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Unterabschnitte

Entwicklungsländer gemäß OECD-Klassifikation

Exporte in folgende osteuropäischen Staaten können über das ERP-Exportfinanzierungsprogramm finanziert werden: Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Moldau, Slowenien, Tadschikistan, Usbekistan.

Finanzierungskonditionen

  • Kreditnehmer: Die AkA schließt mit dem Besteller bzw. Importeur (Bestellerkredit) oder einem zwischengeschalteten Finanzinstitut (Bank-zu-Bank-Kredit) einen Darlehensvertrag ab. Der Kreditnehmer ist entweder der Besteller oder das zwischengeschaltete Finanzinstitut.
  • Kreditsumme: Die Kreditsumme ist maßgeblich von der Höhe des Auftragwertes abhängig.





    Tabelle: AkA: Auftragswert und Kreditsumme
    Auftragswert Kredithöhe
    bis 25 Mio. EUR 85 % des tätsächlichen Auftragswertes
    25 Mio. -50 Mio. EUR 85 % von 25 Mio. EUR = 21,25 Mio. EUR
    über 50 Mio. EUR 85 % von 50 % des tatsächlichen
      Auftragswertes, jedoch maximal 85 Mio. EUR
       

  • Währung: Die Kredite können in EUR oder USD ausbezahlt werden.
  • Laufzeiten: Die Laufzeit richtet sich nach der Laufzeit der HERMES Deckung.
  • Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleich hohen Halbjahresraten. Die erste Tilgung erfolgt 6 Monate nach Beginn der Kreditlaufzeit. Der Beginn der Kreditlaufzeit wird häufig auch als Starting Point bezeichnet.
  • Verzinsung: Die Verzinsung erfolgt nach Maßgabe der für die jeweilige Währung gültige ''Commercial Interest Reference Rate'' (CIRR) zuzüglich eines Risikoaufschlages. Der CIRR ist ein Referenzzinsatz, den die OECD ihren Mitgliedsstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten in Entwicklungsländern vorgibt. Der CIRR entspricht in der Regel in Abhängigkeit von der jeweiligen Währung den Kreditkosten für erste inländische Adressen zuzüglich einem Aufschlag von 100 Prozentpunkte. Der CIRR wird zum 15. eines jeden Monats neu festgelegt und entspricht im Falle der DM der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten ''FAZ-Renten-Renditen'' von festverzinslichten Wertpapieren öffentlicher Emittenten am letzten Börsentag des Vormonats. Die Zinshöhe unterliegt der Mindestzinsregelung des OECD Konsensus über öffentlich unterstützte Exportkredite. Die Höhe des aktuelle Zinssatzes kann bei der KfW erfragt, über Internet oder Fax abgerufen werden.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt pro rata Lieferung bzw. Leistung oder nach innerbetrieblichen Produktionsfortschritt direkt an den deutschen Exporteur.
  • Sicherheiten: Vom Exporteur fordert die AKA eine HERMES Finanzkreditdeckung mit nicht abwälzbarem 5 % ermäßigten Selbsterhalt und eine Exporteurgarantie. Vom Kreditnehmer fordert die AKA und HERMES Kreditversicherungsgesellschaft AG erstklassige ausländische Sicherheiten.
  • Alternativ zur Hermes-Bürgschaft kommt die Deckung durch einen ausländischen staatlichen Kreditversicherer in Betracht.
  • Gebühren und Provisionen: Die Zusageprovision beträgt 0,375 % p.a. und wird vom Zeitpunkt des Kreditvertragsabschluß bis zur Vollauszahlung auf den noch nicht ausbezahlten Kreditbetrag berechnet. Ein Exporteur kann sich Kreditmittel bis zu einem Zeitraum von 4 Monaten reservieren. Für die Reservierung stellt die AKA eine Provision in Höhe von 0,1 % der reservierten Kreditsumme in Rechnung.
Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001

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