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Litauen

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme des Jahres 1997 zu dem Ergebnis, dass Litauen die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land bei der weiteren Festigung und Vertiefung der Stabilität seiner Institutionen erhebliche Fortschritte gemacht und garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Dies hat sich in Laufe des verstrichenen Jahres bestätigt. Litauen erfüllt weiterhin die politischen Kriterien.

Litauen ist mit der Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung beträchtlich vorangekommen, wozu vor allem die Verabschiedung des neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beitrug. Litauen muss nun sicherstellen, dass die Reform in allen Dienststellen ordnungsgemäß durchgeführt wird und dass vor allem dafür gesorgt wird, dass angemessene Finanzmittel bereitstehen.

Die Reform des Justizwesens ist ganz erheblich vorangekommen, namentlich durch die Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Das entsprechende Augenmerk muss nun der ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften gelten. Weitere Anstrengungen sind auch zur Verbesserung der fachlichen Befähigung von Richtern und Staatsanwälten vonnöten. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn die Qualität der Gerichtsverfahren und die Einhaltung der Verfahrensrechte sowie der Berufsethik gewährleistet werden sollen. Weiter vorankommen muss auch die Beschleunigung der Gerichtsverfahren und die tatsächliche Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

Nennenswerte Fortschritte wurden bei der Korruptionsbekämpfung erzielt, wozu hauptsächlich die Verabschiedung des nationalen Korruptionsbekämpfungsprogramms und des Gesetzes zur Korruptionsprävention beigetragen hat. Die Vollzugsbehörden und Fachministerien müssen energisch darauf hinarbeiten, dass die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Verwaltung gewährleistet ist, da die Korruption hier nach wie vor Anlass zu Besorgnis gibt.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Litauen weiterhin gewahrt.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden bereits die Reformbemühungen Litauens im Hinblick auf die Umgestaltung der Wirtschaft des Landes anerkannt. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung des Landes trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen - insbesondere der Krise in Russland - verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde hergestellt, und die Reformen wurden beschleunigt, wobei sich die litauischen Behörden entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Litauen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Wenn Litauen den bisherigen Reformkurs beibehält, dürfte es dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union gewachsen sein.

Der Arbeitsmarkt lässt sich verbessern, indem etwas gegen die hohe Arbeitslosigkeit getan wird. Die Bewirtschaftung der öffentlichen Finanzen ist zu verbessern; zu diesem Zweck müssen vor allem auf kommunaler Ebene die angehäuften Ausgabenrückstände abgebaut werden. Zudem dürfte langfristig der Abschluss der Rentenreform durch die geplante Einführung eines kapitalgedeckten Rentensystems zu einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand beitragen und die Entwicklung der Finanzmärkte begünstigen. Darüber hinaus würden durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungs- und Justizapparates sowie die Vereinfachung der Verfahren in unternehmensrelevanten Bereichen (auch bei Konkurs und Unternehmensumstrukturierung) der Marktzutritt und Marktaustritt für Unternehmen verbessert.

Seit der Stellungnahme hat Litauen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes wie auch bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden bedeutende Fortschritte erzielt. Während anfänglich noch ohne System vorgegangen wurde, haben in den letzten Jahren Tempo und auch Umfang der Rechtsangleichung beträchtlich zugenommen, und Litauen hat sich verstärkt darum bemüht, die schwierige Aufgabe des Aufbaus der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu meistern.

Im verstrichenen Jahr ist Litauen mit seinen Vorbereitungen auf den Beitritt weiter vorangekommen; dies gilt namentlich für die Bereiche freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Wettbewerbspolitik, Energie, Regionalpolitik sowie Justiz und Inneres. In den Bereichen Finanzkontrolle und Fischerei war der Fortschritt indessen nur begrenzt. Auf den Gebieten Landwirtschaft und Umweltschutz waren zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch kontinuierliche Anstrengungen sind hier immer noch geboten.

Insgesamt gesehen hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den meisten Bereichen vollzogen, und in einigen Bereichen ist diese Angleichung sogar schon sehr weit gediehen. Litauen hat die meisten der für die Umsetzung des Besitzstandes erforderlichen Verwaltungsbehörden geschaffen; anhaltende Anstrengungen sind jedoch auch weiterhin zur Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser Stellen vonnöten, und zwar vor allem in Form einer Fortbildung des Personals und der Schaffung von Anreizen, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten, aber auch zur Gewährleistung einer effektiven dienststellenübergreifenden Koordinierung. Zur Schließung der noch verbleibenden Lücken wurden detaillierte Pläne, vor allem in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans, vereinbart.

