Typische Exportfinanzierungsinstrumente
Der osteuropäische Wirtschaftsraum nimmt aufgrund der geographischen Nähe, des gewaltigen Investitionsbedarfs, der ansteigenden Kaufkraft einer Bevölkerung von mehr als 400 Mio. Menschen und der zunehmenden Ausweitung des EU-Binnenmarktes eine strategische Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der deutschen Exportwirtschaft ein.
Zunehmende Liberalisierung und der stetige Abbau von Handelsrestriktionen im Rahmen der EU-Assoziierungsabkommen führten in den letzten Jahren zu zweistelligen Wachstumsraten im Außenhandel. Bereits 1998 übertraf das zwischen der BRD und den osteuropäischen Partnern realisierte Handelsvolumen jenes zwischen der BRD und den USA.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist das Handelspotential zwischen der BRD und ihren osteuropäischen Nachbarn längst nicht ausgeschöpft. Die Entwicklung wird noch immer durch unzureichende Finanzierungsmittel gehemmt. Der osteuropäische Bankensektor ist angesichts der Kapitalknappheit und Ineffizienz der Kapitalmärkte nicht in der Lage die notwendigen Mittel zur Finanzierung des gewaltigen Importbedarfs aufzubringen. Langfristige Exportfinanzierungen in EUR oder USD sind in zahlreichen osteuropäischen Staaten angesichts der niedrigen Devisenbestände kaum verfügbar.
Diese Faktoren und die ausgeprägte Konkurrenz um Exportmärkte führen zunehmend zur Entwicklung von Finanzierungsmodellen, die eine starke Einbindung des Exporteurs und seiner Hausbank in die Finanzierung vorsehen. Verbreitete Formen der Exportfinanzierung sind Bestellerkredite, Forfaitierungen und Lieferantenkredite.
Bestellerkredite sind Kredite an ausländische Besteller inländischer Lieferungen oder Leistungen, die von einem inländischen Kreditinstitut gewährt und unmittelbar an den Exporteur ausgezahlt werden. Bei der Forfaitierung kaufen zwischengeschaltete Kreditinstitute vom Exporteur Exportforderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Dieser Ankauf erfolgt ohne die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Exporteur, d.h. das Kreditinstitut übernimmt in Rahmen der Forfaitierung das wirtschaftliche und politische Risiko des Exportgeschäfts und zahlt dem Exporteur nach Lieferung der Waren oder Leistungen unmittelbar den Erlös der Forfaitierung aus. Trotz Vereinbarung von Zahlungszielen und langfristigen Fristen wird das Exportgeschäft für den Exporteur zu einem Bargeschäft. Für die Forfaitierung eignen sich Wechselforderungen (Solarwechsel und Akzepte), Buchforderungen und spezielle Zahlungsgarantien.
Deutschen Exporteuren werden Lieferantenkredite gewährt um langfristige Zahlungsziele von Importeuren oder die Produktionszeit des Exportgutes zu finanzieren.
Die deutsche Exportwirtschaft wird durch die öffentliche Exportförderung unterstützt. Das bedeutendste Instrument bilden dabei die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (HERMES Deckungen). Mittels Ausfuhrgewährleistungen deckt der Bund die wirtschaftlichen und politischen Risiken eines Ausfuhrgeschäftes und der damit verbundenen Finanzierung und schafft so die Voraussetzung für die Finanzierungsmöglichkeit von Warenexporten nach Osteuropa.
Öffentliche Hilfen in der Exportfinanzierung sind ein weiteres, wenngleich weniger bedeutsames Instrument der staatlichen Exportförderung. Der Großteil der Exportfinanzierung erfolgt durch private Finanzinstitute im Rahmen von Hermes-gedeckten Krediten. Ferner bietet der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehrere Finanzierungsalternativen aus öffentlichen Mitteln an, von denen insbesondere kleine- und mittelständische Unternehmen profitieren.
Neben dem Bund unterstützen die Bundesländer in eigens aufgelegten Exportförderungsprogrammen ihre heimische Wirtschaft. Kleinen und mittelständischen Unternehmen werden für Messebeteiligungen oder Errichtungen von Kontaktbüros im Ausland (Firmenpools) Zuschüsse eingeräumt. Die jeweiligen Industrie- und Handelskammern und sonstige Wirtschaftsförderungsgesellschaften beraten Unternehmen teilweise kostenlos zu Fragen von Exportgeschäften. Einige Bundesländer bezuschussen darüber hinausgehende Außenwirtschaftsberatung von spezialisierten Beratungsgesellschaften.
Daneben unterhält die deutsche Wirtschaft ein Netz von Auslandshandelskammern, die den deutschen Exporteur vor Ort wichtige Beratungsdienstleistungen anbieten.
