Neben dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm bietet die KfW Exportfinanzierungen an, die ausschließlich aus Marktmittel refinanziert werden. Mit diesen Mitteln werden Bestellerkredite bzw. Bank-zu-Bank-Kredite gewährt, die direkt an den deutschen Exporteur ausbezahlt werden.
Diese Mittel fallen nicht unter die Mindestregelung des OECD-Konsensus und können gesondert oder ergänzend zu den Mitteln aus dem EPR-Exportfinanzierungsprogramm beansprucht werden. Exporte in Entwicklungsländern können mit diesen Mitteln ebenso finanziert werden wie Exporte in Industrie- oder Schwellenländern. Zu den Schwellenländer zählen gemäß OECD Klassifikation die mittel- und osteuropäischen Staaten, die baltischen Staaten sowie die Russische Föderation und die Ukraine. Bei Finanzierungen für Exporte in osteuropäische Schwellenländern fordert die KfW vom deutschen Exporteur den Abschluß einer HERMES-Finanzkreditdeckung und die Abgabe einer Exporteurgarantie. Vom ausländischen Kreditnehmer werden erstklassige Sicherheiten erwartet.
Die Kredite können zu festen oder variablen Zinssätzen aufgenommen werden. Die Kreditgewährung erfolgt in der Regel in EUR, USD oder ggf. anderen Währungen. Ansonsten gelten dieselben Konditionen wie bei Krediten aus den ERP-Exportfinanzierungsprogramm.
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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