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Anhang 2: Das Kapitel ,,Sonstiges``

Das Kapitel ,,Sonstiges`` wird anders als die anderen Verhandlungskapitel behandelt. Es stellt im Wesentlichen einen Rahmen für die Verhandlung jener Aspekte dar, die wenig kontrovers sind, jedoch nicht unter die anderen Verhandlungskapitel fielen.

Dies betrifft erstens den Umstand, dass im Beitrittsvertrag die Verwaltung und das Auslaufen der Heranführungshilfe geregelt muss. Im Rahmen der Programme ISPA, SAPARD und PHARE werden für die neuen Mitgliedstaaten bis Ende 2003 insgesamt etwa 5 Milliarden EUR an Haushaltsmitteln gebunden worden sein, doch werden sich die entsprechenden Vertragsabschlüsse oder jedenfalls die Auszahlung dieser Mittel bis Ende 2006 hinziehen. Während ISPA und SAPARD im Rahmen des Kohäsionsfonds und des Unterstützungsfonds für den ländlichen Raum unter ähnlichen Bedingungen weiterlaufen, muss die Vergabe von PHARE-Mitteln bis 2006 abgeschlossen sein. Auch wird der Beitrittsvertrag bestimmte Übergangsregelungen vorzusehen haben, so z. B. Bestimmungen darüber, wie die Verwaltung der Heranführungshilfe im Rahmen eines Erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) auf die Mitgliedstaaten übergehen soll (auch in Bezug auf Personalmittel und Bedingungen für die Mittelfreigabe). Die Freigabe von PHARE-Mitteln sollte davon abhängig gemacht werden, dass die Beitretenden Länder das Erweiterte dezentrale Durchführungssystem eingeführt haben.

Zweitens geht es darum, dass die ins Auge gefasste Übergangsfazilität für bestimmte Maßnahmen im Bereich des Institutionenaufbaus näher definiert werden muss. Da es sich bei den betreffenden Maßnahmen um eine Fortsetzung von PHARE-Aktivitäten handelt, schlägt die Kommission vor, zur Durchführung dieser Maßnahmen in den Jahren 2004 bis 2006 auf die bestehenden Strukturen zurückzugreifen, d.h. den PHARE-Ausschuss und die in den neuen Mitgliedstaaten bestehenden EDIS einzusetzen. Um Überschneidungen mit Maßnahmen zu vermeiden, die in Zukunft über die Strukturfonds finanziert werden können, schlägt die Kommission vor, die Maßnahmen zum Institutionenaufbau zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf folgende Aspekte zu beschränken:

  • Justiz und Inneres (Stärkung des Gerichtssystems, Grenzkontrollen, Anti-Korruption- Strategie);
  • Binnenmarkt, mit Zollunion;
  • Umwelt;
  • Veterinärdienste und Aufbau von Verwaltungskapazitäten im Bereich Lebensmittel- sicherheit;
  • Verwaltung und Kontrolle im Agrarbereich, einschließlich IVKS
  • nukleare Sicherheit;
  • allgemeine Reform der öffentlichen Verwaltung und sektorübergreifende fachliche Unterstützung (TAIEX/Statistik).
Jedoch könnten in einer späteren Phase auch andere Maßnahmen vorgesehen werden, insbesondere zur Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse.

Ein dritter Punkt betrifft die Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina in Litauen und Bohunice V1 in der Slowakei. Auf Grund der Verhandlungsergebnisse soll eine spezielle Stilllegungs-Fazilität geschaffen werden, über die die entsprechenden Tätigkeiten mindestens bis zum Jahre 2006 von der Gemeinschaft finanziert werden. In ihrer Mitteilung vom 30. Januar 2002 hat die Kommission vorgeschlagen, von 2004 bis 2006 jährlich Mittel in Höhe von 70 Mio. EUR für die Stilllegung von Ignalina vorzusehen. Des weiteren wies die Kommission darauf hin, dass Mittel, die sonst im Rahmen des PHARE-Programms vergeben würden, nach der Erweiterung in Rubrik 3 des Haushaltsplans einzustellen wären. Die veranschlagten Beträge können gegebenenfalls verändert werden, je nach dem Ausgabenprofil, das sich bei den Arbeiten zur Stilllegung von Bohunice und Ignalina abzeichnet.

Da es sich hier um eine Fortsetzung von PHARE finanzierter Aktivitäten handelt, sollten die jährlichen Haushaltsbeschlüsse über die Unterstützung der Stilllegung durch die Gemeinschaft wie schon in der Vergangenheit in Abstimmung mit dem PHARE- Verwaltungsausschuss getroffen werden. Damit stünde auch ausreichend Zeit zur Verfügung, um die erforderliche Rechtsgrundlage für Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Ignalina-Stilllegung im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau vorzubereiten. Die Kommission schlägt vor, eine entsprechende Zusage in einem Protokoll im Anhang zur Akte über die Beitrittsbedingungen zu verankern.

Viertens müssen verschiedene Erklärungen, Protokolle und Zusatzelemente in den Vertrag aufgenommen werden.

Im Bereich nukleare Sicherheit beispielsweise werden die Erklärungen Litauens und der Slowakei, in denen sie sich zu einer frühzeitigen Stilllegung der Kernkraftwerke Ignalina und Bohunice V1 verpflichten, in die Akte über die Beitrittsbedingungen aufzunehmen sein.

Fünftens geht es um eine Rechtsbasis für die Fazilität für den Nordteil Zyperns um eine politische Lösung zu untermauern.

Last modified: 2002-10-15

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