Die Antragstellung sollte vor Unterzeichnung des Liefervertrages bei der KfW erfolgen. In Abhängigkeit vom Sektor des Exportgeschäftes sind die Anträge formlos an folgende Stellen zu richten.
KfW - Bereich K II: Rohstoffgewinnung, Industrie und Umwelttechnologie, Energiewirtschaft, Bauwirtschaft, Medizintechnik, Telekommunikation.
KfW - Bereich K III: Verkehrssektor (Schiffahrt, Luft- und Raumfahrt, landgestützter Verkehr)
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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