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PolenDie Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Dies hat sich im vergangenen Jahr bestätigt. Polen erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Von besonderer Bedeutung ist nun der Ausbau der Verwaltungskapazität in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, denn die jüngsten Entwicklungen waren in ihren Ergebnissen unterschiedlich, und es bedarf noch weiterer Anstrengungen. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung waren die Fortschritte bei der Durchführung des 1999 erlassenen Gesetzes über den öffentlichen Dienst wegen eines vorübergehenden Einstellungsstopps im Rahmen offener Auswahlverfahren begrenzt. Die Durchführung muss, insbesondere in Bezug auf Einstellungen, erheblich beschleunigt werden, damit der öffentliche Dienst zum Zeitpunkt des Beitritts über unabhängige, gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter verfügt. Polen hat bei der Justizreform und bei der Schaffung der Voraussetzungen für eine Behebung der dringendsten Engpässe weitere Fortschritte gemacht. Alle weiteren Anstrengungen sollten sich nun darauf konzentrieren zu gewährleisten, dass die bisherigen Fortschritte zu dem gewünschten Ergebnis, d.h. einer verbesserten Arbeitsweise der Justiz, führen. Fragen der richterlichen Immunität wurden in Angriff genommen und sollten weiter verfolgt werden. Der Ausbildung von Richtern insbesondere auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts ist ebenfalls Priorität beizumessen. Entsprechende Maßnahmen laufen zwar bereits, aber es bedarf eines nachhaltigen und strukturierten Ausbildungsprogramms. Die Korruption bietet weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis, zur Bekämpfung dieses Problems wurde eine umfassende Strategie angenommen. Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um konkrete Ergebnisse zu gewährleisten, denn bisher ist die Bilanz relativ mager. Insbesondere muss eine politische, administrative und unternehmerische Kultur entwickelt werden, die gegen Korruption gefeit ist. Polen achtet weiterhin die Menschenrechte und Grundfreiheiten. Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die polnischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen wurden fortgesetzt, wobei die polnischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Polen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Polen ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Steuerpolitik lässt sich noch weiter verbessern, indem die neue Vorgabe der Regierung für die Ausgaben im Rahmen einer breit angelegten Strukturreform der öffentlichen Finanzen zur Förderung der Haushaltskonsolidierung auf allen Regierungsebenen durchgeführt wird. Ferner müssen die Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen vor allem in der Schwerindustrie, dem Finanzsektor, der Energieversorgung und der Landwirtschaft noch zum Abschluss gebracht werden. Außerdem sind die Konkursverfahren und Katasterführung noch weiter zu verbessern. Und schließlich müssen im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und des Vertrauens der Investoren Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Zentralbank getroffen werden. Nach der Stellungnahme erzielte Polen zunächst nur langsam die gewünschten Fortschritte, das Tempo zog aber dann in Bezug auf die Annahme von Rechtsvorschriften an, so dass die Angleichung an den primären Besitzstand nun weitgehend abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Durchführungsvorschriften jedoch bestehen in einigen Sektoren (z. B. Veterinär- und Umweltbereich sowie Lebensmittelsicherheit) noch beträchtliche Lücken. Dies spiegelt sich auch in der Verwaltungskapazität wider, deren Ausbau seit der Stellungnahme nicht in demselben Maße vorangekommen ist wie die Rechtsangleichung. Im vergangenen Jahr brachte Polen die Angleichung seiner primären Rechtsvorschriften vor allem in den Bereichen Verkehr und Freizügigkeit voran. Was den Erlass von Durchführungsvorschriften angeht, so fielen die Ergebnisse je nach Sektor sehr unterschiedlich aus. Die Entwicklung der Verwaltungskapazität entsprach den Fortschritten bei den Durchführungsvorschriften. Insgesamt hat Polen in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart. In