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Türkei

Der Beschluss über den Kandidatenstatus der Türkei in Helsinki 1999 hat die Türkei zur Einführung einer Reihe grundlegender Reformen ermutigt. Im Oktober 2001 wurde eine große Verfassungsreform durchgeführt, mit dem Ziel die Garantien im Bereich Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken und den Anwendungsbereich der Todesstrafe einzuschränken. Im November 2001 wurde ein neues bürgerliches Gesetzbuch angenommen. In den Monaten Februar, März und August 2002 wurden drei Reformpakete verabschiedet. Die Todesstrafe wurde in Friedenszeiten abgeschafft. Der Ausnahmezustand wurde inzwischen in zwei Provinzen im Südosten aufgehoben und es wurde beschlossen, ihn in den beiden Provinzen, in denen er immer noch gilt, bis zum Jahresende aufzuheben.

Die Verabschiedung dieser Reformen ist ein wichtiges Zeichen der Entschlossenheit der Mehrheit der politischen Führer der Türkei, mit der Angleichung an die Werte und Normen der Europäischen Union voranzukommen. Die Reformen vom August wurden unter schwierigen politischen und wirtschaftlichen Umständen verabschiedet und sind von besonderer Bedeutung, weil sie sich auf traditionell heikle Fragen beziehen.

Die Reform des Gefängnissystems wurde fortgesetzt und bei der Verbesserung der materiellen Haftbedingungen wurden Fortschritte gemacht. Überwachungsausschüsse und ein neues System der Vollzugsrichter sind nun einsatzfähig. Zahlreiche Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT) sind im Begriff, umgesetzt zu werden. Trotz der Fortschritte bleiben jedoch bestimmte Probleme mit den Haftbedingungen in Gefängnissen des Typs F bestehen.

Die Verringerung der Dauer der Untersuchungshaft (Polizeigewahrsam) ist eine positive Entwicklung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folter. Da jedoch kein unmittelbarer Zugang zu einem Anwalt möglich ist, können die von Staatssicherheits- gerichten verurteilen Häftlinge weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Längere Gewahrsamszeiten gelten nach wie vor in den Gebieten, die sich im Ausnahmezustand befinden. Weiterhin wird von Folter und Misshandlungen sowie von geringen Fortschritten bei der Verfolgung derer berichtet, die eines derartigen Missbrauchs angeklagt werden.

Das Reformpaket vom August sieht die Wiederaufnahme des Verfahrens für Personen vor, deren Verurteilungen nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen.

Die Änderungen von Artikel 159 des türkischen Strafgesetzbuchs bedeuten, dass eine Meinungsäußerung ohne die ,,Absicht`` der ,,Verunglimpfung`` der öffentlichen Institutionen nicht länger strafrechtlich verfolgt wird. Durch Änderungen von Artikel 312 des Strafgesetzbuchs und des Antiterrorgesetzes, des Pressegesetzes, des Gesetzes über die politischen Parteien und des Gesetzes über Vereinigungen wurden bestimmte Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit gelockert.

Mit dem Paket vom August wurden einige Einschränkungen des Rundfunkgesetzes beseitigt, das infolge des Vetos des Präsidenten vom Parlament im Mai erneut verabschiedet worden war. Schriftsteller, Journalisten und Publizisten sind jedoch weiterhin verfolgt worden.

Im Bereich der Vereinigungsfreiheit, wo das Gesetz über Vereinigungen geändert und einige Beschränkungen aufgehoben wurden, sind einige Fortschritte erzielt worden. Vereinigungen können jedoch weiterhin aus verschiedenen Gründen verboten werden.

Das Gesetz über Vereinigungen behält weiterhin seinen allgemein restriktiven Charakter, und auch das frühere Genehmigungssystem besteht fort. Ausländische Vereinigungen in der Türkei sind bestimmten Einschränkungen und strengen Kontrollen unterworfen.

Im Rahmen des Pakets vom August sind nun Rundfunksendungen und Unterricht in anderen Sprachen als Türkisch erlaubt. Trotz einer Änderung des Stiftungsgesetzes gelten für religiöse Minderheiten nach wie vor Beschränkungen im Hinblick auf Rechtspersönlichkeit, Eigentumsrechte, Priesterausbildung und Bildung.

