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Estland

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land beachtliche Fortschritte bei der weiteren Festigung und Erhöhung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten erzielt. Diese Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Estland erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Das Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde weiter umgesetzt; der öffentliche Dienst und die Verwaltungssysteme Estlands funktionieren weiterhin zufriedenstellend. Weiter verbessert werden müssen die Transparenz in Personalangelegenheiten und die Koordinierung zwischen den Behörden.

Die Modernisierung der Justiz ist gut vorangekommen, ihre Unabhängigkeit und ihre Verwaltung haben sich verbessert. Auch die Richterausbildung wurde weiter verbessert, die Gerichtsinformationssysteme wurden modernisiert. Estland muss Anstrengungen unternehmen, um die freien Staatsanwaltsstellen zu besetzen. Wie bereits im letzten Jahr festgestellt, muss Estland die Gerichtsverfahren noch effizienter gestalten und die Qualität und die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen weiter verbessern.

Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in Estland nach wie vor geachtet.

Estland hat die Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, weiter gefördert, indem es die Vorschrift, dass Kandidaten bei Parlaments- und Kommunalwahlen bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen müssen, aufgehoben und den Sprachunterricht und den kulturellen Austausch im Rahmen des staatlichen Integrationsprogramms unterstützt hat. Estland muss weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Einbürgerungsquote und zur Erleichterung der Einbürgerung unternehmen. Außerdem muss Estland gewährleisten, dass bei der Anwendung der Sprachenregelung auch weiterhin die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit, die internationalen Verpflichtungen des Landes und das Europa- Abkommen beachtet werden.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die erheblichen Reformanstrengungen der estnischen Regierung zur Umgestaltung der Wirtschaft anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und insbesondere der Russlandkrise verbessert. Es wurde makroökonomische Stabilität erreicht, und die Reformen wurden vertieft, wobei das Engagement der estnischen Regierung für die Erfüllung der wirtschaftlichen Bedingungen für den Beitritt zur EU nicht nachgelassen hat.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Estland ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft ist. Sofern Estland seinen derzeitigen Reformkurs beibehält, dürfte es in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die Regierung und die Privatwirtschaft können das Funktionieren des Arbeitsmarktes verbessern, indem sie eine aktivere Rolle dabei übernehmen, das Problem der Arbeitslosigkeit anzugehen. Ferner muss die Konsolidierung der Gemeindefinanzen in Angriff genommen werden, um die vorsichtige Haltung in der Steuerpolitik zu festigen. Außerdem ist die Umstrukturierung des Ölschiefersektors aktiv voranzutreiben.

Seit der Stellungnahme ist Estland mit der Übernahme des Besitzstands gut vorangekommen und hat in letzter Zeit auch Fortschritte beim schrittweisen Aufbau der Verwaltungskapazitäten erzielt, die erforderlich sind, um den Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können.

Für das vergangene Jahr hat Estland in vielen Bereichen, unter anderem Binnenmarkt, Landwirtschaft und Justiz und Inneres, weitere Fortschritte zu vermelden. Sie vollzogen sich jedoch im Allgemeinen langsamer, als Estland in seinem Nationalen Programm zur Übernahme des Besitzstands selbst vorgesehen hatte.

Insgesamt hat Estland in den meisten Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Auch bei der Schaffung adäquater Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands ist Estland auf zahlreichen Gebieten recht weit fortgeschritten. Die erforderlichen Verwaltungseinrichtungen sind in Estland zum größten Teil vorhanden. In einigen Bereichen bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der fachlichen Kompetenz dieser Einrichtungen. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Was den Binnenmarkt anbelangt, so sind im freien Warenverkehr einige Fortschritte bei der Angleichung der horizontalen und der sektorspezifischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand festzustellen. Die Marktaufsicht, einschließlich der Lebensmittelsicherheit, muss jedoch verbessert werden. Für die Freizügigkeit sind die Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen, die Bürgerrechte und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer weiter angeglichen worden; es ist allerdings dafür zu sorgen, dass die Ausbildung in den freien Berufen vollständig mit den EG- Normen in Einklang gebracht wird. In den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik und Verbraucher- und Gesundheitsschutz, in denen die Vorbereitungen recht weit gediehen sind, wurde eine weitere Angleichung an den Besitzstand vorgenommen. Als Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten sind das einheitliche Finanzaufsichtsamt, das vor kurzem seine Arbeit aufgenommen hat, und die Einführung eines Systems für grenzüberschreitende Zahlungen zu nennen. Fortgesetzter Aufmerksamkeit bedarf der weitere Ausbau des Amtes für Datenschutz, des Amtes für öffentliche Beschaffung und der Finanzfahndungsstelle (für die Bekämpfung der Geldwäsche). Ferner muss die effektive Anwendung des Besitzstands im Wettbewerbsbereich gewährleistet und der Gesetzesvollzug zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen verbessert werden.

