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China in der WTO

Einbezogene Abkommen

1994 zum Abschluss der Uruguay-Runde wurde in Marrakesch eine Abschlussnote der damaligen Mitgliedstaaten unterzeichnet, die das Übereinkommen zur Gründung der Welthandelsorganisation umfasst, welches eine Art Rahmenvereinbarung ist, die die einzelnen internationalen Abkommen einschließt:

  • General Agreement on Tariffs and Trade (GATT 1994; Allgemeines Zoll und Handelsabkommen). Das Gatt umfasst wiederum folgende Abkommen:
    • Übereinkommen über die Landwirtschaft
    • Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutz-rechtlicher Maßnahmen
    • Übereinkommen über technische Handelshemmnisse
    • Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung
    • Übereinkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMS)
    • Übereinkommen über Antidumping
    • Übereinkommen über Zollwerte
    • Übereinkommen über Vorversandkontrollen
    • Übereinkommen über Ursprungsregeln
    • Übereinkommen über Einfuhrlizenzen
    • Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen
    • Übereinkoammen über Schutzmaßnahmen
  • General Agreement on Trade in Services (GATS; Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen )
  • Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS; Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums )
  • Dispute Settlement Understanding (DSU; Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten)
  • Trade Policy Review Mechanism (TPRM; Überwachung nationaler Handelspolitiken)
Daneben gibt es so genannte Plurilateral Trade Agreements, das sind Plurilaterale Abkommen mit begrenzter Mitgliedschaft über
  • Handel mit Informationstechnologie-Waren (ITA)
  • Agreement on Trade in Civil Aircraft (Handel mit Zivilluftfahrzeugen)
  • Agreement on Government Procurement (Öffentliches Beschaffungswesen)
Begrenzte Mitgliedschaft heißt, dass nur einige Staaten sich den Abkommen unterworfen haben. China gehört nicht zu diesen Staaten.



Eckhard Hoeffner 2005-08-22

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