Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Exportgeschäftes notwendig und Bestandteil des Ausfuhrvertrages sind, wie beispielsweise die Schulung ausländischen Fachpersonals auf dem Gebiet Betrieb und Wartung des exportierten Gutes, werden von einzelnen Bundesländern bis zu einem Höchstsatz von 40 % der förderfähigen Kosten bezuschußt.
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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