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China in der WTO
1994 zum Abschluss der Uruguay-Runde wurde in Marrakesch eine Abschlussnote der damaligen Mitgliedstaaten unterzeichnet, die das Übereinkommen zur Gründung der Welthandelsorganisation umfasst, welches eine Art Rahmenvereinbarung ist, die die einzelnen internationalen Abkommen einschließt:
- General Agreement on Tariffs and Trade (GATT 1994; Allgemeines Zoll und Handelsabkommen). Das Gatt umfasst wiederum folgende Abkommen:
- Übereinkommen über die Landwirtschaft
- Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutz-rechtlicher Maßnahmen
- Übereinkommen über technische Handelshemmnisse
- Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung
- Übereinkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMS)
- Übereinkommen über Antidumping
- Übereinkommen über Zollwerte
- Übereinkommen über Vorversandkontrollen
- Übereinkommen über Ursprungsregeln
- Übereinkommen über Einfuhrlizenzen
- Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen
- Übereinkoammen über Schutzmaßnahmen
- General Agreement on Trade in Services (GATS; Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen )
- Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS; Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums )
- Dispute Settlement Understanding (DSU; Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten)
- Trade Policy Review Mechanism (TPRM; Überwachung nationaler Handelspolitiken)
Daneben gibt es so genannte Plurilateral Trade Agreements, das sind Plurilaterale Abkommen mit begrenzter Mitgliedschaft über
- Handel mit Informationstechnologie-Waren (ITA)
- Agreement on Trade in Civil Aircraft (Handel mit Zivilluftfahrzeugen)
- Agreement on Government Procurement (Öffentliches Beschaffungswesen)
Begrenzte Mitgliedschaft heißt, dass nur einige Staaten sich den Abkommen unterworfen haben. China gehört nicht zu diesen Staaten.
Eckhard Hoeffner 2005-08-22
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