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Damit der Übergang zu einer erweiterten Union erfolgreich und reibungslos verläuft, muss sich auch die Verwaltung der
derzeitigen EU-Organe auf die Erweiterung einstellen. Diese Vorbereitungen sind bereits seit einiger Zeit in Gang, um
sicherzustellen, dass bis zum Beitritt alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden. Die Arbeiten umfassen u. a. die Prüfung
des Pesonalbedarfs und die Vorbereitung entsprechender Einstellungen, Maßnahmen für das Übersetzen und Dolmetschen in
zusätzliche Sprachen, die Ausstattung von Gebäuden, Schulen usw. Die Organe haben zusammengearbeitet, um sicherzustellen,
dass diese Maßnahmen für jedes Organ rechtzeitig abgeschlossen sind. In dem Dokument Vorbereitung der
Verwaltung auf die Erweiterung: Ein Fahrplan , in dem von der Annahme
ausgegangen wird, dass am 1. Januar 2004 zehn Länder mit neun weiteren Amtssprachen der Europäischen Union beitreten werden,
gibt die Kommission einen Überblick über den Stand dieser Arbeiten. Dieser Fahrplan wird überarbeitet, wenn die
Entscheidungen über die beitretenden Länder und den Zeitpunkt ihres Beitritts gefallen sind.
In ihrer Mitteilung über die Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten
Europäischen Union nennt die Kommission insbesondere den zusätzlichen
Bedarf an Personal (Vollzeitäquivalent), das von 2004 bis etwa 2008 stufenweise bereitgestellt werden muss. Außerdem liegt es
auf der Hand, dass in bestimmten Bereichen wie z. B. Landwirtschaft, Strukturpolitik oder Sprachendienst nicht nur nach,
sondern auch unmittelbar vor dem Beitritt wesentlich mehr Personal benötigt wird. Aus diesem Grund hat die Kommission nach
gründlicher Prüfung des zusätzlichen Personalbedarfs die Einstellung von 500 weiteren nicht ständigen Mitarbeitern schon im
Jahr 2003 beantragt, um die dringendsten Arbeiten bewältigen zu können; die Stellen sollen zumeist mit Staatsbürgern aus den
Bewerberländern besetzt werden.
Last modified: 2002-10-15
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