China in der WTO
Zu den Dienstleistungen gehören neben typischen Dienstleistungen bspw. auch Bankgeschäfte oder Versicherungen. Bei den Dienstleistungen ist lediglich vorgesehen, dass China in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der von China eingegangenen völkerrechtlichen Abkommen den anderen Parteien dieser Abkommen Marktzugang und Inländerbehandlung zu gewährleisten hat. Dieser Grundsatz ist deutlich restriktiver als der im Bereich des Warenhandels, da er nicht generell formuliert wurde. Es wird demanch nur insoweit Marktzugang gewährt, wie dies nach den völkerrechtlichen Verträgen notwendig ist.
So sind denn auch die Gründe zur Beschränkung der grenzüberschreitenden Dienstleistung viel weiter gesteckt. Diese können etwa zur Beeinflussung der Außenzahlungsbilanz oder zur Errichtung bestimmter inländischer Dienstleister erlassen werden. Auch bei den Dienstleistungen soll eine Liste mit den Dienstleistungen erstellt werden, bei denen der Marktzugang beschränkt ist.
Eckhard Hoeffner 2005-08-22
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