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China in der WTO
Die WTO als bedeutendste Organisation für den Handel wurde zum 1. Januar 1995 mit Sitz in Genf gegründet, nachdem in der Uruguay-Runde (1986-94) die Unterzeichnerstaaten des GATT sich auf deren Einrichtung geeinigt haben. Dem liegt die Idee zu Grunde, dass die Liberalisierung des Handels und der Abbau der Zölle für alle Beteiligten vorteilhaft sei. Belegt wird dies mit dem tatsächlich nicht aussagekräftigen Steigen des gesamten Außenhandelvolumen.
Im April 2003 waren 146 Staaten der WTO beigetreten. China ist - wie bereits mehrfach erwähnt - im Dezember 2001 der WTO beigetreten. Auch alle 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der EU Mitglieder der WTO, auch wenn das Verhandlungsmandat für die EU-Mitgliedstaaten fast vollständig bei der Europäischen Union liegt. Über 95 % des Welthandels erfolgt zwischen WTO-Staaten. Sie ist das Herzstück des internationalen Systems zur Regelung des internationalen Welthandels. Neben dem GATT existieren noch weitere Abkommen, die unter dem Dach der WTO zusammengefasst sind:
- GATS (Regelungen für den Dienstleistungsverkehr),
- TRIPS (Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums) und
- TRIMS (Regelungen für handelsbezogene Direktinvestitionen).
Im Rahmen des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) wird seit fast 50 Jahren auf weltweiter Basis versucht, den Freihandel durch das Mittel der Meistbgünstigung und der Nichtdiskriminierung zu fördern und Handelshemmnisse abzubauen. So konnte der durchschnittliche Zollsatz von 1947 mit ca. 38 % auf 3,4 % an den EU-Außengrenzen und auf 6-7% außerhalb Europas gesenkt werden (Uruguay-Runde 1994). Allerdings stieg mit der Senkung der Zölle die Zahl der nichttarifären Handelshemmnisse im internationalen Handel. Allgemein kann man folgende nationale Maßnahmen
der Handelspolitik zur Beeinflussung des zwischenstaatlichen Handels nennen:
- Tarifäre Handelshemmnisse entstehen durch Zoll. Zölle sollen die Importe verteuern, sie knüpfen an das Verbringen der Ware vom Ausland in das Inland an. Dadurch werden die inländischen Produkte, die nicht mit Zoll belastet werden, im Vergleich günstiger und somit preislich wettbewerbsfähiger. Allerdings handelt es sich um einen Vorteil der nationalen Unternehmen zu Lasten des Verbrauchs (der Bevölkerung), denn die Importeure schlagen den Zoll auf den Warenpreis auf.
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Nicht tarifäre Handelshemmnisse sind keine unmittelbaren Hindernisse bzw. relative Erschwernisse, sondern Bestimmungen, die mittelbar ausländische Produkte benachteiligen. Zu den nicht tarifären Handelshemmnissen gehören folgende Gruppen (mit einigen Beispielen):
- Mengenmäßige Beschränkungen
- Kontingente und Importlizenzen
- Embargos und andere Beschränkungen
- Devisenkontrolle
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- Ein- und Ausfuhrverbote
- Verdeckte Kosten
- Diskriminierende Kreditbeschränkungen
- Konsularformalitäten
- Zollwertbestimmungen, Zolltarifierung
- Zusatzabgaben, Hafen- und statistische Abgaben
- Staatshandeln
- Staatshandel, Regierungskäufe
- Wettbewerbsbeschränkungen, Preisregulierung
- Subventionen
- administrative Handelsbeschränkungen
- Industrie-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards
- Verpackung und Etikettierung
- Ursprungsangaben
- Etablierung von Normen und Industriestandards
- Subventionen zu Gunsten der eigenen Wirtschaft steigern die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen. Diese werden so in die Lage versetzt, günstigere oder modernere Produkte anbieten zu können. In der Relation stehen die betroffenen Unternehmen untereinander nicht anders da als bei einem Zoll, der das ausländische Produkt verteuert.
Die WTO stellt die Institutionalisierung der GATT-Abkommen dar. Sie ist eine der mächtigsten Organisationen und seit der Einführung eines Schiedsgerichts (das Dispute Settlement Body - DSB) mit einem schlagkräftigen Gerichtshof ausgestattet, der bei Verstößen gegen die WTO-Regelungen es den WTO-Mitgliedsländern erlauben kann, zu ihren Gunsten einseitige Strafzölle zu erheben.
Die Zukunft der WTO ist m.E. keineswegs so gewiss, wie es derzeit den Anschein hat. Nach dem Scheitern der Verhandlungen in Seattle 1999 und Cancun 2003 (dort insb. wegen den so genannten Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen) und den Agrarsubventionen der Industriestaaten) ist die Erweiterung der WTO-Basis fraglich geworden. Dabei geht es um den - im Ergebnis - bislang nicht erbrachten Nachweis, dass die radikale Liberalisierung tatsächlich Vorteile zeitigt. Die fortschreitende Liberalisierung wird nämlich von einer fortschreitenden Reduzierung des wirtschaftlichen Wachstums begleitet. Von 1980-1996 stieg nur in 33 von 130 Entwicklungsländern das Wachstum um mehr als 3 % je Einwohner, während das BIP je Einwohner in 59 Staaten gesunken ist. Rund 1,6 Mrd. Menschen geht es 1998 in wirtschaftlicher Hinsicht schlechter als fünfzehn Jahre früher. Allgemein stellt die Weltbank in den Zeiten zunehmender Liberalisierung zugleich ein dramatisches Wachstum der Armut fest, allerdings mit Ausnahme von China und Indien.![[*]](/bilder/icons/footnote.png)
Wenn aber das Ziel der WTO - die allgemeine Verbesserung der Lebensverhältnisse - nicht eintritt und die weniger liberalisierten Staaten besser abschneiden, sind die WTO und ihre Grundlagen in Frage zu stellen. Das heißt nun nicht, dass eine radikale Umkehr bei dem Welthandel zu erwarten ist. Jedoch sind einige Konsequenzen der GATT-Regelungen ausgesprochen fragwürdig. Insbesondere werden Staaten zu Wettbewerber um die Ansiedlung von Unternehmen, ohne zugleich als Wettbewerber handeln zu dürfen. In vielen Fällen dürfte bspw. die Subventionierung von Arbeitsplätzen für einen Staat günstiger sein als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit. Gleichwohl sind diese Maßnahmen nur beschränkt oder gar nicht zulässig.
Eckhard Hoeffner 2005-08-22
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