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Gebundene Finanzkredite (Bestellerkredite) und Ankauf von Exportforderung aus Plafond C, D und E

Für die Gewährung von gebundenen Finanzkrediten an ausländische Besteller oder ihre Banken stehen die Plafonds C, D und E zur Verfügung. Die kumulative Höchstinanspruchnahme von Plafond C und D beträgt 22 Mrd. DM. Der vor kurzem eingerichtete Plafond E unterliegt keiner Begrenzung. Zudem stehen die Plafond C, D und E für den Ankauf von bundesgedeckten Exportforderungen zur Verfügung.

Bei gebundenen Finanzkrediten ist der Kreditnehmer der ausländische Importeur oder ein zwischengeschaltetes Finanzinstitut. Die Auszahlung erfolgt pro rata Lieferung / Leistung direkt an den deutschen Exporteur. Der Höchstbetrag der Finanzkredite entspricht i.d.R. dem um die An- und Zwischenzahlung verminderten Auftragswert. In der Regel fordert die AKA eine Finanzkredit-Gewährleistung des Bundes (Hermes Deckung) und die Abgabe einer Exportgarantie für den von HERMES nicht gedeckten Teil der Selbstbeteiligung. In der Exportgarantie übernimmt der Exporteur vor allem die Gewährleistungsrisiken und Informationspflichten im Zusammenhang mit der Durchführung seines Ausfuhrgeschäftes und Bonität des Bestellers. Der zeitliche Rahmen der Finanzkredit-Gewährleistung des Bundes gibt die Laufzeit des Kredites vor. Für Finanzkredite richtet sich die Zinsgestaltung nach den einzelnen Plafonds.

Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001

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