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Lettland

In ihrer Stellungnahme von 1997 war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Lettland die politischen Kriterien erfüllte. Seither hat das Land erhebliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung der Institutionen erzielt, die die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten garantieren. Dies bestätigte sich im vergangenen Jahr. Lettland erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung hat sich Lettland weiter mit den noch ausstehenden Reformfragen befasst. Sobald das Gesetz über den öffentlichen Dienst und das Gesetz über die öffentliche Verwaltung uneingeschränkt angewandt werden, ist der Rechts- und Verwaltungsrahmen relativ vollständig. Jetzt ist es wichtig, dass die Einführung eines einheitlichen Besoldungssystems für den öffentlichen Dienst beschleunigt und eine ausreichende Finanzierung sichergestellt wird.

Die meisten Schwachstellen des Justizwesens wurden ermittelt, jedoch nur ein Teil davon beseitigt. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen vervielfältigt werden, um eine eingehende Systemreform auf der Grundlage politischer Unterstützung für die Modernisierung des Justizwesens und ausreichender Finanzierung zu gewährleisten. Der Rechtsrahmen muss noch vervollständigt und der zunehmende Verfahrensstau an den Gerichten muss verringert werden. Die Frage der Untersuchungshaft bedarf weiterer Aufmerksamkeit. Zur Stärkung der tatsächlichen Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität des Justizwesens sind weitere erhebliche Bemühungen erforderlich. Die Modernisierung der Gerichtsinfrastruktur muss abgeschlossen werden.

Lettland hat weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption erzielt, die nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis bietet. Der Rechtsrahmen wurde verbessert, der institutionelle Aufbau verstärkt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit nimmt zu und die Zivilgesellschaft wird in zunehmendem Maß einbezogen. Dennoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um den Institutionenaufbau zu vervollständigen und das neue Amt für Korruptionsbekämpfung mit den erforderlichen Mitteln für die Erzielung konkreter Ergebnisse auszustatten.

In Lettland werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet.

Lettland förderte die weitere Eingliederung von Nichtstaatsbürgern in die lettische Gesellschaft durch die Streichung der sprachlichen Anforderungen aus dem Wahlgesetz, die weitere Erleichterung des Einbürgerungsprozesses und durch die Tätigkeiten der Stiftung für gesellschaftliche Integration. Der Eingliederungsprozess muss jedoch beschleunigt werden und es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, insbesondere für die Förderung der Einbürgerung und des Sprachunterrichts. Lettland sollte sicherstellen, dass bei der Umsetzung des Sprachengesetzes auf allen Ebenen die Grundsätze des legitimen öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit sowie die internationalen Verpflichtungen Lettlands und das Europa-Abkommen eingehalten werden.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die lettischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen - vor allem ist hier die Krise in Russland zu nennen - verbessert. Makroökonomische Stabilität wurde erreicht und Reformen wurden beschleunigt, wobei die lettischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU- Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Folglich verfügt Lettland über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Lettland ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Das Funktionieren des Arbeitsmarkts kann noch verbessert werden, insbesondere durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen, durch die Verbesserung der für die Mobilität der Arbeitskräfte notwendigen öffentlichen und privaten Infrastrukturen und durch weitere Reformen des Bildungssystems. Bei der Steuerpolitik ist weiterhin ein umsichtiges Vorgehen erforderlich, auch angesichts des hohen Leistungsbilanzdefizits. Darüber hinaus würden eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und eine Stärkung der Kapazitäten in Verwaltung und Justiz die Entwicklung des Privatsektors auf einer breiteren Grundlage fördern.

Seit der Stellungnahme hat Lettland insbesondere in den letzten beiden Jahren stetige Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt. Dadurch wurde fast das gesamte Primärrecht eingeführt. Gleichzeitig unternahm das Land zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten ebenfalls erhebliche Bemühungen, wenn auch nicht in demselben Umfang wie bei der Rechtsangleichung.

Im vergangenen Jahr ist Lettland in den meisten Bereichen bei der Vervollständigung der Rechtsangleichung und der Errichtung oder Umstrukturierung der entsprechenden spezialisierten Stellen weiter vorangekommen. Das Land hat auch die Ausbildungsmaßnahmen in den meisten Bereichen intensiviert, um die Anforderungen des Besitzstands zu erfüllen.

Insgesamt hat Lettland in vielen Bereichen ein hohes Maß an Angleichung an den Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten. Weiterer Anstrengungen bedarf es vor allem noch bei den Verwaltungskapazitäten in den meisten Bereichen sowie bei der Vervollständigung der Gesetzgebung in einer Reihe von Sektoren. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Maßnahmen vereinbart.