In der Landwirtschaft wurden die Vorbereitungen für die Gemeinsame Agrarpolitik fortgesetzt und die Rechtsvorschriften über Tier- und Pflanzengesundheit weiter an den Besitzstand angeglichen. Es wurde eine Stiftung für die Entwicklung des ländlichen Raumes gegründet. Die Arbeiten müssen fortgesetzt werden, um die künftige Zahlstelle und das Landwirtschaftsministerium beim Aufbau der GAP-Systeme einschließlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems zu unterstützen, die Kapazitäten im Veterinärwesen auszubauen, das Aufsichtsamt für die Pflanzenerzeugung und die Grenzkontrollen zu verschärfen und die Einhaltung der Qualitätsnormen für Lebensmittel zu gewährleisten. In der Fischerei vollzogen sich die Fortschritte nur langsam, wenn auch einige Schritte auf den Gebieten Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrolle unternommen wurden. Anstrengungen sind dringend notwendig, um insbesondere das Fischereiinformationssystem weiterzuentwickeln, eine Struktur- und Marktpolitik auszuarbeiten und umzusetzen und die Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium zu verbessern. Zurzeit werden Marktvorschriften und mehrere Projekte für die Prüfung der Erzeugerorganisationen, Fischereidatenbanken und Register ausgearbeitet. Estland hat Schritte eingeleitet, um die Koordinierung der Fischereiverwaltung zu verbessern, muss diese jedoch erheblich beschleunigen. Die vollständige Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen würde helfen zu gewährleisten, dass die derzeitigen Lücken bei den Vorbereitungen in diesem Bereich geschlossen werden.

In der Verkehrspolitik ist Estland sowohl mit der Angleichung als auch mit der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften weiter kontinuierlich vorangekommen und hat unter anderem eine unabhängige Flugunfalluntersuchungsstelle eingerichtet. Die Rechtsangleichung im Bahnsektor ist noch zum Abschluss zu bringen, der soziale Besitzstand im Bereich Straßenverkehr umzusetzen und die Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern. Im Energiebereich wurden Fortschritte bei der Beseitigung der Preisverzerrungen, bei der Verbesserung der Regulierung des Sektors und auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit erzielt. Estland muss seine Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand insbesondere im Bereich des Strom- und Gasbinnenmarktes angleichen, erneuerbare Energiequellen erschließen und die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt weiter ausbauen. Generell muss Estland, was die Industriepolitik angeht, die Umstrukturierung der gewerblichen Wirtschaft zum Abschluss bringen und sich dabei auf den Ölschiefersektor konzentrieren. In den Bereichen Telekommunikation und Kultur und audiovisuelle Medien ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Estland muss jedoch den Universaldienst gewährleisten.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung hat Estland einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verzeichnen. Das Arbeitsaufsichtsamt wurde modernisiert und als nationale Kontaktstelle für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz benannt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um das Arbeitsrecht und die Gleichstellungsvorschriften anzugleichen und die Kapazitäten für die Umsetzung und effektive Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Gesundheitswesen und über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Der soziale Dialog ist weiterzuentwickeln. In der Regionalpolitik sind kontinuierliche Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds festzustellen. Estland muss jedoch die Kapazitäten der Behörden, die für die Programmierung und Umsetzung der EG-Regionalpolitik nach dem Beitritt benannt sind, noch erheblich ausbauen und auch eine effiziente Finanzkontrolle entwickeln.

