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Schutz gegen politische RisikenFortsetzung 1Während den Staaten der Zentraleuropäischen Freihandelszone (CEFTA)3 in den letzten Jahren eine relativ erfolgreiche Transformation ihrer Wirtschaftssysteme gelungen ist, was durch eine deutlichen Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung belegt wird, befinden sich Staaten wie Rußland, Ukraine, Tadschikistan oder Georgien seit Beginn der Transformation in einer persistent gewordenen Wirtschaftskrise, die zur Verelendung breiter Bevölkerungsschichten geführt hat. Alleine in Rußland leben derzeit mehr als 30 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Die durchschnittliche Lebenserwartung der männlichen Bevölkerung ist seit 1989 in einigen Regionen der GUS um bis zu 10 Jahre gesunken. Die größten Opfer der Systemtransformation werden von den Bevölkerungsschichten getragen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind (Arbeitslose, Rentner, alleinerziehende Mütter, Soldaten, Beamte, behinderte Menschen etc.). Der Aufbau und die Finanzierung eines funktionierenden Sozialversicherungssystems ist angesichts der hohen Verschuldung und der ungünstigen ökonomischen Situation dieser Staaten auch in den nächsten 20 Jahren unrealistisch, so daß diese Schichten auch in Zukunft in bitterer Armut verharren werden. Es ist äußerst zweifelhaft, ob in diesem Wirtschaftsraum in absehbarer Zeit eine erfolgreiche Systemtransformation und eine deutliche sowie dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse breiter Schichten der Bevölkerung gelingen wird. Die ökonomische Entwicklung der Vergangenheit spricht eher für das Szenario einer dauerhaften Abkopplung der GUS-Staaten von der wirtschaftlichen Entwicklung der EU-Beitrittsstaaten. Folgende Staaten Osteuropas haben mit der EU Assoziierungsabkommen abgeschlossen: Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Bulgarien, Rumänien, Lettland, Estland, Litauen und Slowenien. Die Europaverträge definieren in erster Linie die handelspolitischen Regelungen zwischen den genannten Staaten und der EU und sollen die potentiellen Beitrittskandidaten auf den Europäischen Binnenmarkt vorbereiten. In den Europaverträgen werden den aufgeführten Staaten Handelspräferenzen seitens der EU eingeräumt, was zu einer Ausweitung des Außenhandels und Kapitalverkehr zwischen den beiden Regionen geführt hat. Am 31. März 1998 wurden offiziell die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern eröffnet. Mit den Staaten Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakischen Republik werden die Beitrittsverhandlungen vorbereitet. Die Assoziierungsabkommen erkannten die Absicht der assoziierten Länder an, Mitglied der EU werden zu wollen. In den späteren Mitgliedschaftsanträgen der beitrittswilligen Länder wurde diese Ansicht formal bestätigt. Last modified: Sam Jul 7 22:39:49 CEST 2001 |
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