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Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich

Die Kommission legt größten Wert darauf, dass die Bewerberländer ihre Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich weiter ausbauen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten, das für die Mitgliedschaft unverzichtbar ist. In ihren Stellungnahmen von 1997 und nachfolgenden Regelmäßigen Berichten hat die Kommission die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer in diesem Bereich aufmerksam beobachtet. Ein großer Teil der Heranführungshilfen der Gemeinschaft war seit Beginn der 90er Jahre dafür bestimmt, die Bewerberländer beim Aufbau und Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich zu unterstützen.

Wie in ihrem Strategiepapier von 2001 (,,Die Erweiterung erfolgreich gestalten``) angekündigt, hat die Kommission im ersten Quartal 2002 gemeinsam mit jedem einzelnen Bewerberland einen Aktionsplan zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz erarbeitet. Auf der Grundlage der 2002 für die Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten nennen diese Aktionspläne die konkreten Maßnahmen, die die einzelnen Länder noch ergreifen müssen, damit sie bis zum Beitritt über ausreichende Verwaltungskapazitäten verfügen.

Die Aktionspläne sehen gezielte Maßnahmen vor, um die Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Hierfür hat die Kommission 2002 weitere Finanzhilfen von bis zu 250 Mio. EUR bereitgestellt und so die Unterstützung der Gemeinschaft zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz im Jahr 2002 auf insgesamt rund 1 Mrd. EUR angehoben.

Außerdem nennen die Aktionspläne die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und etwaige zusätzliche Monitoring-Maßnahmen wie z. B. Peer Reviews, die in bestimmten Bereichen zur Bewertung der Vorbereitungen in den einzelnen Ländern erforderlich sein könnten. Solche Peer Reviews sind - in unterschiedlichem Umfang - über alle zwölf Bewerberländer, mit denen verhandelt wird, erstellt worden. Insgesamt wurden unter der Leitung des Amts für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) für 17 Sektoren insgesamt 205 Peer Reviews erstellt, an denen mehr als 800 Sachverständige mitgearbeitet haben (s. zu den Einzelheiten Anhang 5, Abschnitt sec:ANHANG-5). Einige Peer Reviews zum Sektor Finanzen wurden im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (SIGMA) erarbeitet, während die Kommissionsdienststellen in anderen Bereichen selbst eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen durchgeführt haben. Eine besondere Peer Review zur nuklearen Sicherheit wurde während des ersten Halbjahres 2002 unter der Schirmherrschaft des Rates durchgeführt und hat zu einem Statusbericht im Juni 2002 geführt.

Ein entscheidender Bestandteil des Peer Review ist der Informationsaustausch zwischen den Sachverständigen der entsprechenden Stellen der Bewerberländer und der Mitgliedstaaten. Die Berichte der Peer Reviews, die den Bewerberländern und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, sind in die Analyse der Kommission im Rahmen der Regelmäßigen Berichte eingeflossen. Die Bewerberländer ziehen die Ergebnisse der Peer Reviews heran, um festzustellen, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Außerdem sollen sie dazu beitragen, dass sich zwischen den entsprechenden Stellen in den Bewerberländern ein System der gegenseitigen Hilfe herausbildet, damit diese sich bis zum Beitritt und darüber hinaus über bewährte Verfahren austauschen können.

Durch die Aktionspläne haben die Bemühungen der Bewerberländer beim Aufbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich neue Impulse erhalten. Insgesamt wird bei der Durchführung dieser Maßnahmen der Zeitplan eingehalten. Die Bewerberländer müssen aber noch weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Aktionspläne unternehmen.

Last modified: 2002-10-15

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