Litauen ist auf dem Gebiet des Binnenmarktes weiter vorangekommen. Für den freien Warenverkehr ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen. Die wichtigsten Verwaltungsbehörden sind vorhanden, sie sind allerdings noch nicht voll funktionsfähig. Hinsichtlich der Marktüberwachung muss sich Litauen um den weiteren Ausbau der Infrastruktur, insbesondere im Prüf- und Zertifizierungswesen, bemühen. Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit sind Fortschritte bei der Rechtsangleichung und der Steigerung der Verwaltungskapazität zu verzeichnen, doch weitere Anstrengungen sind noch zur Abschaffung der Zulassung von Lebensmitteln vor dem Inverkehrbringen zu unternehmen. Die Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen wurden weiter angeglichen, bedürfen jedoch noch einer gewissen Ausfeilung, und das Amt für öffentliches Auftragswesen muss noch mehr gestärkt werden. Was die Freizügigkeit anbelangt, so hat Litauen hier ein gutes Maß an Angleichung erreicht; die Verwaltungsbehörden wurden zwar geschaffen, ihre Funktionsweise ist jedoch noch nicht zufriedenstellend. Hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind nach wie vor größere Anstrengungen im Bereich der Heilberufe zu unternehmen. Das Ausmaß der Rechtsangleichung im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr ist angemessen, aber die Arbeitsweise der Verwaltungsbehörden ist noch nicht voll befriedigend. Als gut sind indessen die Fortschritte im Bereich Banken und Wertpapiere zu bezeichnen. Die Rechtsvorschriften im Versicherungssektor und für den Datenschutz sind besser anzugleichen, vor allem damit die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden muss intensiviert werden. Weitere Fortschritte wurden im Bereich des freien Kapitalverkehrs erzielt, wo Litauen bereits eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hat. Nachhaltige Anstrengungen sind jedoch auch weiterhin im Hinblick auf den Zahlungsverkehr und bei der Bekämpfung der Geldwäsche vonnöten.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Litauen ein akzeptables Maß an Rechtsangleichung vollzogen, und die Verwaltungsbehörden liegen vor, sind jedoch noch nicht voll funktionsfähig. Eine weitere Rechtsangleichung wurde auf dem Gebiet des Patentrechts und der Rechte an geistigem Eigentum erzielt. Die Bekämpfung von Piraterie und Nachahmungen muss noch beträchtlich intensiviert werden; gleiches gilt für die Zusammenarbeit zwischen den an der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum beteiligten Stellen. Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik ist die Rechtsangleichung weitgehend erfolgt, und es liegen funktionsfähige Verwaltungsstrukturen vor. Litauen muss sich weiterhin um die Erzielung von mehr Erfolgen bei der ordnungsgemäßen Anwendung und Durchsetzung seiner Rechtsvorschriften bemühen. Der Wettbewerbsrat muss prioritär auf eine abschreckendere Sanktionspolitik im kartellrechtlichen Bereich hinarbeiten und sich genauesten mit den Beihilfen zur Rettung oder Umstrukturierung von Unternehmen befassen.

Litauen hat im Steuerbereich ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht und weitgehend für leistungsfähige Verwaltungsbehörden gesorgt, doch diese bedürfen noch einer weiteren Stärkung. Litauen ist mit der Angleichung seiner steuerrechtlichen Vorschriften beträchtlich vorangekommen, auch wenn noch weitere Schritte in diesem Sinne auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern erforderlich sind. Die Reform der Steuerverwaltung ist ebenfalls etwas vorangekommen. Auf dem Gebiet der Zollunion hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung herbeigeführt, und die Verwaltungsstrukturen liegen teilweise vor. Weitere Anstrengungen sind indessen noch zur Intensivierung der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit und der Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Rechte an geistigem Eigentum und Korruptionsbekämpfung zu unternehmen. In beiden Bereichen sind noch besondere Anstrengungen zur Schaffung angemessener informationstechnologischer Systeme angesagt, damit der Datenaustausch mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten möglich ist.

