NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
Musterabkommen
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bulgarien
VR China
Estland
Georgien
Jugoslawien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen (neu)
Polen (alt)
Rumänien
Russland
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechische Rep.
Ukraine
Ungarn
Usbekistan (alt)
Usbekistan (neu)
Bücher

China in der WTO


Contents

Die Bedeutung des Außenhandels für Deutschland braucht nicht hervorgehoben zu werden. Bei den Exporten stellt Deutschland erstmals seit der Wiedervereinigung in absoluten Zahlen wieder die Nr. 1 dar (ab 2003).[*] Aber der chinesische Außenhandel entwickelt sich angesichts der weltwirtschaftlichen Lage spektakulär und steigt in einem außergewöhnlichen Umfang, so dass es nur eine Frage der Zeit zu sein scheint, bis Japan, die Vereinigten Staaten und Deutschland von den vorderen Plätzen verdrängt werden.[*]

2003 ist China vom sechsten auf den vierten Platz der größten Handelsnationen der Welt vorgerückt. Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, elektronische Produkte sowie Textilien.[*] Maschinen, Kraftfahrzeuge, mineralische und chemische Produkte sowie Metalle und Textilien sind die dominierenden Produkte des chinesischen Imports. Ex- wie Importe stiegen jeweils um mehr als 30 Prozent. Das Außenhandelsvolumen stieg von 620 Mrd. US-$ auf mehr als 851 Mrd. US-$. Der Handelsbilanzüberschuss ging auf 25,5 Mrd. US-$ zurück. Berücksichtigt man, dass China allein mit den Vereinigten Staaten einen Überschuss von 124,1 Mrd. US-$[*] erwirtschaftet hat, zeigt sich allerdings, dass China mit zahlreichen anderen Staaten eine negative Bilanz haben muss. Deutschland selber hat nach deutschen Daten seit rd. 10 Jahren regelmäßig eine negative Bilanz von 6-8 Mrd. EUR. Da das Handelsvolumen mit Deutschland ständig steigt, verschiebt sich das relative Verhältnis immer weiter zu Gunsten Deutschlands.

Für Deutschland wird der Außenhandel fast ausschließlich durch die Europäische Union geregelt. Titel IX und X (Art. 131-135) des EG-Vertrages betreffen die »Gemeinsame Handelspolitik« und die »Zusammenarbeit im Zollwesen«. Art. 133 EG-Vertrag sieht vor, dass die gemeinsame Handelspolitik die Änderung von Zollsätzen, der Abchluss von Zoll- und Handelsabkommen, die Vereinheitlichung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen (etwa bei Dumping oder Subventionen) umfasst. Insoweit ist die Europäische Union zuständig. Die Zollunion der EU (Art. 23 Abs. 1 EG-Vertrag) sieht ein Verbot der Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung für den innergemeinschaftlichen Handel und die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern vor.

Die EU bestimmt somit die Höhe des Zolls, schließt eventuell Präferenzabkommen, leitet Anti-Dumping-Maßnahmen ein, erlässt Embargos, klagt bei der WTO, regelt insbesondere über die Dual-Use-Verordnung[*] Exportverbote und Genehmigungsvoraussetzungen usw. EU-Mitgliedstaaten haben selber dementsprechend nur wenig Möglichkeiten, regulierend auf den Außenhandel einzuwirken.

Allerdings ist auch die Europäische Union in einen internationalen Rahmen, die Welthandelsorganisation (WTO) eingebunden. Diese kann über das WTO-eigene Schiedsgericht gegenüber der EU Sanktionen aussprechen, sollte ein Verstoß gegen die Liberalisierungsregelungen der WTO festgestellt werden.

Eckhard Hoeffner 2005-08-22

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version