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Die Kriterien von Kopenhagen

Im Juni 1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen durch die Erklärung, dass ,,die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können`` und durch Festlegung der Beitrittsbedingungen (die sogenannten Kriterien von Kopenhagen) die Grundlagen für den jetzigen Erweiterungsprozess geschaffen. Nach diesen Kriterien muss ein Bewerberland für den Beitritt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die politischen Kriterien ,,Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten``.

    Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Mai 1999 wurden diese Bedingungen als verfassungsmäßige Grundsätze im Vertrag über die Europäische Union verankert und in der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2000 in Nizza proklamiert wurde, hervorgehoben.

  • die wirtschaftlichen Kriterien ,,funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten``. Diese Kriterien stimmen überein mit den Prinzipien der Wirtschaftspolitik, so wie sie im Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft getreten ist, verankert sind.
  • Das Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, d. h. der Anwendung des Gemeinschaftsrechts als ,,die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen`` (nachfolgend als Besitzstandskriterium bezeichnet). Die nachfolgenden Tagungen des Europäischen Rates, insbesondere der Europäische Rat von Madrid im Jahr 1995, haben die Bedeutung der Übernahme des Besitzstands in einzelstaatliches Recht und seiner effektiven Anwendung durch den Aufbau geeigneter Strukturen in Verwaltung und Justiz unterstrichen.
Seit den Stellungnahmen von 1997 zu den Anträgen der mittel- und osteuropäischen Länder auf Mitgliedschaft hat die Kommission in den alljährlich erstellten Regelmäßigen Berichten die Fortschritte der Bewerberländer, einschließlich Maltas, der Türkei und Zyperns, im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bewertet. Die Kommission hat hierfür im Rahmen der Agenda 2000[*] eine spezielle Methodologie erarbeitet.

Diese Methodologie zielt auf die Bewertung der Fortschritte bei der Rechtsetzung sowie den tatsächlich angenommenen und durchgeführten Maßnahmen im Rahmen von Regelmäßigen Berichten ab. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerberländer und eine objektive Bewertung der Lage in den einzelnen Ländern. Bei jedem Kriterium werden die Fortschritte anhand einer detaillierten, einheitlichen Checkliste geprüft, so dass bei jedem Land dieselben Aspekte berücksichtigt werden und ein transparentes Vorgehen gewährleistet ist. Bei der Erstellung und Überprüfung der Berichte werden viele Quellen herangezogen; so werden Informationen verwendet, die die Bewerberländer selbst bereitstellen, aber auch Berichte des Europäischen Parlaments, Bewertungen der Mitgliedstaaten oder Arbeiten von internationalen oder Nichtregierungsorganisationen. Die diesjährigen Berichte enthalten zudem einige Prognosen.

Um zu beurteilen, in welchem Umfang ein Bewerberland die politischen Kriterien erfüllt, beschreibt die Kommission nicht nur die einzelnen Institutionen (Legislative, Exekutive, und Judikative), sondern prüft auch die in der Praxis gewährten Rechte und Freiheiten. Im Bereich der Menschenrechte untersucht die Kommission, inwieweit die Bewerberländer die Bestimmungen der wichtigsten Menschenrechtskonventionen und insbesondere der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten achten und anwenden. In Bezug auf die Achtung der Minderheitenrechte und den Schutz der Minderheiten untersucht die Kommission insbesondere die Einhaltung der Grundsätze des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Ebenfalls geprüft werden die Maßnahmen der Länder zur Korruptionsbekämpfung.

Als wirtschaftliche Kriterien dienen zwei Merkmale: das Vorhandensein einer funktionierenden Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten. Diese beiden Merkmale werden durch eine Reihe von Teilkriterien geprüft, die in der Agenda 2000 aufgestellt wurden. Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft sind die Liberalisierung der Preise und des Handels sowie ein Rechtssystem mit einklagbaren Rechten wie z. B. Eigentumsrechten. Die Leistungsfähigkeit der Marktwirtschaft wird durch makroökonomische Stabilität und einen Konsens in der Wirtschaftspolitik verbessert. Ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Marktzutritts- und -austrittsschranken verbessern die wirtschaftliche Effizienz. Voraussetzungen für die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sind das Vorhandensein einer Marktwirtschaft und ein stabiler makroökonomischer Rahmen. Ebenso notwendig sind aber auch ausreichendes Humankapital und materielle Mittel einschließlich Infrastrukturen. Von Bedeutung sind auch Faktoren wie die Beeinflussung der Wettbewerbsfähigkeit durch Politik und Rechtsetzung, die Integration des Handels in die Union oder der Anteil der kleinen Unternehmen.

Die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, setzt voraus, dass der gemeinschaftliche Besitzstand übernommen, angewandt und durchgesetzt wird. Die Kommission untersucht in ihren Berichten für jedes der 29 Kapitel des Besitzstands, inwieweit die notwendigen rechtlichen Maßnahmen getroffen wurden, um dessen Anwendung zu ermöglichen, und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Außerdem prüft sie, in welchem Umfang die einzelnen Mitgliedstaaten die für die Anwendung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut haben.

In diesem Jahr sind die Regelmäßigen Berichte breiter angelegt als in den Vorjahren. Neben den Fortschritten in den einzelnen Bewerberländern wird auch geprüft, in welchem Umfang diese im Rahmen des vom Europäischen Rat festgelegten Zeitplans die Kopenhagener Kriterien bis zum Beitritt erfüllen werden.

Hierbei ist eingehend zu untersuchen, welche Fortschritte die einzelnen Länder in den letzten Jahren erzielt haben[*], wie die Erfüllung der bei den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen vonstatten geht und ob die Länder die Kopenhagener Kriterien in ausreichendem Maße erfüllen. Die letztgenannten Aspekte sind besonders wichtig für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zur Erfüllung der sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen gegeben sind. Damit ein Land als fähig gilt, ab dem Zeitpunkt des Beitritts den Besitzstand anzuwenden, muss es in verschiedenen Kapiteln bereits einen ausreichenden Teil des Besitzstands übernommen und die erfolgreiche Durchführung in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt haben. Ebenfalls berücksichtigt werden die der Kommission vorliegenden Informationen über die noch laufenden Vorbereitungen, insbesondere im Rahmen des Überwachungsprozesses.

Mit Hilfe der Regelmäßigen Berichte wird festgestellt, welche Bewerberländer innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens die Kopenhagener Kriterien erfüllen werden. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission dann, die Verhandlungen mit den betreffenden Bewerberländern Ende 2002 abzuschließen. Außerdem wird in diesen Berichten für alle Länder festgestellt, wo es noch weiterer Anstrengungen bedarf oder Reformen fortgesetzt werden müssen.

Last modified: 2002-10-15

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