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Ausfuhrdeckung
Bei der Ausfuhrdeckung handelt es sich um eine Ausfuhrgewährleistung, die den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn
der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung gegen die Uneinbringlichkeit der im Ausfuhrvertrag vereinbarten
Kaufpreisforderung schützt (einschließlich der Kreditzinsen bis zur Fälligkeit der Kaufpreisforderung). Ausfuhrdeckungen
stehen in verschiedenen Formen zur Verfügung:
- als Einzeldeckung für die Forderung aus einem Ausfuhrvertrag;
- als revolvierende Deckung, wenn wiederholt derselbe ausländische Besteller zu kurzfristigen
Zahlungsbedingungen beliefert wird;
- als eine sogenannte Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG), wenn laufend verschiedene
Besteller in unterschiedlichen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert werden.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
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