tschechische Republik die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung der Stabilität der Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Diese Fortschritte wurden in den vergangenen zwölf Monaten erneut bestätigt. Die Tschechische Republik erfüllt damit weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Regierung hat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der zentralen Verwaltung ergriffen. Dazu wurde insbesondere ein Gesetz über den öffentlichen Dienst verabschiedet, mit dem eine rechtliche Grundlage für die zentrale öffentliche Verwaltung geschaffen und eine Reform der bestehenden Regelungen in einigen Schlüsselbereichen vorgenommen wurde. Das Gesetz soll über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren (d.h. bis Ende 2006) schrittweise umgesetzt werden, um ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und eine gründliche Anwendung der einzelnen Bestimmungen zu lassen. Trotzdem wäre die baldmöglichste Umsetzung des Gesetzes wünschenswert, damit sichergestellt werden kann, dass die öffentliche Verwaltung für die zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU gut gerüstet ist. Die im Zuge der Dezentralisierung vorgesehene Übertragung von Zuständigkeiten auf die Regional- und Kommunalverwaltungen wurde fortgesetzt. Durch die Einführung eines neuen Verwaltungsrechtssystems und die Umsetzung der gestrafften Strafprozessordnung kam die Justizreform weiter voran. Zur Verkürzung der Gerichtsverfahren insbesondere in Zivilsachen sind allerdings weitere Maßnahmen erforderlich. Insgesamt müssen die jüngsten Reformen durch Aufstockung des Personals und der materiellen Ressourcen sowie durch verstärkte Weiterbildung der Richter auf eine solidere Grundlage gestellt werden. Zur Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität, die nach wie vor Anlass zu ernster Sorge geben, wurde eine Reihe zusätzlicher rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen ergriffen. Hier sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. Es muss vor allem dafür gesorgt werden, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit zusätzlichem Personal und weiteren technischen Ressourcen ausgestattet werden. Wie die Regierung in einem vor kurzem veröffentlichten Bericht feststellt, ist in diesem Bereich die uneinsgeschränkte Unterstützung aller politischen Kräfte von entscheidender Bedeutung. Die Tschechische Republik achtet weiterhin die Menschenrechte und die Grundfreiheiten. Durch eine Änderung des Asylgesetzes, die im Februar 2002 in Kraft trat, wurde die Bestimmungen über die Gewährung von Asyl weiter verschärft. Damit wurde zudem eine zweite unabhängige Berufungsinstanz für Asylbewerber geschaffen, deren Anträge abgelehnt werden. Die Gleichstellungskommission nahm im Januar 2002 ihre Arbeit auf. Auch zur Verbesserung der schwierigen Situation der Roma-Gemeinschaft wurde einiges unternommen. Doch um deutliche Forschritte bei der Beseitigung der Diskriminierung der Roma im Hinblick auf den Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Wohnraum zu erreichen, sind Maßnahme struktureller Art erforderlich. Hier wäre die Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes ein wichtiger Schritt nach vorne. Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die tschechischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden beschleunigt, wobei die tschechischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass die Tschechische Republik über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es der Tschechischen Republik ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Im Hinblick auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind Verbesserungen möglich. Hier sollte vor allem das hohe und weiter steigende Niveau der obligatorischen und quasi-obligatorischen Staatsausgaben angegangen werden. Auch die Reform der Sozialausgaben, z.B. Renten- und Krankenversicherung, muss fortgesetzt werden. Entschlosseneres Handeln beim Verkauf notleidendender Forderungen der Tschechischen Konsolidacni Banka an Privatinvestoren ist erforderlich, um der Fehlleitung von Ressourcen in der Wirtschaft entgegenzuwirken. Seit der Stellungnahme 1997 hat die Tschechische Republik sehr gute Fortschritte gemacht. Zunächst verlief die Rechtsangleichung eher schleppend, doch danach war eine deutliche Erhöhung des Tempos festzustellen. Auch beim Aufbau der zur Umsetzung des Besitzstand erforderlichen Verwaltungskapazitäten und bei der Reform der Justiz ist das Land in den letzten Jahren stetig vorangekommen. In den vergangenen zwölf Monaten hat die Tschechische Republik insbesondere im Hinblick auf Finanzdienstleistungen, Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenschutz, Straßenverkehr, Sozialpolitik, Umwelt