Das neue bürgerliche Gesetzbuch enthält Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Garantien zum Schutz der Rechte des Kindes. Die Türkei hat das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1969 ratifiziert. Auflagen für Gewerkschaften bestehen jedoch fort und nach wie vor gibt es Kinderarbeit. Die Rechtsvorschriften, die ein geringeres Strafmaß für Straftaten im Hinblick auf ,,Ehrenmorde`` erlauben, sind weiterhin rechtskräftig.

Die Reform des Justizsystems wurde fortgesetzt. Die Zuständigkeit der Staatssicherheitsgerichte wurde beschnitten und die Dauer der Untersuchungshaft verringert. Diese Gerichte arbeiten jedoch immer noch nicht in Einklang mit internationalen Standards. Laufend wird berichtet, dass die Justiz nicht immer unabhängig und kohärent urteilt. Für Richter und Rechtsvollzugsbeamte wurden Ausbildungskurse zu Menschenrechtsfragen abgehalten.

Im letzten Jahr wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Transparenz im öffentlichen Leben der Türkei ergriffen. Die Korruption bleibt dennoch ein ernsthaftes Problem. Die einschlägigen Übereinkommen des Europarates wurden noch nicht ratifiziert.

Die Aufhebung des Ausnahmezustands in zwei Provinzen im Südosten hat die alltäglichen Lebensbedingungen dort verbessert. Der Schutz der Menschenrechte in der Region muss gestärkt werden.

Die Verfassungsänderung, mit der Änderungen in der Zusammensetzung und Rolle des Nationalen Sicherheitsrates eingeführt wurden, wurde in die Praxis umgesetzt.

Nichtsdestotrotz scheinen diese Änderungen nichts an der praktische Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrats geändert zu haben.

Die Türkei hat weiterhin ihre Unterstützung für direkte Gespräche zwischen den Führern der beiden Volksgruppen in Zypern zur Verwirklichung einer umfassenden Lösung des Zypernproblems zum Ausdruck gebracht. Die EU hat in Einklang mit den Stellungnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hervorgehoben, dass die Türkei weitere Schritte gehen muss, um die türkisch-zyprische Führung zu bewegen, auf eine Lösung vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen hinzuarbeiten.

Die Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland haben sich weiter verbessert. Die Bemühungen um die Umsetzung neuer vertrauensbildender Maßnahmen halten an. Im März 2002 haben die beiden Außenminister Sondierungskontake über die Ägäis aufgenommen.

Insgesamt hat die Türkei seit der Veröffentlichung des Kommissionsberichts 1998[*] erkennbare Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht; das gilt ganz besonders für das letzte Jahr. Die im August 2002 verabschiedeten Reformen reichen besonders weit. Zusammengenommen leisten diese Reformen ein Großteil der Arbeit an den Fundamenten für die Stärkung der Demokratie und der Schutz der Menschenrecht in der Türkei. Sie ebnen den Weg für weitere Veränderungen, die die türkischen Bürger allmählich in den Genuss vergleichbarer Rechte und Freiheiten bringen sollen, wie sie in der Europäischen Union gelten.

Nichtsdestotrotz hält die Türkei die politischen Kriterien nicht vollständig ein. Erstens enthalten die Reformen zahlreiche bedeutende Einschränkungen des vollständigen Genusses der Grundrechte und Grundfreiheiten, die im vorliegenden Bericht dargelegt werden. So gelten weiterhin wichtige Beschränkungen der Meinungsfreiheit, insbesondere bei der Presse und beim Rundfunk, der Versammlungsfreiheit zu friedlichen Zwecken, der Vereinigungsfreiheit, der Religionsfreiheit, und des Berufungsrechts vor Gericht.

Zweitens erfordern viele der Reformen den Erlass von Verordnungen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, die in Einklang mit den europäischen Standards stehen sollten. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits eingeführt und andere werden gerade ausgearbeitet. Um wirksam zu werden, müssen die Reformen durch die Vollzugsorgane und Gerichte auf verschiedenen Ebenen landesweit in die Praxis umgesetzt werden.