Lettland ist bei den Vorbereitungen auf die Teilnahme am Binnenmarkt weit fortgeschritten und hat auf diesem Gebiet einen guten Niveau bei der Rechtsangleichung erreicht. Was den freien Warenverkehr betrifft, so ist der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden. Das Normungssystem wird stetig weiterentwickelt, muss jedoch noch verbessert werden. Die Reform des Marktaufsichtssystems und seiner Infrastruktur, unter anderem in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und öffentliches Auftragswesen, muss weiter intensiviert werden. Die Anpassung der lettischen Rechtsvorschriften über Freizügigkeit und der entsprechenden Strukturen an den Besitzstand hat sich zufriedenstellend entwickelt, wenn auch noch weitere Bemühungen vonnöten sind, vor allem hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten. Auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit schritt die Rechtsangleichung voran, insbesondere bei den Finanzdienstleistungen und im Bankwesen, doch es sind noch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit Versicherungen und Wertpapieren vonnöten. Auf dem Gebiet des Kapitalverkehrs hat es gute Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand gegeben, doch der Prozess muss in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen noch zu Ende gebracht werden. Die Verwaltungskapazitäten auf diesem Gebiet wurden geschaffen, müssen jedoch in einigen Bereichen noch ausgebaut werden. In Bezug auf das Gesellschaftsrecht war das Inkrafttreten des Handelsgesetzes, das nun angewandt werden muss, eine wichtige Entwicklung. Auch wenn die lettischen Rechtsvorschriften über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum weitgehend angeglichen sind, stellt die wirksame Bekämpfung der Produktpiraterie und -nachahmung weiterhin eine Herausforderung dar. Auf dem Gebiet des Wettbewerbs hat Lettland im Bezug auf die Rechtsangleichung, die Verwaltungskapazitäten und die Vollzugsbilanz ein angemessenes Niveau erreicht, sollte sich jedoch weiter um gute Leistungen bei der wirksamen Anwendung der Wettbewerbsvorschriften bemühen.

Was das Zollwesen anbelangt, so sind die Rechtsvorschriften weitgehend angeglichen, doch ihre Umsetzung und die organisatorische Umstrukturierung müssen fortgeführt werden; dasselbe gilt für den Steuerbereich¸ in dem die Gesetzgebung über direkte und indirekte Steuern noch vervollständigt werden muss. Lettland sollte die laufenden Gesetzgebungsarbeiten vorantreiben und die Vorbereitungen für die Kompatibilität von Computersystemen unbedingt beschleunigen. In beiden Bereichen hat sich Lettland verpflichtet, adäquate Informationstechnologiesysteme einzuführen, um den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Als Priorität sind beträchtliche weitere Anstrengungen notwendig, damit diese Systeme bis zum Beitritt reibungslos funktionieren.

Lettland hat weitere Fortschritte im Bereich Landwirtschaft erzielt, zuletzt durch die Modernisierung der Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf die Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Errichtung der Lebensmittel- und Veterinärbehörde als zuständige Stelle für die Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette und die Akkreditierung der SAPARD-Stelle sind bedeutende Errungenschaften. Lettland muss jedoch noch wesentliche Herausforderungen bewältigen, in Bezug sowohl auf die Rechtsangleichung als auch auf die Stärkung der institutionellen Kapazitäten für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Durchführungsvorkehrungen, einschließlich der Zahlstelle, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der gemeinsamen Marktorganisationen. Besonderer Bemühungen bedarf es noch auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelkontrollen sowie bei der Modernisierung der Unternehmen der Lebensmittelindustrie entsprechend den Anforderungen der Gemeinschaft. Auf dem Gebiet der Fischerei hat die Rechtsangleichung ein angemessenes Niveau erreicht, doch es gibt noch Lücken insbesondere bei den Strukturmaßnahmen und der Marktpolitik. Die Verwaltungsstrukturen sind teilweise eingerichtet. Die Bemühungen Lettlands müssen sich nun auf den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Gewährleistung einer ausreichenden Finanzierung konzentrieren.

Die lettischen Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr stehen weitgehend mit dem entsprechenden Besitzstand im Einklang: die einschlägigen Rahmengesetze (außer auf dem Gebiet des Seeverkehrs) sind vorhanden und die Verwaltungskapazitäten werden weiter ausgebaut. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um den Angleichungsprozess vor allem im Schienen- und Seeverkehr abzuschließen und die Verwaltungskapazitäten im Straßen- Schienen- und Seeverkehr zu stärken. Die jüngsten Kapazitätsverbesserungen auf den Gebieten Sicherheit im Seeverkehr und Leistungsfähigkeit des Flaggenstaats müssen noch gesteigert werden.

