China in der WTO
Zum 1. Juli 2004 ist ein neues Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China in Kraft getreten, welches den rechtlichen Rahmen für den Außenhandel neu regelt. Das neue Gesetz, welches das Gesetz aus dem Jahr 1994 ablöst, umfasst elf Kapitel and 70 Artikel. Dabei hat China viele Anpassungen an die WTO-Kriterien vorgenommen und die staatliche Kontrolle reduziert (freier Im- und Export, vgl. Art. 14). Zugleich werden die Aufgaben des Staates bestimmt, indem alle zentralen Verwaltungsaufgaben der dem Staatsrat nachgeordneten zuständigen Behörde, das ist das Handelsministerium (Ministry of Commerce - »MOFCOM«), zugeordnet werden.
In den ersten Bestimmungen gibt das Gesetz die bereits oben genannten WTO-Prinzipien wie Inländerbehandlung, Reziprozität und Meistbegünstigung im Außenhandel wieder. Zugleich werden andere internationale wirtschaftliche Abkommen wie regionale Freihandelsabkommen oder Zollunionen als Ziel der Außenhandelspolitik aufgenommen.
Außenhandel im Sinne des Gesetzes erfasst den Im- und Export von Waren und Technologie sowie den internationalen Handel mit Dienstleistungen (Artikel 2 des Außenhandelsgesetz). Unter Technologien wird dabei praktisch das nicht gegenständliche Wissen (Knowhow, Patente u.ä.) verstanden, welches in der Regel Gegenstand von Lizenzverträgen ist.
Eckhard Hoeffner 2005-08-22
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