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Bundesförderung für Auslandsmessen

Die Bundesförderung von Auslandsmessebeteiligungen erstreckt sich auf ausgewählte Messen, die im Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind. Die Auswahl der geförderten Messen wird von den Wirtschaftsorganisationen, den deutschen Außenhandelskammern, den deutschen diplomatischen Vertretungen, den beteiligten Bundesministerien und dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) getroffen. Gefördert werden Messen in Staaten, mit denen die deutsche Exportwirtschaft nur unzureichend Außenhandel betreibt. Der regionale Förderungsschwerpunkt des Bundes konzentriert sich im osteuropäischen Raum vor allem auf Messen in den GUS Staaten.

Als zentraler Verband der Messewirtschaft unterstützt der AUMA deutsche Unternehmen, die eine Messeteilnahme im Ausland planen, indem er kostenlos Informationen zu sämtlichen Messen im In- und Ausland sowie zu den einschlägigen Förderprogrammen durch Bund und Länder zur Verfügung stellt. Im Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen des AUMA wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bundesministerien und den Spitzenverbänden der Wirtschaft zweimal im Jahr das offizielle Auslandsmesseprogramm festgelegt. Das aktuelle offizielle Auslandsmesseprogramm kann auf der AUMA-Webpage abgerufen werden.

Der Bund fördert in erster Linie Firmengemeinschaftsausstellung. Dazu organisiert im Auftrag des Bundes eine Durchführungsgesellschaft einen Gemeinschaftsstand der Bundesrepublik Deutschland. Die Durchführungsgesellschaft übernimmt für die deutschen Messeteilnehmer die technische und organisatorische Abwicklung der Messeteilnahme. Die allgemeinen Förderbestimmungen sind in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und den speziellen, die jeweilige Messe betreffende Förderbestimmungen abhängig.

Gegen Bezahlung eines stark reduzierten Beteiligungsbeitrages an die Durchführungsgesellschaft übernimmt der Bund je nach Messe folgende Kosten für den deutschen Aussteller:

  • Vermietung der Standfläche
  • Standbau
  • Licht- und Stromanschluß
  • Ordnungsdienst, Reinigung
  • Eintrag in das deutsche Ausstellungsverzeichnis und im Messekatalog
  • Bereitstellung von Telefon, Fax und Kopiergeräte
  • Zusätzliche Kosten, wie Reise-, Personal-, Übernachtungs-, Bewirtungskosten werden hingegen nicht übernommen. Der Bund gewährt keine direkten Zuschüsse für Messeteilnahmen im Ausland.

Der Bund beteiligt sich nur dann an Gemeinschaftsstände, wenn bis zum Anmeldeschluß - in der Regel 6 Monate vor Messebeginn - mindestens zehn Unternehmen eine verbindliche Zusage getroffen haben.

Neben der Firmengemeinschaftsbeteiligung bietet der Bund den deutschen Aussteller weitere Beteiligungsalternativen wie Fachsymposien, Sonderschauen, Informationsstände, Informationszentren und Sonderveranstaltungen an.

Hermann Schubert Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001

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