![]() |
|
|||||||||||||
|
|
China in der WTOHandelsordnungEine weitere wichtige Neuerung des neuen Außenhandelsgesetzes sind die neu aufgenommenen Bestimmungen über Handelsuntersuchungen. Laut Vertretern des chinesischen Handelsministeriums dienen diese dazu, die chinesische Wirtschaft auch unter den Bedingungen der WTO-Mitgliedschaft schützen zu können. Nach Artikel 32 ist monopolistisches Verhalten im internationalen Handel untersagt, wenn das Verhalten gegen das Wettbewerbsrecht oder Verwaltungsverordnungen verstößt. Dies besagt im Ergebnis nur, dass hier keine Ausnahmen bestehen. Jedes monopolistische Verhalten, welches den freien Wettbewerb beeinträchtigt, soll unterbunden werden. Ferner werden unlautere Methoden für unzulässig erklärt, wobei als Beispiele für unlauteres Handeln genannt werden die Festsetzung von unvernünfitg niedrigen Preisen, kollusives Verhalten (Absprachen) bei Ausschreibungen, die Herstellung und Verbreitung von unzutreffender Werbung und Korruption. Darüber hinaus sind im neuen Außenhandelsgesetz staatliche Hilfsmaßnahmen bei Dumping- oder Subventionsfällen vorgesehen. Wenn zum Beispiel die importierten Waren drastisch zunehmen und zu einer Konkurrenz für die im Inland produzierten werden und den inländischen Herstellern Schäden zufügen, kann der Staat solche Verluste oder Schäden teilweise oder ganz auffangen. Möglich sind auch direkte Subventionen für die betroffenen inländischen Branchen. Eckhard Hoeffner 2005-08-22 |
|
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||