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China in der WTO

Liberalisierung

Der Schutz durch die Liberalisierung ist für den Außenhandel Chinas von eminent wichtiger Bedeutung, da nur bei einem unbehinderten Zugang zu ausländischen Märkten der Standortvorteil Chinas vollständig zum Tragen kommen kann.

Liberalisierung meint - ähnlich den Regelungen im EG-Vertrag (der allerdings ein Verbot vorsieht) - den Abbau bzw. die Begrenzung von Handelsschranken. Hierzu gehören die tarifären und die nicht-tarifären Handelshemmnissen, also Zoll und andere, an die Einfuhr geknüpfte Abgaben, die die ausländischen Produkte relativ teuerer machen, Kontigente und andere mengenmäßigen Beschränkungen.

Ferner sind nicht-tarifäre Handelshemmnisse nur zulässig, wenn der Staat, der in den Freihandel eingreifen will, nachweist, dass durch den betroffenen Handel oder bestimmte Produkte eine Gefahr für die Gesundheit oder Schaden für die Natur entsteht. Das normale Vorsorgeprinzip, nach dem Unternehmen die Sicherheit und Unbedenklichkeit ihrer Produkte beweisen müssen, wird von der WTO nicht angewendet. Hiervon werden auch Gesetze zum Verbraucherschutz, technische Normen und andere nationale Gesetze, die Auswirkungen auf den Handel haben, erfasst.

Ein Eingriff in den Handel wegen gefährlicher Produktionsarten wie Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung ist im Rahmen der WTO grundsätzlich verboten. So sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen ergangen, die sehr kritisch gesehen werden:

  • Das Verbot des nichtmedizinischen Gebrauchs von Hormonen in der Lebensmittelindustrie der EU.[*] Das Schiedsgericht der WTO forderte wissenschaftliche Gewissheit darüber, dass Hormone Krebs oder andere schwere Gesundheitsschäden verursachen.
  • Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind ebenfalls Anlass für Jahre andauernde Streitigkeiten insbesondere zwischen den USA und der EU, sei es das faktisch seit Oktober 1998 geltende Einfuhrverbot, das Anbauverbot oder auch die bloße Kennzeichnungspflicht.
  • Das amerikanische Exportförderungssystem, welches es ermöglicht, einen bedeutenden Teil der Exporte über die in Steueroasen ansässigen und fiskalisch begünstigten Foreign Sales Corporations (FSC) abzuwickeln, verstösst gegen das WTO-Subventionsabkommen und ist deshalb aufzuheben ist. Nach den Ausführungen der Streitbeilegungsorgane handelt es sich bei den Steuererleichterungen für die FSC um Exportsubventionen, welche gemäss Artikel 3.1(a) in Verbindung mit Anhang I lit. e des WTO-Subventionsabkommens verboten sind.
Eckhard Hoeffner 2005-08-22

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