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Selbstbeteiligung

Der Deckungsnehmer ist an jedem Schadensfall mit einer bestimmten Quote am Ausfall selbst beteiligt. Die Selbstbeteiligungsquote beträgt - abhängig von der Deckungsform und der Art der Ausfuhrgewährleistung sowie des gedeckten Risikos - zwischen 5 und 15 %. Die jeweiligen Qouten finden Sie in der Tabelle hermesquotetab. Das Risiko aus der Selbstbeteiligung darf nicht anderweitig abgesichert werden. Bei Fabrikationsrisiko- und Ausfuhrdeckung ist jedoch die Weitergabe der Selbstbeteiligung an Unterlieferanten des Exporteurs zulässig.


Table: HERMES Selbstbeteiligung
Deckungsform Risiko Selbstbeteiligungsquote
Ausfuhrgarantien
politische Risiken 5%
Insolvenzrisiken 15%
Nichtzahlungsrisiken 15%
Nichtzahlungsrisiken bei APG 15%
Ausfuhrbürgschaften
politische Risiken 5%
Nichtzahlungsrisiken 15%
Finanzkreditdeckung
für alle Risiken 5%
Fabrikationsrisikodeckung
für alle Risiken 5%

Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).

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