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Ausfuhrdeckung

Bei der Ausfuhrdeckung handelt es sich um eine Ausfuhrgewährleistung, die den Exporteur ab Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung gegen die Uneinbringlichkeit der im Ausfuhrvertrag vereinbarten Kaufpreisforderung schützt (einschließlich der Kreditzinsen bis zur Fälligkeit der Kaufpreisforderung). Ausfuhrdeckungen stehen in verschiedenen Formen zur Verfügung:

  • als Einzeldeckung für die Forderung aus einem Ausfuhrvertrag;
  • als revolvierende Deckung, wenn wiederholt derselbe ausländische Besteller zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert wird;
  • als eine sogenannte Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG), wenn laufend verschiedene Besteller in unterschiedlichen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert werden.


Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).

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