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Exportförderung der EU

Die Exportförderung der EU konzentriert sich weitgehend auf die Errichtung von Institutionen und der Vertretung der Interessen der Europäischen Exportwirtschaft im Rahmen der Verhandlungen der Welthandelsorganisation. Indirekt unterstützt die EU die deutsche Exportwirtschaft, indem sie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen nach Osteuropa im Rahmen des PHARE und TACIS-Programms finanziert.

In geringfügigem Maße stellt die EU für eine begrenzte Anzahl von Messen Mittel bereit, die für die Finanzierung von EU-Gemeinschaftsbeteiligungen verwendet werden und bezuschußt die Ausgaben von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten für Ausfuhrberatungsdienstleistungen professioneller Beratungsunternehmen. Gefördert werden bis zu maximal 20 Beratungstage pro Kalenderjahr. Mit der Abwicklung der Förderung sind die lokalen Industrie- und Handelskammern beauftragt.

Informationen zur Auslandsmessebeteiligung durch die EU können unter folgender Adresse eingeholt werden:

Europäische Kommission
Generaldirektion I
Außenwirtschaftsbeziehung / Abt. I D 4
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles
Tel. +32-2-29 90 578
Fax +32-2-29 67 393

Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001

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