Nach Auffassung der Kommission spiegelt der Beschluss des Hohen Wahlausschusses über den Ausschluss des Führers einer wichtigen politischen Partei von den Parlamentswahlen am 3. November nicht den Geist der Reformen wider.

Drittens wurden noch keine angemessene Lösung für zahlreiche Fragen gefunden, die mit den politischen Kriterien zusammenhängen. Dazu zählen die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen, die zivile Kontrolle über das Militär, die Lage von wegen gewaltlosen Meinungsäußerungen inhaftierten Personen und die Achtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Angesichts der erkennbaren Fortschritte der letzten Jahre und der verbleibenden Bereiche, in denen weitere Aufmerksamkeit notwendig ist, wird die Türkei ermutigt, den Reformprozess zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte in Recht und Praxis fortzusetzen. Das wird die Türkei in die Lage versetzen, die verbleibenden Hindernisse für eine vollständige Einhaltung der politischen Kriterien zu überwinden.

Die Türkei hat Fortschritte im Hinblick auf die Arbeitsweise ihrer Marktwirtschaft gemacht, was ihre Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten verbessern dürfte, leidet jedoch immer noch an den Folgen der beiden massiv destabilisierenden Finanzkrisen.

Nach mehreren Versuchen, die Wirtschaft zu stabilisieren, zeitigt das derzeitige Reformprogramm positive Ergebnisse und die Wirtschaft wächst wieder. Die Haushaltsdisziplin hat sich verbessert und die Transparenz der öffentlichen Haushalte hat merklich zugenommen, wohingegen der Inflationsdruck im Abnehmen begriffen ist. Politische Eingriffe, die eine Hauptquelle der wirtschaftlichen Instabilität der Türkei darstellen, wurden zurückgeschraubt und strukturelle Schwächen wie etwa der anfällige und verzerrte Bankensektor werden angepackt. Die Regulierung der und die Aufsicht über die Finanzmärkte wurden gestärkt. Wichtige Maßnahmen wurden zur Liberalisierung entscheidender Märkte ergriffen, wie auf dem Agrar- und Energiemarkt.

Um die Arbeitsweise ihrer Märkte und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, muss die Türkei den gegenwärtigen Reformprozess fortsetzen, damit sie makroökonomische Stabilität und einen nachhaltigen Haushalt erreichen kann. Ein weiterer Abbau der chronisch hohen Inflation und die Aufrechterhaltung der Haushaltsdisziplin sind hierfür wichtige Voraussetzungen. Aufsichts- und Rechnungslegungsstandards im Bankensektor müssen mit internationalen Normen in Einklang gebracht werden. Die Privatisierung der staatlichen Banken und Unternehmen muss beschleunigt und die Deregulierung des Marktes abgeschlossen werden. Eine Aufstockung der Investitionen mit produktivem Nutzen und eine stärkere Beachtung des Bildungswesens sind wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Ferner muss durch die Vereinfachung bürokratischer Verfahren und den Abbau verbleibender Hürden der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen gefördert werden.

Seit dem Bericht 1998 hat die Türkei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den von der Zollunion erfassten Bereichen Fortschritte erzielt. Ferner wurden in Sektoren wie Banken, Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft Fortschritte gemacht. Der Finanzsektor wurde umstrukturiert und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich modernisiert. In den übrigen Bereichen wurden wenig Fortschritte erzielt.

Im letzten Jahr ist die Türkei im Bereich des Binnenmarkts, namentlich auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens, sowie in den Bereichen Energie und Justiz und Inneres vorangekommen. Der Fortschritt bei der Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands hielt sich in Grenzen.

Insgesamt hat die Türkei in den von der Zollunion erfassten Bereichen ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht, wohingegen die Angleichung in anderen Bereichen weniger fortgeschritten ist. Nach wie vor bestehen große Diskrepanzen zwischen dem Besitzstand und den türkischen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungskapazität muss gestärkt werden. Dazu sind erhebliche Anstrengungen notwendig.

