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EU-Verordnung zur Zusammenarbeit zwischen den Gerichten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme
KAPITEL II
ÜBERMITTLUNG UND ERLEDIGUNG DER ERSUCHEN
Unterabschnitte
Abschnitt 1
Übermittlung des Ersuchens
Artikel 4
Form und Inhalt des Ersuchens
Artikel 5
Sprachen
Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Abschnitt 2
Entgegennahme des Ersuchens
Artikel 7
Entgegennahme des Ersuchens
Artikel 8
Unvollständiges Ersuchen
Artikel 9
Vervollständigung des Ersuchens
Abschnitt 3
Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht
Artikel 10
Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung des Ersuchens
Artikel 11
Erledigung in Anwesenheit und unter Beteiligung der Parteien
Artikel 12
Erledigung in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts
Artikel 13
Zwangsmaßnahmen
Artikel 14
Ablehnung der Erledigung
Artikel 15
Mitteilung über Verzögerungen
Artikel 16
Verfahren nach Erledigung des Ersuchens
Abschnitt 4
Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht
Artikel 17
Abschnitt 5
Kosten
Artikel 18
Eckhard Hoeffner 2003-03-27
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