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China in der WTO

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Dumping

Im Gegensatz zu den zuvor genannten Liberalisierungsmaßnahmen, die die Unternehmer mittelbar betreffen, können Anti-Dumping-Maßnahmen sich konkret gegen bestimmte Unternehmen richten. In den letzten Jahren richteten waren dabei die meisten internationalen Anti-Dumping-Klagen gegen chinesische Unternehmen gerichtet. 2003 belief sich der Wert von Anti-Dumping-, Subventions- und Untersuchungskosten gegen China auf eine Rekorderhöhe von 2,2 Milliarden US-Dollar. Davon betroffen waren verschiedene Erzeugnisse, Hersteller und ganze Branchen, beispielsweise Farbfernseher, Eisen und Stahl sowie Feuerzeuge.

Gleichzeitig gab es wenig Möglichkeiten, chinesische Branchen oder Erzeugnisse im internationalen Wettbewerb durch Anti-Dumping- oder Anti-Subventions-Klagen gegen ausländische Hersteller zu schützen. Statistiken zufolge sind von 1997 bis jetzt in China nur 4 bis 5 Anti-Dumping-Fälle pro Jahr behandelt worden.

Die WTO-Verträge sehen dabei keine Maßnahmen gegen Dumping vor. Auf WTO-Ebene kann gegen Dumping nicht vorgegangen werden. Vielmehr wird in den Verträgen bestimmt, unter welchen Umständen Anti-Dumping-Maßnahmen der WTO-Mitgliedstaaten zulässig sind. Wenn Staaten gegen Dumping vorgehen, ergreifen die Staaten selber Maßnahmen, die den Handel beschränken. Sind die Voraussetzungen der WTO-Verträge erfüllt, sind die Anti-Dumping-Maßnahmen gerechtfertigt. Für die EU-Staaten ist dabei erneut die EU zuständig, die Schutzzölle gegen gedumpte Waren erheben kann.

Gegen Dienstleistungs-, Valuta-, Sozial- und Umwelt-Dumping besteht im Rahmen des GATT keine Handlungsmöglichkeit. Hier ist der allgemeine Preis geringer, der »normale Preis« im Ursprungsland weicht nicht von dem im Importland ab. In der Uruguay-Runde wurde erfolglos von den Industrieländern (insbesondere Frankreich und den Vereinigten Staaten) gefordert, Maßnahmen gegen Sozial- und Umwelt-Dumping zuzulassen (Schutz des nationalen Lohnniveaus, Verhinderung der Kinderarbeit, Schutz der Umwelt und gesündere Produkte). Die Entwicklungs- und Schwellenländer haben sich damit nicht einverstanden erklärt. Sie befürchten entweder zu hohe Kosten, um die Standards zu erfüllen, oder eine »grüne Grenze«, die den Export verhindert.

Davon zu unterscheiden sind Strafzölle aufgrund protektionistischer Maßnahmen, wie sie nach den WTO-Regelungen verhängt werden können, wenn ein Staat gegen WTO-Vereinbarungen verstößt. So wurde bspw. von den Vereinigten Staaten beschlossen, zum Schutz der heimischen Industrie im März 2002 zusätzliche Zölle zwischen acht und 30 Prozent auf importierten Stahl zu erheben. Nachdem die WTO in einem Schiedsverfahren die Schutzzölle im November 2003 endgültig für unzulässig erklärt hat, war die EU berechtigt, mit Strafzöllen zu reagieren.

Begriff

Dumping liegt nach der üblichen Definition vor, wenn in einem Land Produkte zu einem niedrigeren Preis angeboten werden als im Ursprungsland (zzgl. Transportkosten). Die Ware wird unterhalb des so genannten normalen Wertes angeboten.[*] Dumping ist alledings zu unterscheiden von einfachen Billigverkäufen, die durch niedrigere Kosten oder höhere Produktivität ermöglicht werden. Ferner ist auch der Verkauf unter Einstandspreis bzw. unterhalb der Gestehungskosten noch nicht zwingend als Dumping einzustufen. Ausschlaggebend ist das Verhältnis zwischen dem Ausfuhrpreis der Ware und dem Normalwert und nicht das Verhältnis zwischen dem Ausfuhrpreis der Ware und ihrem Marktpreis im Einfuhrland. So gilt nach der entsprechenden Verordnung der EU[*] eine Ware als gedumpt, wenn ihr Preis bei Ausfuhr aus dem Herstellerland in die Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware bei Verkäufen im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland.

