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China in der WTO

TRIPS

Das TRIPS-Übereinkommen verpflichtet WTO-Mitgliedstaaten zur Einhaltung von Mindeststandards für sämtliche geistige Eigentumsarten, insbesondere Patente, Urheberrechte, Warenzeichen/Handels- und Dienstleistungsmarken, Geschmacksmuster und geographische Herkunftsangaben. Es gilt für Industrieländer seit 1.1.1996, für Entwicklungs- und Transitionsländer ab 1.1.2000, für die am wenigsten entwickelten Länder ab 1.1.2006.

Die Bedeutung des Geistigen Eigentums bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nimmt ständig zu. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen lohnen nur bei effektivem, langfristigem Schutz; fehlende oder unzureichende Schutzvorschriften haben dagegen marktzugangsverhindernde und innovationsfeindliche Wirkung. Eine Missachtung geistiger Eigentumsrechte (Produktpiraterie) kann Milliardenschäden verursachen. Die korrekte Umsetzung des TRIPS wird daher fortlaufend überprüft.

Auf der 4. WTO-Ministerkonferenz in Doha 2001 konnte man sich auf eine gesonderte Erklärung einigen, in der anerkannt wird, dass das WTO-TRIPS-Übereinkommen mit seinen Regeln auch den berechtigten Belangen der Entwicklungsländer zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (z.B. durch Ergreifen gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten wie z.B. AIDS und Malaria) gerecht wird, ohne dass hierfür eine Änderung der Neuverhandlung des TRIPS-Übereinkommens erforderlich ist.



Eckhard Hoeffner 2005-08-22

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