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Rumänien

In der Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land Fortschritte bei der Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Dieser Trend bestätigte sich im vergangenen Jahr. Rumänien erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor.

Die Einleitung eines umfassenden Reformprogramms für die öffentliche Verwaltung ist eine bedeutende Entwicklung. Rumänien sollte nun vor allem für eine erfolgreiche Durchführung dieser Reformen sorgen. Ein beträchtlicher Fortschritt war auch der Beschluss zur Entmilitarisierung der Polizei. Dadurch wird die Verantwortlichkeit der Polizeibeamten gegenüber der Öffentlichkeit gestärkt - auch wenn noch weitere Maßnahmen nötig sind, um die Verhältnismäßigkeit ihres Handelns zu gewährleisten. Neue institutionelle Strukturen für die Bekämpfung der Korruption, die nach wie vor ein großes Problem darstellt, wurden geschaffen, doch sind sie bisher noch wirkungslos.

Rumänien muss die Beschlussfassungs- und Gesetzgebungsverfahren noch verbessern. Insbesondere sollte der Rückgriff auf Dringlichkeitsanordnungen durch die Regierung reduziert und die Fähigkeit des Parlaments zur wirksamen Kontrolle der Gesetzgebung gestärkt werden. Die Reform der Judikative war begrenzt. Der Ressourcenmangel stellt eine schwere Belastung für die Justiz dar, und das Engagement der Exekutive in Fragen der Rechtsprechung hat sich in der Praxis nicht verringert. Um diese Probleme bewältigen zu können, sollte die Reform der Justiz zu einer politischen Priorität erhoben und eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz entwickelt werden.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Rumänien weiterhin geachtet. Im Bereich des Kinderschutzes erzielte Rumänien beträchtliche Fortschritte: Die Zahl der Kinder in Heimen hat sich verringert und ihre Lebensbedingungen haben sich verbessert. Fortschritte wurden auch bei der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen erzielt. So wurden Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels und ein institutioneller Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen geschaffen. Das Bewährungssystem wurde weiterentwickelt, aber die Haftbedingungen sind immer noch äußerst schlecht. Weitere Schritte zum besseren Schutz der freien Meinungsäußerung müssen unternommen werden.

Bei der Behandlung von Minderheiten waren positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften, mit denen der Gebrauch von Minderheitensprachen ausgeweitet wird, wurden relativ reibungslos durchgeführt. Bedeutende Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma wurden ergriffen, um wirksam gegen Diskriminierungen vorzugehen und die Lebensbedingungen der Roma zu verbessern. Jedoch müssen noch mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, wenn weitere Fortschritte erzielt werden sollen.

Rumänien hat weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht, für deren Aufbau sich die Perspektiven verbessert haben. Die konsequente und uneingeschränkte Durchführung der geplanten Maßnahmen sowie die Vollendung des Reformprozesses dürften es Rumänien ermöglichen, mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bei der makroökonomischen Stabilisierung konnten in den letzten Jahren einige bedeutende Fortschritte erzielt werden. Dank eines angemesseneren policy mix ist die Inflation rückläufig. Das Wachstum hat wieder eingesetzt und die außenwirtschaftliche Position Rumäniens blieb tragfähig. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Schaffung der erforderlichen Marktinstitutionen zu verzeichnen. Durch die gegenwärtige Umstrukturierung des Bankensektors, die diversen Verbesserungen der Regelungs- und Aufsichtsbestimmungen für die Finanzmärkte und die Fortschritte bei der Privatisierung wurde die Finanzdisziplin der Unternehmen zunehmend gestärkt. Mit der Freigabe der Preise und der Liberalisierung des Handels sowie mit der grundlegenden Anpassung der Energiepreise und den bedeutenden Steuerreformen im letzten Jahr wurden die Voraussetzungen für einen effizienteren Mitteleinsatz geschaffen. Die Umstrukturierung kommt in verschiedenen Sektoren voran.

