Zahlreiche Bundesländer fördern die Markterschließung und -bearbeitung ihrer Exportwirtschaft durch unentgeltliche Zuschüsse für die Errichtung von Büros vor Ort. Förderfähig sind Ausgaben - wie beispielsweise Personalkosten, Mietkosten oder Bürokosten - die für die Errichtung und Unterhaltung eines Auslandsbüros anfallen.
Je nach Bundesland werden Gemeinschaftsbüros (Firmenpool) oder Einzelbüros gefördert. Bezuschußt werden bis zu 50 % der förderfahigen Kosten bei einer maximalen Förderung von bis zu 20 000 DM pro Jahr.
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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