Was den Binnenmarkts betrifft, so trat im Bereich des freien Warenverkehrs das 2001 verabschiedete Rahmengesetz über den freien Warenverkehr in Kraft. In zahlreichen Sektoren wurden verschiedene Durchführungsrechtsakte erlassen. Erhebliche technische Handelshindernisse bleiben bestehen. Die Harmonisierungsarbeiten in Sektoren wie Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika sollten fortgesetzt werden. Ferner muss erhebliche Arbeit geleistet werden, um verschiedene Stellen (für Normung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung) einzurichten und deren Arbeitsweise zu verbessern. Außerdem sollte ein geeignetes Marktaufsichtssystem eingerichtet werden. Trotz der Verabschiedung des Rahmengesetzes findet weiterhin eine Überwachung vor der Vermarktung statt. Die laufenden Bemühungen konzentrieren sich auf die Ausbildung des Personals und die Verbesserung der Ausrüstung der entsprechenden Stellen. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen wurde im Mai ein neues Gesetz verabschiedet und dann im Juni 2002 geändert. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt hin zur Angleichung der türkischen Vorschriften über öffentliches Beschaffungswesen an die der Gemeinschaft. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die erheblichen Abweichungen zwischen dem neuen Gesetz und dem Besitzstand zu beheben. Im Bereich Freizügigkeit können keine Fortschritte vermeldet werden.

Im Bereich des freien Kapitalverkehrs bleiben nach wie vor in vielen Sektoren wichtige Beschränkungen für ausländische Investitionen bestehen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Rechtsangleichung der Türkei im Hinblick auf die Finanzdienstleistungen ist weit fortgeschritten und im Jahr 2001 ist es im Rahmen der Umstrukturierung des Finanzsektors zu weiteren Fortschritten gekommen. Im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen sind keine Fortschritte zu verzeichnen und es bleibt noch viel zu tun, um die türkischen Rechtsvorschriften an die entsprechenden EG-Vorschriften anzugleichen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurden Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung von unrechtmäßigen Nachahmungen und Fälschungen unternommen. Für die Umsetzung der Rechtsvorschriften und für die völlige Unabhängigkeit des türkischen Patentinstituts sollte gesorgt werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik werden die kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend angewandt. Keine Fortschritte gab es bei der Angleichung der staatlichen Beihilfepolitik der Türkei an den Besitzstand; der Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Beihilfebehörde sollte Vorrang eingeräumt werden.

Im Bereich Landwirtschaft hat die Türkei mit der Registrierung von landwirtschaftlichen Flächen und lebenden Rindern begonnen. Die Vorarbeiten für ein Pflanzenpasssystem haben noch nicht begonnen. Andere Elemente im Rahmen der entsprechenden Priorität der Beitrittspartnerschaft wurden noch nicht angegangen. Was die Tier- und Pflanzengesundheit betrifft, so ist die Ausarbeitung einer Harmonisierungsstrategie im Gange. Ein Ausbau der Durchsetzungskapazitäten hat nicht stattgefunden. Die Türkei sollte sich auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EG-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren. Insgesamt halten sich im Bereich Landwirtschaft die Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Fischereibereich ist die Angleichung an die Gemeinsame Fischereipolitik nicht vorangekommen. Es bedarf der Einrichtung eines modernisierten Flottenregistrierungs- systems. Es gibt nach wie vor große Unterschiede zu den Hauptelementen der EG- Fischereipolitik, insbesondere bei der Bestandsbewirtschaftung, Inspektionen und Kontrollen und der Markt- und Strukturpolitik.

Im Bereich der Verkehrspolitik sollte die Türkei die zur Umsetzung der entsprechenden EG-Vorschriften notwendige legislative Arbeit intensivieren. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden. In vielen Sektoren (insbesondere im Straßen- und Seeverkehr) ist die Harmonisierung nur sehr bruchstückhaft und ergibt sich hauptsächlich aus der Umsetzung internationaler Übereinkommen.

Im Steuerbereich hat die Angleichung der Verbrauch- und Mehrwertsteuer begonnen und im Hinblick auf Sätze und andere Ausnahmen wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich der indirekten Steuern sind erhebliche weitere Anstrengungen notwendig. Bei den direkten Steuern muss die Türkei die Beitreibung verbessern und diskriminierende Maßnahmen beseitigen. Insgesamt ist nur teilweise eine Angleichung an den Besitzstand im Bereich direkte und indirekten Steuern erfolgt. Was die Zollunion betrifft, ist der Harmonisierungsgrad hoch auf dem Papier, in der Praxis aber gering.