und Justiz und Inneres die Rechtsangleichung weiter vorangebracht. Die Fortschritte im Steuerbereich waren dagegen begrenzt. Die Bemühungen um Ausbau der Verwaltungskapazitäten - einschließlich der Schaffung eines Rechtsrahmens für die öffentliche Verwaltung - wurden fortgesetzt. Insgesamt hat die Tschechische Republik in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart. Im Bereich des Binnenmarkts ist in Bezug auf die vier Freiheiten die Übernahme des Besitzstands bereits weit fortgeschritten; es gilt nun, die noch verbleibenden Lücken zu schließen. Hier verfügt das Land insgesamt über ausreichende Verwaltungskapazitäten. Im Bereich des freien Warenverkehrs wendet die Tschechische Republik inzwischen fast alle harmonisierten EU-Normen - auch im Lebensmittelbereich - an. Hier muss allerdings die Leistungsfähigkeit der Behörden bei der Marktüberwachung weiter gesteigert werden. In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen muss - aufbauend auf den willkommenen jüngsten Fortschritten - die Rechtsangleichung an den Besitzstand abgeschlossen werden. Was die Freizügigkeit betrifft, so wurde in Bezug auf die Bürgerrechte und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern bereits ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht, doch bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise besteht dringender Handlungsbedarf. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs ist die Tschechische Republik bei der Umsetzung der EU- Richtlinien über das Bankenwesen gut vorangekommen, muss allerdings bei den anderen Finanzdienstleistungen die Rechtsangleichung noch zum Abschluss bringen. Die Überwachung des Finanzsektors bedarf der Verbesserung. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs waren in jüngster Zeit sowohl bei der Beseitigung von Beschränkungen beim Erwerb von Grundbesitz als auch bei den Regelungen für grenzüberschreitende Überweisungen gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Leistungsfähigkeit der Behörden bei der Bekämpfung der Geldwäsche muss weiter gesteigert werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Beisitzstand festzustellen, auch wenn bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum und der Bekämpfung von Produktnachahmung und -piraterie eine weitere Verbesserung notwendig ist. In Bezug auf den Wettbewerb stehen die tschechischen Rechtsvorschriften weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, und das Amt für den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs kann eine befriedigende Bilanz bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich Kartelle und staatliche Beihilfen vorweisen. Die Umsetzung der staatlichen Beihilfen und Umstrukturierung des Stahlsektors bedarf der sorgfältigen Überwachung. Im Bereich Banken ist eine größere Transparenz erforderlich. Im Hinblick auf die Wirtschaft- und Währungsunion hat die Tschechische Republik vor allem durch die jüngsten erheblichen Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Zentralbank ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Auch im Steuerbereich ist die Rechtsangleichung weit fortgeschritten, auch wenn in Bezug auf die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuern weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Entwicklung von IT-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und den EU-Mitgliedstaaten muss weiter vorangetrieben werden. In diesem Bereich sind auch verstärkte Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten vonnöten. Was das Zollwesen betrifft, ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand festzustellen. Hier muss die Umstellung auf EDV abgeschlossen und der vollständige Verbund der nationalen IT-Systeme mit denen der EG-Zollverwaltungen hergestellt werden. In Bezug auf die Sektorpolitiken wurde insgesamt ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand und eine zufriedenstellende Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden erreicht. Im Verkehrsbereich stehen beim Straßen- und Luftverkehr die tschechischen Rechtsvorschriften weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, währen beim Schienenverkehr weitere Anstrengungen erforderlich sind. Für ausreichende Verwaltungskapazitäten zur Durchsetzung des Besitzstands muss noch gesorgt werden. Im Energiesektor ist vor allem im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkts die Rechtangleichung bereits weit fortgeschritten. Nun gilt es, die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die Tschechische Republik hat alle Empfehlungen des Ratsberichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der EU-Erweiterung angenommen und arbeitet an deren Umsetzung. Im Bereich Landwirtschaft