An diese Fortschritte anknüpfend sollte sich Rumänien nun vor allem um eine zufriedenstellende Entwicklung der makroökonomischen Stabilisierung auf der Grundlage einer weiteren Rückführung der Inflation bemühen. Hierfür bedarf es der Fortführung eines angemessenen olicy mix, der durch eine bessere Finanzdisziplin der Unternehmen zu untermauern ist. Die Verpflichtungen zur Begrenzung der Gesamtlohnsumme im öffentlichen Sektor sollten eingehalten werden. Das jüngste starke Geldmengen- und Kreditwachstum erfordert eine gründliche Kontrolle und die Bereitschaft zum sofortigen Handeln. Zur Stärkung der Finanzdisziplin der Unternehmen müssen Steuerverwaltung und -einziehung verbessert werden, die neuen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahlungsrückstände der Energiekunden konsequent und transparent umgesetzt werden, die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Privatisierung mit Nachdruck und in transparenter Weise angewandt werden und Verlustunternehmen gegebenenfalls liquidiert werden. Die Vollendung der Privatisierung des Bankensektors, die Fortsetzung der Reform der öffentlichen Finanzen und Haushaltsverfahren und die Gewährleistung besserer rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen würden ebenfalls den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft begünstigen und zur Entwicklung der Fähigkeit Rumäniens, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, beitragen.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Rumänien bei der Übernahme des Besitzstands kontinuierliche Fortschritte erzielt. Jedoch verschärfte sich in vielen Bereichen die Diskrepanz zwischen den Fortschritten bei der Rechtsangleichung und der begrenzten Fähigkeit der rumänischen Verwaltung zur Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften.

Im letzten Jahr beschleunigte Rumänien die Rechtsangleichung und fuhr - wenn auch in langsamerem Tempo - mit dem Aufbau der für die Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen fort.

Insgesamt hat Rumänien mit Blick auf das angestrebte Beitrittsdatum angemessene Fortschritte erzielt und seine Rechtsvorschriften in vielen Bereichen an den Besitzstand angepasst. Zur Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit werden umfassende Strukturreformen der öffentlichen Verwaltung wie auch der Justiz erforderlich sein.

Im Bereich des Binnenmarktes haben die Rahmenvorschriften über das neue Konzept und das Gesamtkonzept eine raschere Übernahme des sektorspezifischen Besitzstands hinsichtlich des freien Warenverkehrs ermöglicht. Bedeutende Fortschritte wurden auch bei der Schaffung der für die Anwendung des Besitzstands erforderlichen Einrichtungen gemacht. Rumänien sollte sich auf die Verbesserung der Normung und Zertifizierung, die Stärkung der Marktüberwachung, die Umstrukturierung des Lebensmittelüber- wachungssystems und die effektive Umsetzung der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen konzentrieren. Im Bereich der Freizügigkeit wurden die Grundlagen für künftige Fortschritte geschaffen, auch wenn Rumänien die Rechtsangleichung noch vorantreiben muss, um bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise aufzuholen. Die Verwaltungskapazitäten sollten noch in allen Bereichen ausgebaut werden. Zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, doch wird für den neuen institutionellen Rahmen zur Überwachung der Finanzdienstleistungen noch Unterstützung benötigt. Die Liberalisierung im Bereich des freien Kapitalverkehrs wurde weiter vorangetrieben. Für die Abschaffung der Devisenkontrollen und anderer Beschränkungen des Kapitalverkehrs hat Rumänien einen verbindlichen Zeitplan festgelegt. Insbesondere muss Rumänien weitere Anstrengungen unternehmen, um den Rechtsrahmen für den Bereich der Geldwäsche zu verbessern. Beim Gesellschaftsrecht hat Rumänien den Besitzstand weitgehend übernommen. Allerdings ist das Ausmaß der Produkt- und Markenpiraterie nach wie vor ein großes Problem, und die Rechtsvorschriften müssen in der Praxis noch besser durchgesetzt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurden bei der Umsetzung des Besitzstands gewisse Fortschritte erzielt, vor allem beim Kartellrecht. Jedoch muss Rumänien die Durchführung des Besitzstandes in Bezug auf die staatlichen Beihilfen und das Kartellrecht noch verbessern. Der Verlauf der Umstrukturierung des Stahlsektors wird genau zu verfolgen sein.

Bei der Angleichung des rumänischen Steuerrechts an den Besitzstand kam Rumänien kontinuierlich voran. Allerdings sind weitere Anpassungen erforderlich, und die Kapazitäten für die Durchführung und Durchsetzung der Steuervorschriften sind nach wie vor begrenzt. Obwohl Rumänien sein Zollrecht weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang gebracht hat, muss es noch weitere Schritte zur Rechtsangleichung wie auch zur Eindämmung der Korruption in der Zollverwaltung unternehmen. Die Entwicklung von EDV-Systemen sollte fortgesetzt werden, um den elektronischen Datenaustausch zwischen Rumänien und der EG zu ermöglichen. Wenn Rumänien eine erfolgreiche Industriepolitik entwickeln und kleine und mittlere Unternehmen fördern will, muss es sich noch stärker um die Vereinfachung und Konsolidierung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bemühen.