Die statistische Infrastruktur der Türkei unterscheidet sich in den meisten Feldern noch stark von der der EU. Eine Zusammenarbeit zwischen den türkischen Behörden und Eurostat wurde kürzlich aufgenommen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen und es sind erhebliche Anstrengungen notwendig.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Maßnahmen ergriffen, doch stehen sie nicht immer in Einklang mit dem Besitzstand. Es besteht ein dringender Bedarf, die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog auf allen Ebenen zu entwickeln und stärken.. Trotz gewissen Fortschritten, weichen die meisten türkischen Rechtsvorschriften weiterhin stark von denen der EG ab.

Was den Energiebereich betrifft, so wurden erhebliche Fortschritte im Strom- und im Gassektor erzielt. Zwei große im letzten Jahr verabschiedete Gesetze wurden weiter umgesetzt und die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde für den Strom- und den Gassektor ist vorangekommen. Die Angleichung an den Besitzstand schreitet gut voran, wenngleich weitere Anstrengungen notwendig sind.

Im Telekommunikationssektor ist kein Fortschritt zu verzeichnen weder in Bezug auf die Liberalisierung der Sprachtelefonie über Festnetz und der Mobilfunkdienste, noch auf die Umsetzung des Rechtsstandes betreffend des dominanten Marktbetreibers. Fortschritte wurden bei der Annahme neuer Rechtsvorschriften im Bereich Lizenzvergabe, Zusammenschaltung und, zu einem gewissen Grade, Universaldienste erzielt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um insbesondere im Zusammenhang mit Humanressourcen und Ausbildung die Verwaltungskapazität der Telekommunikationsbehörde zu verbessern. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Was die Bereiche Kultur und audiovisuelle Medien betrifft, so steht das neue Rundfunkgesetz nicht in Einklang mit dem Besitzstand. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Was die Regionalpolitik betrifft, so hat die Türkei die Festlegung einer vorläufigen Landkarte für Zwecke der Regionalentwicklung entsprechend den Kriterien der NUTS- Klassifizierung abgeschlossen und Eurostat hat sie genehmigt. Diese Klassifizierung wird jedoch noch nicht für Planungszwecke und die Regionalpolitik eingesetzt. Bislang wurde noch keine wirksame und EU-konforme regionalpolitische Strategie entwickelt. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Umweltbereich wurden Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen. Ferner wurden Maßnahmen zur Entwicklung eines Plans für die Finanzierung von Investitionen ergriffen. Der Erlass neuer Rechtsvorschriften über Umweltinspektionen stellt einen positiven Schritt hin zur Stärkung der türkische Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands dar. Insgesamt hält sich die Angleichung an den Besitzstand in Grenzen.

Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz hält sich die Harmonisierung in Grenzen und es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Rechtsvorschriften anzugleichen und die Verwaltungskapazität sowie das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein für die Rechtsvorschriften und Verfahren der EU zu stärken, insbesondere in Bereichen wie Asyl und illegale Einwanderung. Ferner wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption zu stärken. Für die Bekämpfung des Menschenhandels wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Angleichung an den Besitzstand hat begonnen, insbesondere bei der Visumspolitik, doch erhebliche weitere Anstrengungen sind nötig. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung muss massiv gestärkt werden.

Im Bereich der Außenbeziehungen sollte die Übernahme des Allgemeinen Präferenzsystems weiterverfolgt werden.

Im Bereich Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen innerhalb der türkische Verwaltung verbessert werden. Insgesamt hat die Angleichung an dem Besitzstand begonnen und erhebliche weitere Anstrengungen sind notwendig.

Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um sicherzustellen, dass der Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. Es bedarf erheblicher Reformen auf allen Ebenen der Verwaltung. In einigen Fällen wird das zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise auf dem Gebiet der staatlichen

Beihilfen und der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden eingerichtet. Deren Autonomie sollte sichergestellt und gleichzeitig ausreichend Personal und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Last modified: 2002-10-15

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