sind die Beitrittsvorbereitungen insgesamt weit fortgeschritten, insbesondere in Bezug auf den Aufbau der Strukturen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Übernahme der EG- Pflanzenschutzbestimmungen. Zum Abschluss der Rechtsangleichung und zur Stärkung der Inspektionssysteme im Veterinärbereich sind weiter Anstrengungen erforderlich. Im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ist insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik und Beschäftigung die Rechtsangleichung weit fortgeschritten. Dies gilt vor allem für das Arbeitsrecht und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Im letzteren Bereich ist allerdings eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten und insbesondere der Arbeitsaufsichtsbehörden erforderlich. Auf dem Gebiet der Regionalpolitik ist nach erheblichen Fortschritten in den letzten zwölf Monaten der erforderliche Rechtsrahmen inzwischen weitgehend vorhanden. Mit Blick auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Durchsetzungs- und Kontrollstrukturen und die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine Förderung durch die Gemeinschaft in Frage kommen, sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Umweltbereich hat die Tschechische Republik ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und durch beträchtliche Investitionen vor allem in die Verbesserung der Luft- und Wasserqualität beachtliche Ergebnisse erzielt. Zum Abschluss der Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Wasserqualität, Abfallbeseitigung, Naturschutz und Vermeidung von industrieller Umweltverschmutzung sind weitere Anstrengungen erforderlich. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass auf regionaler und lokaler Ebene ausreichende Verwaltungskapazitäten vorhanden sind und dass eine langfristige Investitionsplanung vorgenommen wird. Im Bereich Telekommunikation ist die Tschechische Republik in jüngster Zeit weiter vorangekommen. In Bezug auf den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur und die Diversifizierung des Telekommunikationsmarkts weist das Land eine hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand auf. Allerdings ist neben der vollständigen Marktliberalisierung auch eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde erforderlich. Bei den audiovisuellen Medien ist die Rechtsangleichung weit fortgeschritten. Zur wirksamen Rechtsdurchsetzung ist allerdings eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten erforderlich. Besonders wichtig bleibt die Schaffung und wirksame Überwachung eines transparenten und verlässlichen Regulierungsrahmens in diesem Bereich. Was das Kapitel Justiz und Inneres betrifft, so wurden in fast allen Bereichen erhebliche Fortschritte gemacht. Damit ist die Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen. In Bezug auf die Verbesserung der Grenzüberwachung, die Umsetzung des Schengener Aktionsplans und die wirksamere Bekämpfung von Betrug, Korruption und organisierter Kriminalität sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der Finanzkontrolle ist die Rechtsangleichung abgeschlossen, doch sind zur vollständigen Umsetzung der Vorschriften über die interne Finanzkontrolle im öffentlichen Sektor weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Insgesamt wurden die Verwaltungskapazitäten der Tschechischen Republik erheblich gestärkt. Vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik, Justiz und Inneres und Finanzkontrolle müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden. Hier sollte den Verwaltungsstrukturen, die zur ordnungsgemäßen und effizienten Verwaltung der EG- Mittel erforderlich sind, ein besonderes Augenmerk gelten. Die laufenden Maßnahmen u.a. zur Stärkung der internen Rechnungsprüfungseinheiten durch Aufstockung des Personals und verstärkte Ausbildung müssen energisch vorangetrieben werden, damit bis zum Beitritt ihre uneingeschränkte Funktionsfähigkeit erreicht wird. Die Verhandlungen zu 25 Kapiteln des Besitzstands sind vorläufig abgeschlossen. Die Tschechische Republik erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Allerdings sind beim Abschluss der Rechtsangleichung in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, Veterinärmedizin sowie Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern Verzögerungen eingetreten. Hier muss gehandelt werden. Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von der Tschechischen Republik bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss die Tschechische Republik die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die sie in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Last modified: 2002-10-15 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||