Bezug auf den Binnenmarkt wurden im Bereich freier Warenverkehr vor allem in den letzten zwei bis drei Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, insbesondere durch den Erlass der erforderlichen Rahmengesetze sowie durch die Weiterentwicklung der zu deren Durchführung notwendigen institutionellen Infrastruktur. Inzwischen ist bei den primären Rechtsvorschriften ein hohes und bei der Verwaltungskapazität ein zufriedenstellendes Angleichungsniveau erreicht. Die gesetzgeberischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Marktüberwachung müssen durch den Ausbau der erforderlichen Verwaltungskapazität ergänzt werden. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden beim Erlass der Durchführungsvorschriften die Fortschritte, die im Vorjahresbericht für notwendig befunden wurden, nicht erzielt, und die Verwaltungskapazität ist weiterhin schwach. Es muss noch einiges getan werden um sicherzustellen, dass die Strukturen zur Durchführung des Besitzstands über das öffentliche Auftragswesen operationell sind. Im Bereich Freizügigkeit wurde insgesamt ein hohes Maß der Angleichung an den Besitzstand erzielt und eine starke Verwaltungskapazität entwickelt. Im Bereich freier Dienstleistungsverkehr ist die Angleichung insgesamt gut und die Verwaltungskapazität solide. Zur Angleichung der geltenden Rechtsvorschriften über das Bank- und Versicherungswesen sowie über Wertpapiere sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich. Entsprechende Maßnahmen wurden jedoch bereits vereinbart. Gemäß dem Bericht der Peer Group Review, hat Polen einen Maßnahmenplan verfasst. Einige Probleme stehen jedoch noch an, z.B. diskriminierende Sprachenauflagen, Probleme mit Verwaltungsstrukturen und die Sicherung vonunabhängigen Aufsichtsbehörden. Im Bereich freier Kapitalverkehr kann Polen sowohl in Bezug auf die Angleichung seiner Rechtsvorschriften als auch die Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen anhaltende Fortschritte vorweisen. Polen hat die Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts weitgehend vollzogen, und bei der Stärkung der Verwaltungskapazität wurden abgesehen von der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum nach und nach Fortschritte gemacht und ein vertretbares Niveau erreicht. Eine gut ausgebaute Verwaltungskapazität ist für die wirksame Durchführung von großer Bedeutung. Was den Wettbewerb betrifft, so ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Dennoch gilt es noch einige Lücken in Bezug auf staatliche Beihilfen zu schließen. Außerdem hat sich Polen auf eine glaubwürdige Bilanz bei der Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen konzentriert. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt und intensiviert werden, wobei dringend gezielte Maßnahmen zur Umstrukturierung des Stahlsektors zu ergreifen sind und zu bedenken ist, dass Beihilfen nur dann zulässig sind, wenn ein annehmbares und umfassendes Umstrukturierungsprogramm mit den erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lebensfähigkeit und zum Abbau der Produktionskapazität vorgelegt werden kann. Im Telekommunikationsbereich hat Polen seit der Stellungnahme bei der Angleichung an den Besitzstand und der Liberalisierung seines Marktes kontinuierliche Fortschritte gemacht. Die Durchführung der bereits geltenden Rechtsvorschriften hat sich im vergangenen Jahr verbessert, eine weitere Rechtsangleichung wird erwartet, sowie die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigne Umsetzung des Universalbesitzstandes. Im Bezug auf die WWU ist die Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen, die Gesetzesänderung, die zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Nationalbank in dem im Besitzstand vorgesehenen Maße erforderlich ist, steht aber noch aus. Bei der Angleichung der Sätze im Bereich der indirekten Steuern wurden weitere Fortschritte erzielt. Insgesamt hat Polen bei der Angleichung an den Besitzstand ein angemessenes Niveau erreicht und bei der Schaffung der notwendigen Durchführungskapazität war die Entwicklung mittelmäßig. Es bedarf allerdings noch erheblicher Anstrengungen um sicherzustellen, dass die Systeme zum Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und Polen bis zum