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Gedeckte Risiken

Mit einer Ausfuhrgewährleistung des Bundes können sich deutsche Kreditinstitute und Exporteure gegen politische und wirtschaftliche Risiken schützen. Bei der Entscheidung über die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen kann der Bund Risiken von der Deckung ausschließen oder den Umfang der Deckung beschränken.


Unterabschnitte



Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).

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