Im Bereich Landwirtschaft kommt die Übernahme der Rechtsvorschriften gut voran. Die Verwaltungsbehörden sind zum Teil geschaffen, doch weitere Verbesserungen sind noch vonnöten. Litauen muss sich nun auf Folgendes konzentrieren: Grenzkontrollposten, Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden für die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik, Zahlstelle, Modernisierung der Einrichtungen und Behandlung tierischer Abfälle.

Was die Fischerei angeht, so ist zwar ein angemessenes Maß an Übereinstimmung erreicht, doch es gilt noch Lücken vor allem im markt- und strukturpolitischen Bereich zu schließen. Die Verwaltungsstrukturen wurden zum Teil geschaffen. Zur Fortentwicklung der Markt- und Strukturpolitik sowie zur Verstärkung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen sind noch weitere Anstrengungen geboten. Die Anlage des Fischereifahrzeugregisters muss noch zum Abschluss gebracht werden.

Die Rechtsvorschriften im Verkehrssektor entsprechen nun im Großen und Ganzen dem gemeinschaftlichen Besitzstand, obgleich im Bereich des Eisenbahnverkehrs noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Die einschlägigen Rahmengesetze liegen vor, und nur die Umsetzung einiger weniger sekundärrechtlicher Vorschriften steht noch aus. Die Verwaltungsbehörden sind zum Teil geschaffen, doch ihre Leistungsfähigkeit ist noch mehr zu steigern. Im Energiesektor hat Litauen ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, und auch die Verwaltungsstrukturen wurden geschaffen, aber ihre Leistungsfähigkeit ist noch verbesserungsbedürftig. Die im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt erzielten Fortschritte sind als gut zu bezeichnen. Auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit tat Litauen einen äußerst wichtigen Schritt und bekräftigte förmlich, dass Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina vor 2005 abgeschaltet werde, und sagte offiziell zu, Block 2 des KKW Ignalina bis 2009 abzuschalten. Die EU erklärte sich bereit, im Rahmen der Solidarität der Gemeinschaft auch nach dem Beitritt Litauens die angemessene zusätzliche Unterstützung für diese Stilllegung zu leisten. Litauen muss sich nun vor allem darum bemühen, die einschlägigen Rechtsvorschriften vollständig und fristgerecht umzusetzen, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, wozu auch die fristgerechte Installation eines unabhängigen zusätzlichen Abschaltsystems in Block 2 des KKW Ignalina gehört, und die Abschaltung wie auch Stilllegung dieses Kernkraftwerks vorzubereiten sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden - insbesondere der Energieregulierungsbehörde und der Behörde für nukleare Sicherheit - zu steigern.

Im Bereich der Sozialpolitik ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen, und die meisten Verwaltungsbehörden sind geschaffen, aber ihre Leistungsfähigkeit ist noch verbesserungsbedürftig. Fortschritte stellen die Verabschiedung des Arbeitsgesetzes und der neuen Bestimmungen im Hinblick auf Tarifvereinbarungen dar. Litauen muss die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu vollenden und diesen auch in Bereichen wie öffentliche Gesundheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wirksam umsetzen und zu diesem Zweck ferner die einschlägigen Einrichtungen ausbauen; Gleiches gilt für den sozialen Dialog und den Sozialschutz. Und schließlich sind die Verwaltungsbehörden weiter auszubauen, damit sie die aus dem Europäischen Sozialfonds bereitgestellte Hilfe verwalten können. Im Umweltschutzbereich ist die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes recht gut fortgeschritten, doch die Umsetzung ist noch nicht vollauf befriedigend. Litauen muss sich in seinen Bemühungen nun auf die Vollendung der Rechtsangleichung und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden insgesamt konzentrieren. Das besondere Augenmerk muss der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Überwachung der Umweltbelastung industriellen Ursprungs, Chemikalien und gentechnisch veränderte Organismen sowie Naturschutz gelten.

Im Telekommunikationsbereich hat Litauen ein gutes Maß an Angleichung vollzogen, doch die Übernahme der sekundärrechtlichen Vorschriften steht noch aus. Die Verwaltungsstrukturen liegen vor, sind indessen noch nicht voll funktionsfähig. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen ist ganz wesentlich erhöht worden. Weiterer Handlungsbedarf besteht noch im Hinblick auf die völlige Rechtsangleichung und die Vorbereitung auf die vollständige Liberalisierung dieses Marktes, sowie auf die Stärkung der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde.

