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Umwandlung in privatrechtliche Betriebe

In den mittel- und osteuropäischen Ländern erfolgt die Transformation in aller Regel durch eine einleitende Umwandlung des Staatsunternehmens in eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder AG). Die vorhandenen Unternehmensstrukturen werden aufgelöst und es werden kleiner Einheiten (Betriebe) gegründet. Diese Betriebe werden dann in privatrechtliche Unternehmen, je nach nationalem Gesellschaftsrecht entweder als Aktiengesellschaften oder als GmbH, umgewandelt.

Die Umwandlung der Staatsbetriebe in privatrechtliche Gesellschaften im Staatsbesitz beruht auf dem Prinzip der Aufteilung der den Unternehmen zur Verfügung gestellten Vermögenswerte in Geschäftsanteile oder Aktien. Dies erfolgt in der Praxis nach dem Prinzip der Sachgründung durch Zuweisung der Aktiva und Passiva. Hierzu ist eine Bewertung und konkrete Zuordnung nötig, die folgende zumindest Punkte umfassen muss:

  • die dingliche Rechtslage des Unternehmens,
    • des Eigentumsrechts und der beschränkten dinglichen Rechte,
    • des unbeweglichen Vermögens,
    • der beschränkten dinglichen Rechte, Hypotheken- und Pfandrechte, mit denen die Immobilien des Unternehmens belastet sind,
  • die Rechte an Warenzeichen, Patenten, Ursprungsbezeichnungen und anderen Rechten des geistigen Eigentums,
  • die abgeschlossenen Pacht- und Mietverträge
  • Arbeitnehmerverträge,
  • die Beteiligung des Unternehmens an Handelsgesellschaften und anderen Formen von Wirtschaftstätigkeit,
  • die Forderungen und Verbindlichkeiten und
  • sonstige Vermögens- und Nichtvermögensrechte bzw. Pflichten.

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist im Ergebnis der  Überschuss der zugewiesenen Aktiva über die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.


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