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Voraussetzung für jede Garantie- oder Bürgschaftsübernahme ist ein Antrag des Exporteurs, in dem das Exportgeschäft
vollständig darzustellen ist. Die Anträge werden an die HERMES Kreditversicherungs-AG gerichtet, dort geprüft
und einer Entscheidung zugeführt. Dort können auch sämtliche Informationsmaterialien sowie die notwendigen Anträge eingeholt
werden.
Auszug aus: Schubert, Handbuch Osteuropa - Finanzierungs- und Förderprogramme (1. Auflage).
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