Die Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes war ein bedeutender Schritt vorwärts im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist weit fortgeschritten, muss jedoch noch vervollständigt werden. Die wirksame Um- und Durchsetzung auf den Gebieten Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit sind nach wie vor wichtig. In Bezug auf das Energiewesen wurde bei der Rechtsangleichung und bei den institutionellen Kapazitäten ein angemessenes Niveau erreicht, doch der Prozess muss noch abgeschlossen werden, vor allem was den Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas), die Ölvorräte, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der zuständigen Stellen betrifft. Lettland hat bei der Angleichung seiner Vorschriften an den umweltrechtlichen Besitzstand beträchtliche Fortschritte gemacht. Dieser Prozess ist abzuschließen und die Verwaltungskapazitäten sind weiter auszubauen, vor allem was die Kontrolle, Zusammenarbeit und Koordinierung auf allen Ebenen angeht. Die Investitionen sollten erhöht werden.

Mit der Annahme des Telekommunikationsgesetzes und der Errichtung der Kommission für Versorgungsbetriebe als Regulierungsbehörde sind die Rechtsvorschriften weitgehend angeglichen und die erforderlichen Einrichtungen vorhanden. Dennoch sind besondere Anstrengungen im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts, die Stärkung der Unabhängigkeit und Effektivität der Regulierungsbehörde und die Rechtsangleichung auf dem Gebiet der Postdienste vonnöten. Besondere Fortschritte wurden bei der institutionellen Stärkung auf dem Gebiet Kultur und audiovisuelle Medien erzielt, wo die lettischen Vorschriften weitgehend mit dem Besitzstand übereinstimmen.

Im Bereich Justiz und Inneres kam Lettland bei der Rechtsangleichung und bei der kontinuierlichen Erweiterung seiner Verwaltungskapazitäten deutlich voran. Die Bemühungen Lettlands müssen sich nun auf die vollständige Rechtsangleichung insbesondere auf den Gebieten Migration, Geldwäsche, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie auf die Umsetzung des qualitativ sehr guten Schengen-Aktionsplans konzentrieren. Es bedarf einer weiteren Stärkung der Vollzugsbehörden, auch durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen, wobei der Bekämpfung von Drogen und illegalem Handel, von Schmuggel, Betrug, Korruption und organisierter Kriminalität besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Auch die Verbesserung der integrierten Grenzkontrollen und die Fertigstellung oder Modernisierung der Strukturen stellen immer noch wichtige Prioritäten dar.

In Bezug auf die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden in jüngster Zeit Fortschritte bei den Vorbereitungen auf die Anwendung der strukturpolitischen Maßnahmen und bei der Benennung der wichtigsten beteiligten Stellen erzielt. Nun müssen sich die Anstrengungen auf den Aufbau angemessener und effizienter Verwaltungskapazitäten für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds auf allen Ebenen konzentrieren. Darüber hinaus sollten die Ausarbeitung eines Entwurfs des einheitlichen Programmplanungsdokuments beschleunigt und die Koordinierung und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ministerien sichergestellt werden. Generell sollten sämtliche Systeme und Verfahren für eine wirksame Überwachung, Finanzverwaltung und -Kontrolle weiter ausgebaut und der rechtliche Rahmen vervollständigt werden. Vor allem sind Fortschritte bei der technischen Vorbereitung von Projekten notwendig, die für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft in Betracht kommen. Lettland hat bereits erste Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten Schwachstellen ergriffen, u.a. durch die Bereitstellung personeller Mittel. Die laufenden Bemühungen sollten fortgesetzt und deutlich verstärkt werden. Die Errichtung des Systems der internen staatlichen Finanzkontrolle ist relativ weit fortgeschritten, muss jedoch noch zu Ende geführt werden; dasselbe gilt für die Rechtsangleichung.

Die Schaffung ausreichender Verwaltungskapazitäten als Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in der EU stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für Lettland dar. Im Hinblick auf die Aufgaben, die Lettland nach dem Beitritt im Zusammenhang mit der Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands ausführen muss, wurde eine große Anzahl der entsprechenden Einrichtungen geschaffen oder umstrukturiert. Auch wenn dieser Prozess weit fortgeschritten ist, bedarf es noch beträchtlicher Anstrengungen, um die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit dieser Einrichtungen sicherzustellen. Besonders wichtig ist dies in Bereichen wie Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Regionalpolitik, Umweltschutz, Justiz und Inneres sowie insbesondere betreffend die Anwendung von EDV Systemen im Bereich Steuern und Zoll. Schließlich sind kontinuierliche Bemühungen notwendig, um eine tragfähige, effiziente und kontrollierbare Verwaltung der EG-Fonds zu gewährleisten.

Während der Beitrittsverhandlungen wurden 27 Kapitel vorläufig geschlossen. Lettland erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Angesichts der seit der Stellungnahme und vor allem in der jüngsten Vergangenheit erzielten Fortschritte sowie des von Lettland bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Lettland die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Last modified: 2002-10-15

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