Die am meist verbreiteste Form der Finanzierung von Warenexporten nach Osteuropa ist der Hermes-gedeckte Bestellerkredit. Bestellerkredite - auch als gebundene Finanzkredite oder Käuferkredite bezeichnet - sind Kredite von inländischen Banken an ausländische Besteller inländischer Lieferungen oder Leistungen, die unmittelbar an den Exporteur ausgezahlt werden. Wird der Kredit von einer zwischengeschalteten Hausbank des ausländischen Bestellers gewährt, handelt es sich um einen Bank-zu-Bank-Kredit. Die Laufzeiten von Bestellerkrediten richten sich unter anderem nach Warenart und Auftragswert und reichen von 2 bis 10 Jahren. In der Regel werden Bestellerkredite für die Finanzierung von Investitionsgüterexporten gewährt. Der Kreditnehmer zahlt den Kredit zumeist in Halbjahresraten 6 Monate nach Lieferung der Waren zurück.

Einem Bestellerkredit bzw. einem Bank-zu-Bank-Kredit liegt folgende vertragliche Struktur zugrunde:
- Ausfuhrvertrag: Zwischen dem deutschen Exporteur und dem ausländischen Besteller besteht ein Ausfuhrvertrag.
- Darlehensvertrag: Bei einem Bestellerkredit ist der ausländische Importeur Kreditnehmer, bei einem Bank-zu-Bank-Kredit ein zwischengeschaltetes ausländisches Finanzinstitut. Kreditgeber ist ein deutsches Finanzinstitut, zumeist die Hausbank des Exporteurs oder ein Spezialinstitut wie die KfW oder die AKA. Bei einem Bank-zu-Bank Kredit treffen ausländisches Kreditinstitut und Besteller eine Kreditvereinbarung über die Bedingungen der Weiterleitung des KfW-Kredites an den Besteller.
- Zahlungsgarantie: Vom deutschen Kreditgeber wird eine ausgezeichnete Besicherung des Kredites von Seiten des ausländischen Kreditnehmer gefordert. Eine erstklassige ausländische Bank oder staatliche Institution gibt eine Zahlungsgarantie zur Besicherung des Kredites ab.
- HERMES Finanzkreditdeckung: Der Exporteur beantragt eine Finanzkreditdeckung für Forderungen des deutschen Kreditinstitutes. Das Entgelt für die Finanzkreditdeckung ist vom Exporteur zu tragen.
- Exporteurgarantie: Der Exporteur gibt eine Exportgarantie ab, in der er sich unter anderen zur Zahlung des Hermes Entgeltes und zur Abgabe von Informationen hinsichtlich Durchführung des Ausfuhrgeschäftes sowie Bonität des Bestellers verpflichtet.
- Auszahlung: Die Auszahlung der Darlehensmittel erfolgt ohne Mitwirkung des Kreditnehmers direkt an den deutschen Exporteur pro rata der erbrachten Leistung oder als Progress Payment pro rata des innerbetrieblichen Produktionsfortschritts.

- Aus volkswirtschaftlicher Sicht führt die Gewährung von Bestellerkrediten zu Vorteilen für das importierende als auch exportierende Land. Den osteuropäischen Staaten ermöglicht dieses Finanzierungsinstrument den Import von dringend benötigten Investitionsgütern ohne Belastung ihrer Währungsreserven und der BRD die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit ihrer heimischen Exportwirtschaft.
- Aus betriebswirtschaftlicher Sicht profitieren ebenso beide Akteure des Exportgeschäftes aus dieser Finanzierungsform. Der Exporteur kann die sichere und pünktliche Zahlung pro rata Lieferung bzw. pro Produktionsfortschritt durch seine Hausbank erwarten, erhöht seine Wettberwerbsfähigkeit gegenüber der Konkurrenz und vermeidet Bilanz- oder Kreditlinienbelastungen und Liquiditätsengpässe, die im Falle einer direkten Kreditgewährung an den Besteller auftreten können.
- Der osteuropäische Besteller kann langfristig den Warenimport finanzieren und eventuell den Kredit aus den durch das importierte Investitionsgut erzeugten Cash-flow zurückbezahlen. Zudem kann er gegebenenfalls von günstigeren Zinsen des Exportlandes und damit einhergehenden niedrigeren Finanzierungskosten profitieren.
Der Ankauf von Hermes-gedeckten Exportforderungen entspricht in weiten Zügen der klassischen Forfaitierung. Bei dieser Finanzierungform tritt der Exporteur mittels Ankaufvertrag seine Ansprüche aus der Hermes-Deckung bzw. aus den Grundgeschäft an ein privates Kreditinstitut oder einem Spezialkreditinstitut wie der AkA oder der KfW ab und erhält im Gegenzug den Forfaitierungserlös. Die Kosten für die Forfaitierung trägt der Exporteur, der diese in der Regel auf den Importeur abwälzt. Dieses Finanzierungsinstrument wird häufig dann eingesetzt, wenn der Importeur keine Banksicherheit stellen kann, seine Bonität aber für die Gewährung einer Hermes-Deckung ausreicht. Der Verkauf von Hermes-gedeckten Exportforderungen bedarf der Zustimmung von Hermes. Die Zustimmung wird in der Regel erteilt.