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Lieferantenkredite aus Plafond AFür Lieferantenkredite zur Refinanzierung der Aufwendungen des Exporteurs während der Produktionszeit und des Zahlungsziels steht das Plafond A zur Verfügung. Die jeweilige Kredithöhe und die Laufzeit bei Lieferantenkrediten ergeben sich aus dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen während der Produktionszeit und den liefervertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Plafond A handelt es sich um eine Euro-Kreditlinie in Höhe von 1 Mrd. DM. Die Kredite aus Plafond A werden zweckgebunden nur für Warenexporte im Rahmen von fest abgeschlossenen Liefer-/Leistungsverträge finanziert. Der Kreditnehmer des Lieferantenkredites ist der deutsche Exporteur. Eine Beteiligung des Exporteurs an der Finanzierung in Höhe von 10 % bis 15 % ist üblich. Der Selbstbehalt kann jedoch bei Befürwortung durch die Hausbank entfallen. Die Kreditbetrag sollte möglichst 100000 DM betragen. Die Kredite können mit variablen und festen Zinssatz abgeschlossen werden. Bei Krediten mit einer Laufzeit von über 24 Monaten oder bei Warenexporten in Staaten mit erhöhtem Länderrisiko sollten die finanzierten Geschäfte durch eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes (Hermes-Deckung) abgesichert sein. Wenn der Eingang des Exporterlöses bzw. die Rückführung des Kredites als gesichert erscheinen, kann auf eine Ausfuhrgewährleistung verzichtet werden. Für kleinere, aber regelmäßig auftretende Exportgeschäfte können Globalkredite für mindestens ein, maximal bis zu 5 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001 |
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