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Finanzkreditdeckung

Kreditinstitute, die im Rahmen eines Exportgeschäftes einem ausländischen Importeur ein Darlehen gewährt haben, können sich über eine Finanzkreditdeckung vor dem Ausfall schützen. Gegenstand der Deckung ist die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen den ausländischen Darlehensnehmer auf Rückzahlung des Darlehens sowie die bis zu den vereinbarten Fälligkeiten anfallenden Zinsen.


Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).

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