Den Kreditantrag bei der AKA stellt die Hausbank des Exporteurs. Anträge für Kredite aus den Mitteln der jeweiligen Plafonds können nur Gesellschafterbanken der AKA einreichen. Soweit die Geschäftsleitung nicht in Eigenkompetenz über die Kreditanträge entscheidet, beschließt der Kreditausschuß der AKA in turnusmäßigen Sitzungen. Entscheidungen außerhalb des Turnus sind in Einzelfällen möglich. Die Hausbank teilt dem Exporteur die von der AKA gefällte Entscheidung mit.
In den Anträgen werden maßgeblich Informationen zu den einzelnen Exportgeschäften, der Ausfuhr-Gewährleistung des Bundes und zum Kreditnehmer gefordert. Nähere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der AKA und der aktuellen Zins- und Provisionssätze können direkt bei der AKA oder bei der Hausbank des Exporteurs eingeholt werden. Zudem sind die wichtigsten Informationen über Internet erhältlich.
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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