Handbuch Osteuropa
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Investitionssteuerung

Meistbegünstigung und Investitionsschutz

Meistbegünstigungsklauseln existieren als allgemeines Prinzip in den Mittel und Osteuropäischen Ländern im allgemeinen nicht. Das ergibt sich auch aus der Konzeption, da Meistbegünstigungsklauseln in völkerrechtlichen Verträgen zwischen einzelnen oder mehreren Staaten vereinbart werden. Sofern ein Staat eine Gleichbehandlung aller ausländischen Investitionen vorsieht, verwirklicht er damit bereits die Meistbegünstigung.

Der Investitionsschutz, Schutz gegen Enteignung und Repatriierung der Gewinne oder der eingbrachten Sach- und Bareinlagen wird inzwischen von den mittel- und osteuropäischen Staaten garantiert.


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