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Allgemeines

Die KfW wurde 1948 durch Gesetz als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet. Das Grundkapital wird zu 80 % vom Bund und zu 20 % von den Bundesländern gehalten. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag agiert die KfW als Förderbank für die deutsche Volkswirtschaft und als Entwicklungsbank für die Entwicklungsländer. Mit einer Bilanzsumme von 250 Mrd.  DM gehört die Bank zu den großen Kreditinstituten Deutschlands.

Die KfW finanziert langfristig Vorhaben von deutschen Exporteuren, indem sie ausländischen Bestellern bzw. Importeuren Kredite gewährt, die an den deutschen Exporteur pro rata Lieferung ausgezahlt werden. Die Bestellerkredite werden für Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen in Entwicklungs- und Industrieländer gewährt.

Je nach OECD-Status des jeweiligen osteuropäischen Staates bietet die KfW verschiedene Finanzierungsalternativen für Exporte an. Bei Exporten in Entwicklungsländer wird eine zinsverbilligte Finanzierung aus ERP Mitteln und bei Exporten in Industrie- und Schwellenländer solche zu Marktkonditionen gewährt[*]. Zudem ist die KfW in der Schiffs- und Flugzeugexportfinanzierung engagiert. Aufgrund der Eigentümlichkeit dieser Finanzierungsform wird sie im laufenden Text nicht besprochen.

Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001

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