Durch Dumping- wie Billigangebote soll ein neuer Markt erobert bzw. Konkurrenten sollen vom Markt gedrängt oder zumindest soll ein gewisser Marktanteil erreicht werden. Wenn die Produkte eingeführt sind, wird der Preis in der Regel wieder erhöht. Solche Produkteinführungen sind aus Sicht der Verbraucher vorteilhaft, solange ein funktionierender Wettbewerb aufrechterhalten bleibt.

Neben dem Preis-Dumping sind noch das Valuta-Dumping (Abwertung der eigenen Währung, um Exporte billiger zu machen), Sozial-Dumping (geringere Sozialleistungen, Kinderarbeit) oder Umwelt-Dumping (geringere Produktionskosten durch niedrigere Umweltstandards) zu nennen. Das Sozial- und das Umwelt-Dumping (und auch die Steuern) können neben den komparativen Kostenvorteilen zu einem Abwandern der nationalen Industrie in Staaten mit niedrigeren Standards führen. Aus diesem Grund bestehen erhebliche Zweifel, ob im Rahmen eines Staatenwettbewerbs sich die vielfach erforderliche Erhöhung der Umwelt- und Sozialstandards erreichen lässt. Wenn Staaten Vorteile von einem niedrigen Umweltstandard haben, besteht für sie kein Anlass, für die eigene Industrie nachteilige Regelungen zu erlassen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich in erster Linie um reine Exportprodukte handelt, bei denen die eigene Bevölkerung nicht unter dem niedrigen Produktstandard leidet.

In der Europäischen Union - mit offenen Grenzen - konnte allerdings im Allgemeinen eine Verbesserung und Erhöhung der Standards erreicht werden. Dies liegt sicherlich auch daran, dass vorhandene hohe Standards in den bevölkerungsreichen Staaten grundsätzlich nicht herabgesetzt wurden. So zeigt auch das Beispiel Kalifornien mit hohen qualitativen Anforderungen an die Produkte, dass andere Staaten nachziehen müssen, um auf dem nachfragestarken kalifornischen Markt tätig werden zu können.

Abwehrmaßnahmen der EU

Um gegen Dumping vorzugehen, sind die Staaten berechtigt, Anti-Dumpingzölle zu erheben. Sie müssen hierzu (nach dem GATT) jedenfalls das Drohen einer erheblichen Schädigung der inländischen Produktion nachweisen. Wenn die Exportpreise nur geringfügig vom »normalen Preis« abweichen (bis zu 2 %) oder der Marktanteil gering ist (unter 3 %), sind Anti-Dumpingzölle nicht erlaubt. Ferner können keine Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Vorteil auf einer Forschungs- oder Regionalförderung beruht. Für Deutschland werden die entsprechenden Maßnahmen aufgrund des EU-weit einheitlichen Außenzolls von der Europäischen Union[*] ergriffen, die entsprechende Anti-Dumping-Zölle verhängt.[*] Hierbei kommen die oben dargestellten Grundsätze zur Anwendung, die hier kursorisch vorgestellt werden.

  • Nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 gilt eine Ware als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis der zum Verbrauch im Ausfuhrland bestimmten gleichartigen Ware.
  • Zwischen dem Ausfuhrpreis[*] und dem Normalwert[*] wird ein gerechter Vergleich durchgeführt (Dumpingspanne[*]). Dieser Vergleich erfolgt auf derselben Handelsstufe und unter Zugrundelegung von Verkäufen, die zu möglichst nahe beieinander liegenden Zeitpunkten getätigt werden, sowie unter gebührender Berücksichtigung anderer Unterschiede, die die Vergleichbarkeit der Preise beeinflussen (Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96).
  • Damit Maßnahmen eingeleitet werden können, muss neben dem Dumping eine Schädigung im Sinne der Verordnung vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Wirtschaftszweig der Gemeinschaft bedeutend geschädigt wird oder geschädigt zu werden droht oder die Errichtung eines Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft erheblich verzögert wird.
  • Eine Untersuchung zur Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken wird regelmäßig von der Kommission auf einen schriftlichen Antrag eingeleitet, der von den Wirtschaftsteilnehmern gestellt werden kann. Ein Antrag muss Beweise für das Vorliegen von Dumping und für eine Schädigung sowie für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den angeblich gedumpten Einfuhren und der angeblichen Schädigung enthalten.
Von besonderer Bedeutung bei der Ermittljung des Normalpreises ist bei Anti-Dumping-Verfahren die Frage, ob China der Status einer Marktwirtschaft (MES) zuerkannt wurde.[*] Die EU-Kommission hat dies Juni 2004 abgelehnt. China müsse noch - so die Kommission - vier Kriterien erfüllen, bevor die EU den Status einer Marktwirtschaft zuteilen wird.[*]
Einfluss des Staates:
China müsse durch Industriepolitik oder Gesetze Chancengleichheit zwischen Unternehmen herstellen. Diese sei auf industriepolitische Maßnahmen sowie auf Restriktionen bei der Preisbildung und beim Export von Rohstoffen zurückzuführen.
Corporate Governance:
Chinesische Unternehmenszahlen sind bisher für internationale Vergleiche kaum nutzbar. Es existieren keine grundlegenden Bilanzstandards. Die Bilanzierung der Unternehmen nach der bestehenden Bilanzierungsgesetzgebung müsse verbessert werden, um eine generelle Verwendbarkeit der Bilanzzahlen für eine Abwehr unlauterer Handelspraktiken gewährleisten zu können.
Eigentumsrechte, Konkursrecht:
Nach Auffassung der EU wird privates und geistiges Eigentum noch unzureichend geschützt. Außerdem gebe es noch keine einheitliche Behandlung von Konkursfällen.
Finanzwesen:
Der Bankensektor funktioniert laut EU-Kommission noch nicht in ausreichendem Maße nach Marktgesetzen. Die Kommission fordert, dass der Bankensektor nach den Marktregeln funktionieren sollte und verlangt die Aufhebung benachteiligender Handelsbarrieren, um so eine rationale Verteilung des Kapitals durch die Finanzinstitute sicherzustellen.
Da China von der EU-Kommission der Status einer Marktwirtschaft (MES) versagt wurde, zieht die Kommission - weil sie eine staatliche Beeinflussung der Preise und Kosten annimmt - zur Ermittlung des Normalwertes im Regelfall vergleichbare Daten von Unternehmen aus einem anderen, marktwirtschaftlichen Drittland zur Beurteilung ob Dumping vorliegt als Basis heran. Bei Staaten mit MES werden von der EU-Kommission bei der Beurteilung, ob es im Handelsverkehr zu Dumping oder Unterstützung von Seiten des Staates kommt, die von den betroffenen Unternehmen angegebenen Daten herangezogen.

Die Einstufung Chinas als nichtmarktwirtschaftliches Land betrifft unmittelbar die chinesische Standortvorteile. Wenn andere WTO-Mitglieder die Preise von chinesischen Produkten vergleichen, berücksichtigen sie also nicht die Preise dieser Produkte auf dem chinesischen Markt, sondern die Preise vergleichbarer Erzeugnisse aus eigener Produktion, bzw. aus einem Land mit MES. Dadurch kann ungerechtfertigt der Eindruck erweckt werden, chinesische Produkte werden unter Produktionskosten vermarktet.

Für China gilt allerdings eine weitere Sonderregelung. China hat für 12 Jahre nach dem Beitritt zur WTO (Übergangsfrist bis 2015) den Status eines Transformationstaates. Nach der Sonderregelung muss jeder Dumping-Verdacht einzeln beurteilt werden, so dass chinesische Exporteure die Möglichkeit haben, nachzuweisen, dass sie unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handeln. Rund 50 Prozent der chinesischen Firmen, die diesen individuellen Marktwirtschaftsstatus beantragen, bekommen diesen auch zugesprochen.

Eckhard Hoeffner 2005-08-22

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