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Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz -- Albanien
- 1.
- Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Tirana ausgetauscht.
- 2.
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Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung:
- a)
- in Albanien auf das am oder nach dem 1. Januar des nächsten auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Jahres erzielte Einkommen oder gehaltene Vermögen;
- b)
- in der Schweiz auf das am oder nach dem 1. Januar des nächsten auf das Inkrafttreten des Abkommens folgenden Jahres erzielte Einkommen oder gehaltene Vermögen.
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