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Fabrikationsrisikodeckung
Der Deckungsnehmer wird im Rahmen einer Fabrikationsrisikodekkung gegen Risiken geschützt, die im Zusammenhang mit einem
Ausfuhrgeschäft vor Versand der Ware bestehen. Abgedeckt sind Kosten, die dem Exporteur dadurch entstehen, dass die
Fertigstellung bzw. der Versand der Ware aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände unmöglich oder dem Exporteur
nicht zumutbar ist.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
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