Beitritt eingeführt sind. Ähnlich ist die Lage im Zollbereich mit einer beachtenswerten Bilanz bei der Angleichung aber einem schwächeren Ergebnis hinsichtlich der Verwaltungskapazität. Zum Aufbau der erforderlichen Informationstechnologieinfrastruktur müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn die geplanten Fristen eingehalten werden sollen. Um dies zu erreichen, muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Arbeiten zur Informatisierung und zur Zusammenschaltbarkeit beschleunigt werden und der Rückstand infolge der Reorganisation des zentralen Zolldienstes aufgeholt wird. Schritte sind eingeleitet worden, um die nötige Finanzierung zu sichern, aber die Entwicklung muss streng überwacht werden, und die Kommission beabsichtigt nach dem ersten Halbjahr 2003 über die Fortschritte zu berichten. Ferner sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, dass die Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften Polens an diejenigen der Gemeinschaft zum Abschluss gebracht wird, insbesondere durch die Verabschiedung der zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Änderung des Zollkodex. Was Politik, Rechtsvorschriften und Strukturen im Bereich Landwirtschaft angeht, in dem die Gesamtlage hinsichtlich der Rechtsangleichung und insbesondere der Verwaltungskapazität insgesamt unzureichend war, so ist eine weitere Umgestaltung erforderlich. In Bezug auf die primären Rechtsvorschriften wurden gewisse Fortschritte erzielt. Im Veterinärsektor wurde die gute Arbeit im Vorjahr nicht fortgesetzt, und hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es wurden zwar einige Maßnahmen zur Beseitigung der erheblichen Schwächen in der Verwaltungskapazität ergriffen, aber die Bemühungen müssen insbesondere auf der regionalen Ebene intensiviert werden, wenn sie nennenswerte Ergebnisse zeitigen sollen. Es bedarf bedeutender weiterer Anstrengungen sowohl zur Modernisierung von Betrieben und zur Gewährleistung, dass an den Grenzen angemessene Kontrollvorkehrungen getroffen werden, als auch insbesondere für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem. Nur dann wird Polen in der Lage sein, ab dem Beitritt die Beihilferegelungen der GAP wirksam zu verwalten und zu kontrollieren. Die polnischen Behörden sind sich der Lage durchaus bewusst. Die von ihnen unternommenen Anstrengungen müssen aber noch erheblich intensiviert werden. Im Fischereisektor wurden gewisse Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht. Es wurden einige neue Rechtsvorschriften erlassen und Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltungskapazität auf Regierungsebene auszubauen, auf regionaler Ebene ist die Leistungsfähigkeit der Verwaltung aber weiterhin schwach. Polen muss sich intensiver darum bemühen, die im Aktionsplan gesteckten Ziele zu erreichen. Im Bereich Soziales variiert der Stand der Angleichung erheblich zwischen den verschiedenen Sektoren. Obwohl der Kapazität zur Durchführung des Besitzstands zwar gewisse Aufmerksamkeit gewidmet wurde, bedarf es hier noch umfassenderer Bemühungen, insbesondere um die weitere Angleichung an das gemeinschaftliche Arbeitsrechts und den Besitzstand über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen zu gewährleisten. Die Verabschiedung der aufliegenden Gesetzesentwürfe würde die Angleichung in diesem Bereich ebenfalls weiter voranbringen. Auf dem Gebiet der Regionalpolitik sind bei der Rechtsangleichung weitere Entwicklungen zu verzeichnen. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die Durchführungspläne rechtzeitig umgesetzt und die Verwaltungskapazität einschließlich der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Ministerien weiter gestärkt werden. Um dies zu erreichen, sollten die im Aktionsplan festgelegten Ziele so bald wie möglich verwirklicht werden. Der technischen Vorbereitung von Projekten, die für eine Gemeinschaftsförderung in Frage kommen, muss besondere Aufmerksamkeit zukommen. Die bereits aufgestellten Pläne in Bezug auf die Durchführung und die Verwaltungskapazität, einschließlich der Aufstockung des Personals in den Verwaltungs- und Zahlstellen, sollten mit Nachdruck in Angriff genommen werden. Um Umweltbereich wurden beim Erlass von Rahmengesetzen weitere Fortschritte erzielt, und