Im Bereich Justiz und Inneres hat Litauen eine beachtliche Angleichung an das Gemeinschaftsrecht herbeigeführt. Die meisten Verwaltungsbehörden wurden geschaffen, doch es sind noch weitere Anstrengungen geboten. Litauen hat den Schengener Aktionsplan aktualisiert und weiter umgesetzt. Litauen muss sich jetzt vordringlich um die vollständige Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand (vor allem in den Bereichen Visa, Schengen, Asyl, Geldwäsche und Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften) und den weiteren Ausbau der Rechtsvollzugsbehörden bemühen, wobei den für Datenschutz, die Sicherung der Außengrenzen und Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen das besondere Augenmerk gelten muss.

Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der Strukturinstrumente anbelangt, so ist der institutionelle Rahmen größtenteils vorhanden, die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden und die technische Vorbereitung der Projekte haben indessen noch nicht das erforderliche Niveau erreicht. Die Verwaltungskapazität wurde gesteigert, die interministerielle Koordinierung wurde verbessert und bei der Programmierung und der Anwendung des Partnerschaftsprinzips sind gute Fortschritte festzustellen. Litauen muss sich nun vorrangig darum bemühen, die Programmplanungsdokumente fertig zu stellen, die endgültigen Durchführungsstrukturen festzulegen und die Verwaltungskapazität, vor allem für die technische Vorbereitung von Projekten, die für eine EG-Finanzierung in Frage kommen, sowie für Überwachung, Finanzverwaltung und Kontrolle weiter auszubauen.

Im Bereich Finanzkontrolle wurde der gemeinschaftliche Besitzstand zwar übernommen, doch Handlungsbedarf besteht nach wie vor, um die einzelnen Rechtsvorschriften für die Finanzkontrolle in der öffentlichen Verwaltung in einem einzigen umfassenden Gesetz zu konsolidieren. Die Verwaltungsstrukturen liegen teilweise vor, sind indessen noch nicht voll funktionsfähig. Sie müssen noch beträchtlich ausgebaut werden, damit sie die konsolidierten Rechtsvorschriften auch wirklich umsetzen können. Die derzeit laufenden Arbeiten an den Revisionshandbüchern müssen zum Abschluss gebracht werden. Nur durch die vollständige Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, was die Anwendung der Methodik für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle, die Innenrevision in allen Regierungsstellen und die Aus- und Fortbildung des Personals anbelangt, können die noch bestehenden Mängel auf Ebene der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes behoben werden. Was die Finanz- und Haushaltsbestimmungen anbelangt, so liegt der rechtliche Rahmen weitgehend vor, doch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist noch verbesserungsbedürftig, namentlich im Hinblick auf die Berechnung, Kontrolle und Bereitstellung der Eigenmittel ab dem Zeitpunkt des Beitritts.

Die Leistungsfähigkeit der litauischen Verwaltungsbehörden ist inzwischen zwar ausreichend, steht aber immer noch auf recht schwachen Füßen, wenn es darum geht, den gemeinschaftlichen Besitzstand vor allem auf dem Gebiet des Binnenmarktes und in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft wirksam um- und durchzusetzen. Litauen muss sicherstellen, dass die Verwaltungsbehörden voll funktionsfähig sind, damit insbesondere die einheitliche und vorhersehbare Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet ist. Das ganz besondere Augenmerk muss den Strukturen gelten, die für die Umsetzung des Teilbereichs des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlich sind, der erst ab dem Beitritt zur Anwendung kommt; dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der EG-Mittel.

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit Litauen sind 28 Kapitel vorläufig abgeschlossen worden. Insgesamt gesehen erfüllt das Land die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Zu Verzögerungen ist es indessen in folgenden Bereichen gekommen: Fischerei (Fertigstellung des Fischereifahrzeugregisters), Statistik (Durchführung der Landwirtschaftszählung) und Umwelt (Rechtsvorschriften über Verpackungen und Biozide). Litauen muss hier Abhilfe schaffen.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie der von Litauen bisher vollzogenen Rechtsangleichung und der nun erreichten Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Litauen die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortführen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Last modified: 2002-10-15

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