Die einzelnen Bundesländer fördern die Teilnahme an ausländischen Messen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen für die Einzel- oder Gemeinschaftsbeteiligung an einer ausländischen Messe. Die Zuschüsse werden entweder direkt in Höhe von bis zu 60 % der zuschußfähigen Kosten ausbezahlt oder es werden Gemeinschaftsbeteiligungen von Unternehmen aus dem jeweiligen Bundesland finanziert.
Bei einer Einzelbeteiligung liegt die Obergrenze des Zuschusses im Durchschnitt für Inlandsmessen bei 6 000 DM, für Auslandsmessen bei 9 000 DM und für außereuropäische Messen bei 12 000 DM. Je nach Bundesland werden Kosten für die Ausstellungsfläche, den Messestand, Werbung, ausländisches Personals und gegebenenfalls auch für die Anfahrt bezuschußt.
Hermann Schubert
Last modified: Fr May 25 19:46:53 CEST 2001
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