Im Bereich der Agrarpolitik wurde die Angleichung des rumänischen Rechts an den Besitzstand beschleunigt. Jedoch geht mit der Weiterentwicklung der Gesetzgebung bisher noch kein entsprechender Ausbau der administrativen Strukturen einher, die aber zur tatsächlichen Anwendung des Besitzstands in der Lage sein müssen. Strukturreformen wurden nur zögerlich in Angriff genommen. Die Überwachung im Pflanzenschutzbereich und vor allem im Veterinärbereich sollte verbessert werden. Was die Fischerei betrifft, so hat Rumänien die notwendigen Rahmenvorschriften erlassen, auch wenn es Verzögerungen bei der Errichtung der notwendigen Verwaltungsstrukturen gab.

Im Bereich der Sozialpolitik und Beschäftigung hat Rumänien einige Fortschritte erzielt. Es besteht jedoch ein beträchtlicher Bedarf an weiterer Rechtsangleichung in Bezug auf Arbeitrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Bei der Regionalpolitik kam Rumänien langsamer voran und verfügt noch über keine klare, konsolidierte Kohäsionspolitik. Es hat mit dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten begonnen, muss aber noch weitere Anstrengungen zur Konzipierung von Verwaltungs- und Durchführungssystemen unternehmen.

Die Fortschritte Rumäniens im Verkehrssektor waren unterschiedlich: gut beim Straßen- und Schienenverkehr, vertretbar beim Luftverkehr, aber nur begrenzt bei der Seeverkehrssicherheit. Vor allem steht Rumänien vor der Herausforderung, Institutionen aufzubauen, die zur Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften in der Lage sind, und die Finanzmittel bereitzustellen, die für die umfangreichen Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstands benötigt werden. Im Energiesektor müssen trotz der Fortschritte bei der Rechtsangleichung noch viele Strukturprobleme gelöst werden, und die neuen Verwaltungsstrukturen müssen noch gefestigt werden. Zwar hat Rumänien bereits einen großen Teil des Umweltrechts übernommen, doch verfügt es weder über die administrativen noch über die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften. Statt auf die Rechtsangleichung sollte Rumänien den Schwerpunkt nun auf die Entwicklung von Durchführungskapazitäten und auf die Bereitstellung von Mitteln für Umweltinvestitionen legen. Im Bereich Verbraucherschutz hat Rumänien seine Vorschriften weiter an den Besitzstand angeglichen und entsprechende Umsetzungsstrukturen geschaffen. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit sollte allerdings noch verbessert werden.

Bei der Rechtsangleichung im Bereich der Telekommunikation hat Rumänien kontinuierliche Fortschritte erzielt. Die Vorbereitung der Liberalisierung der Kommunikations- und Postmärkte ist vorangekommen. Nun sollte Rumänien vor allem dafür sorgen, dass die neue Regulierungsbehörde tatsächlich effizient und unabhängig arbeiten kann. Ferner steht die Bewertung des wirtschaftlichen Auswirkungen der vollen Umsetzung des Universalbesitzstandes an.

Auf dem Gebiet Justiz und Inneres hat Rumänien Strukturreformen eingeleitet, aber bei den Rechtsvorschriften besteht noch erheblicher Anpassungsbedarf. Insbesondere ist die Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden zu stärken. Trotz der jüngsten Reformen, zu denen auch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans gehört, ist die Polizei insgesamt nur wenig leistungsfähig, und die Grenzinfrastruktur und -verwaltung sind zu verbessern. Auch die Kapazitäten der Justiz müssen noch erheblich ausgebaut werden.

Im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten wurden Handelshemmnisse schrittweise abgebaut, und Rumänien hat seine Bestimmungen bereits in hohem Maße an den Besitzstand angeglichen.

Bei der Finanzkontrolle wurden Fortschritte erzielt, und es werden moderne Finanzmanagement- und -kontrollmethoden eingeführt. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu schützen. Die Verwaltungskapazität für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen ist zu stärken und die Unabhängigkeit des Rechnungshofs zu gewährleisten.

Die allgemeine Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands ist begrenzt und behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Zwar ist die Verwaltung zum Teil durchaus funktionsfähig, doch in vielen wichtigen Bereichen sind ihre Schwächen ein Grund zu ernsthafter Sorge. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der finanziellen Hilfe der EG. Diese Frage wird nun allmählich von der Regierung angegangen, die ein umfassendes Reformprogramm angekündigt hat. Jedoch befinden sich diese Reformen erst in der Planung und müssen noch umgesetzt werden.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 13 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, die Rumänien insgesamt erfüllt, wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen.

Last modified: 2002-10-15

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