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Bearbeitungsgebühren und Kosten

  • Für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen werden Bearbeitungsentgelte in Form einer Antragsgebühr, einer Ausfertigungsgebühr und einer Verlängerungsgebühr erhoben, die in ihrer Höhe vom Auftragswert abhängen.
  • Die Entgelte für die Übernahme von Deckungen hängen von den spezifischen Länderrisiken des Exportlandes, der Käuferkategorie des Bestellers (öffentlich/privat) sowie von den Zahlungsbedingungen und der Dauer der Laufzeit ab.
  • Die Länderrisiken werden gemäß der vorangehenden Tabelle in Klassen von 1 bis 7 eingeteilt (vgl. Abschnitt hermesklassen). Mit zunehmender Risikoklassifikation steigt die Höhe der Kosten für die Erteilung einer Ausfuhrgewährleistung.
  • Detaillierte Informationen zur Berechnung der Entgelte können Sie in dem Merkblatt Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland - Entgelte - Stand 1.12.2000 finden. Das Entgeltmerkblatt kann über die Homepage der HERMES Kreditversicherungs AG (http://www.hermes-kredit.com) abgerufen werden.
  • In der Regel sind die Gesamtkosten für eine gedeckte Finanzierung trotz der zusätzlichen Kosten für die Versicherung geringer als die Kosten für eine ungedeckte Finanzierung.


Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).

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