das Angleichungsniveau ist hoch. Nun müssen die notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen und durchgeführt sowie die entsprechende Verwaltungskapazität insbesondere auf regionaler Ebene geschaffen werden. Angesichts der beschränkten Verwaltungskapazität sollte die Verwirklichung der im Aktionsplan gesteckten Ziele einen besonderen Schwerpunkt bilden. Von grundlegender Bedeutung ist ferner, adäquate Investitionen nach Maßgabe der Umweltinvestitionspläne zu gewährleisten. Im Energiesektor ist die Angleichung gut vorangekommen und die Verwaltungskapazität angemessen. Insbesondere im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt (vor allem Erdgas) muss noch weiter an der Angleichung der geltenden Rechtsvorschriften an den Besitzstand gearbeitet werden. Im Verkehrssektor ist die Angleichung ebenfalls relativ weit fortgeschritten. Die Aufmerksamkeit sollte sich nun auf den Erlass der notwendigen Durchführungsvorschriften und die Konsolidierung der Verwaltungskapazität zur Durchführung dieser Rechtsvorschriften konzentrieren. In dem Aktionsplan sind diesbezüglich zahlreiche Ziele aufgeführt. Auf dem Gebiet Justiz und Inneres wurden vor allem in den Bereichen Grenzschutz und Grenzverwaltung weitere Fortschritte erzielt. Es wurden weitere Anstrengungen unternommen, um die Situation der mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei, zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen verstärkt und darüber hinaus für die Durchführung des Schengener Aktionsplans hinreichende Human- und Finanzressourcen bereitgestellt werden, damit die erforderliche Verwaltungskapazität sichergestellt ist. Die Angleichung an den Besitzstand ist insgesamt betrachtet gut, der Ausbau der Verwaltungskapazität hingegen ist noch nicht so weit fortgeschritten. Bei der internen Finanzkontrolle wurden weitere Fortschritte erzielt, so dass das Niveau der Angleichung inzwischen angemessen ist. Die große Herausforderung besteht weiterhin darin, die erforderlichen Kontrollmechanismen zu schaffen, indem die Rechtsangleichung (interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und Schutz der Finanzinteressen der EG) vollendet wird, die erforderliche institutionelle Struktur ausgebaut und gestärkt wird und bei der Verwaltung der Heranführungshilfe und der Schaffung der erforderlichen Strukturen und einer adäquaten Verwaltungskapazität zur Durchführung der künftigen Strukturfonds insbesondere hinsichtlich der internen Finanzkontrolle grundlegende Fortschritte erzielt werden. Dies erfordert die uneingeschränkte und nachdrückliche Umsetzung des Aktionsplans. In Bezug auf die Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften und der Konsolidierung der Verwaltungskapazität bestehen weiterhin gewisse Unterschiede. In allen Bereichen sind weitere Anstrengungen zur Schaffung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten erforderlich, und zwar insbesondere in den Bereichen Marktüberwachung, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Umwelt, Zoll sowie Justiz und Inneres. Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei die zur Durchführung derjenigen Teile des Besitzstands erforderlichen Strukturen, die erst mit dem Beitritt Anwendung finden, vor allem die Teile, die für die wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der EG-Mittel entscheidend sind. Für 27 Kapitel wurden die Verhandlungen vorläufig abgeschlossen. Insgesamt erfüllt Polen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Es kam jedoch zu Verzögerungen in den Bereichen Landwirtschaft (Anwendung des Tierkennzeichnungs- und -registriersystems), Fischerei (Erlass von Rechtsvorschriften über die Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle sowie Marktpolitik), Umwelt (Erlass von Durchführungsvorschriften über Wasserqualität, Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie über chemische Stoffe). Diese Bereiche müssen in Angriff genommen werden. Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Polen bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommision der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Polen die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Last modified: 2002-10-15 |
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