China in der WTO
In China galt lange Zeit eine Überprüfungs- und Genehmigungspflicht für alle Außenhandelsgeschäfte, da der Außenhandel ein staatliches Monopol war. Unternehmen mussten sich bei den zuständigen staatlichen Außenhandelsbehörden registrieren und durften erst nach deren Genehmigung eigene Im- und Exportgeschäfte führen.
Subsections
Eckhard Hoeffner 2005-08-22
|