Im Umweltschutz sind weitere Fortschritte zu vermelden. Estland muss noch die Rechtsangleichung insbesondere auf den Gebieten Abfall, Naturschutz, Chemikalien, Schutz der Luftqualität und Strahlenschutz fortsetzen, in die Infrastruktur unter anderem für Abfall und Abwasserbehandlung investieren und die Verwaltungskapazitäten auf ministerieller und kommunaler Ebene ausbauen. Ferner muss Estland den Vollzug des Umweltrechts weiter verbessern.

Im Bereich Justiz und Inneres ist Estland auf den Gebieten Datenschutz, Grenzkontrollen, Visa, Migration und Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden weiter vorangekommen. Zwei neue Systeme wurden eingeführt, das Online-Visaregister und das Online-Strafverfahrensregister für die Polizei. Die Rechtsangleichung ist noch zum Abschluss zu bringen, vor allem auf den Gebieten Migration, Asyl und Geldwäsche. Aufmerksamkeit muss auch der Durchführung des Schengen-Aktionsplans, der Verschärfung der Grenzkontrollen und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewidmet werden.

Bei den Steuern wurden Fortschritte bei der Angleichung des Mehrwertsteuerrechts an den Besitzstand erzielt. Estland muss die Angleichung fortsetzen und die Kapazitäten des Finanzamtes ausbauen. Im Bereich der Zollunion ist Estland mit der Rechtsangleichung und der Entwicklung von EDV-Systemen vorangekommen und hat beim Zollamt eine Fahndungsabteilung eingerichtet. Es bedarf noch dringend erheblicher Anstrengungen, um die Verwaltungskapazitäten für die effektive Anwendung EG-kompatibler Zollmaßnahmen auszubauen und entsprechende Schulung der Zollbeamten zu gewährleisten. Estland muss seine EDV-Systeme im Zollbereich weiterentwickeln und gewährleisten, dass sie mit denen der Gemeinschaft zusammengeschaltet werden können; es wird hierbei in erheblichem Maße von der Gemeinschaft unterstützt. Ferner sind die Vorbereitungen Estlands für die effektive Anwendung der Zollverfahren, in denen Abgaben erhoben oder ausgesetzt werden, ab dem Beitritt und die Umorganisation der Zolldienststellen fortzusetzen und zu beschleunigen.

Von der Finanzkontrolle sind gute Fortschritte bei der effektiven Anwendung der internen Finanzkontrolle, bei der Einführung von Rechtsvorschriften für die externe Finanzkontrolle und beim Schutz der finanziellen Interessen der EG zu vermelden. Auf dem Gebiet der Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist die Einführung neuer Haushaltsverfahren gut vorangekommen. Die Kapazitäten für die Berechnung der Eigenmittel müssen ausgebaut werden.

In den meisten Bereichen ist Estland beim Aufbau der für die Umsetzung und effektive Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazitäten recht weit fortgeschritten. Jedoch gibt es, wie oben dargelegt, eine Reihe von Bereichen, in denen zwar bereits viel erreicht worden ist, in denen aber noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Arbeiten zum Abschluss zu bringen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freizügigkeit, Fischerei, Landwirtschaft, Steuern, Sozialpolitik und Beschäftigung, Energie, Regionalpolitik, Umweltschutz, Zollunion und Justiz und Inneres.

Die Beitrittsverhandlungen über 28 Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Verhandlungen eingegangen ist. Verzögert haben sich jedoch der Erlass der Rechtsvorschriften für die Fischerei, die effektive Anwendung des Fischereiinformationssystems, die Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit und Kompatibilität des Registers der Fischereifahrzeuge und die Angleichung der Rechtsvorschriften auf den Gebieten Luftqualität und Strahlenschutz an den Besitzstand. Diese Fragen müssen angegangen werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Estland angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte, des bei der Rechtsangleichung und den Verwaltungskapazitäten erreichten Standes und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in der Lage sein wird, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Estland seine Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Last modified: 2002-10-15
 
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