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Schutz gegen politische RisikenFortsetzung - 3Über die PwC Deutsche Revision AG, welche die Antragsstellung bearbeitet, werden vom Bund Investitionsgarantien gewährt7. Die MIGA-Garantien werden direkt von der Weltbanktochter angeboten. Beide Alternativen decken dieselben politische Risiken in den osteuropäischen Staaten ab. Der Bund und die MIGA gewähren Garantien für Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, Kapitalanlagen von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten deutscher Unternehmen sowie an ausländische Unternehmen erteilte beteiligungsähnliche Darlehen. Darüber hinaus können über den Bund auch Beträge Gegenstand der Garantie sein, die für einen bestimmten Zeitraum auf garantierte Beteiligungen und beteiligungsähnliche Darlehen als Gewinnanteile ausgeschüttet werden oder als Zinsen zu leisten sind. Die Kosten der beiden Garantien sind unterschiedlich hoch. Das Garantieentgelt für eine Bundesgarantie beträgt unabhängig vom Umfang der Deckung 0,5 % p.a. Bei einer MIGA Garantie kann der Umfang der Deckung individuell bestimmt werden. Der Umfang der Deckung beeinflusst maßgeblich die Höhe des Garantieentgeltes. Legt man den gewöhnlichen Deckungsumfang einer Bundesgarantie für die Berechnung des Entgeltes für eine MIGA Garantie zugrunde, kann dieses bis zu 2 % betragen. Ein Investor sollte daher das Risikoprofil einer Investition genau analysieren, bevor er sich für eine Alternative entscheidet. In der Regel erscheint für einen deutschen Investor die Inanspruchnahme einer Investitionsgarantie durch den Bund kostengünstiger. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Alternativen besteht in der Höhe der maximalen Deckung. Der maximale Deckungsbetrag einer MIGA Garantie ist nach oben beschränkt und beträgt 200 Mio. USD. Der Deckungsbetrag einer Investitionsgarantie durch den Bund ist nicht begrenzt. Des weiteren schränkt die MIGA ihre maximale Länderdeckungssumme auf 350 Mio. USD ein, während im Gegensatz dazu für Investitionsgarantien des Bundes keine Länderplafonds wirksam sind8. Ein weiterer Vorteil der Bundesinvestitionsgarantie liegt in der einfacheren Antragstellung. Die Antragstellung für eine MIGA-Garantie muss in englischer Sprache erfolgen und wird in der Zentrale in Washington bearbeitet. Die Antragsbearbeitung der Bundesinvestitionsgarantien erfolgt bei der PwC Deutsche Revision AG, Hamburg. Niederlassungen befinden sich in allen größeren Städten der Bundesrepublik Deutschland. Die politischen Risiken größerer Investitionsvorhaben insbesondere in politisch sensiblen Bereichen können durch beide Institutionen im Rahmen eines Kooperationsabkommens abgedeckt werden. Rechtswidrige Handlungen des Gastlandes werden durch die Projektteilnahme beider Garantiegeber unwahrscheinlicher. Die Allianz mehrerer politisch starker Partner erhöht im Falle einer krisenhaften Entwicklung die Wahrscheinlichkeit, die Behörden im Gastland zum Einlenken zu bewegen. Die Prüfung der Risikobeschränkung sollte bereits im Rahmen der Projektplanung erfolgen, da für bereits realisierte Investitionen keine nachträgliche Garantieübernahme erfolgen kann. Die politischen Risiken in einem Anlageland Osteuropas sollten bei jedem Investitionsvorhaben genau analysiert werden. Wenn es sich bei dem Anlageland in Osteuropa nicht um einen EU-Bewerberstaat handelt, sollte die Direktinvestition mittels Garantie gegen politische Risiken geschützt werden. Diese Alternative sollte insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt werden, deren politischer Einfluss gering ist. Von einer Investitionsgarantie kann gegebenenfalls abgesehen werden, wenn sich eine politisch mächtige Finanzinstitution, wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Europäische Investitionsbank oder die International Finance Corporation an der Finanzierung der Investition beteiligen. Aufgrund ihrer politischen Stellung bieten diese Institutionen einen faktischen Schutzschirm (''Umbrella'') gegen politische Risiken. Last modified: Die Jun 26 10:44:58 CEST 2001 |
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