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Mit einer Ausfuhrgewährleistung des Bundes können sich deutsche Kreditinstitute und Exporteure gegen politische und
wirtschaftliche Risiken schützen. Bei der Entscheidung über die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen kann der Bund Risiken
von der Deckung ausschließen oder den Umfang der Deckung beschränken.
Unterabschnitte
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
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