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Haftung und Insolvenz

Im Bereich der Insolvenz, Kapitalerhaltung und Konzernhaftung liegen zweifelsohne noch zahlreiche Punkte im Argen. Es herrschen nach der Privatisierung vielfach unklare Verhältnisse. Man weiß wenig über die neuen Besitzer der ehemaligen Staatsbetriebe und den meisten Betrieben mangelt es an Kapital.

Zum Großteil ist dies aber auch nicht auf das Gesellschaftsrecht zurückzuführen, sondern darauf, dass es noch kein funktionierendes Insolvenzrecht mit entsprechenden rechtsstaatlichen Behörden gibt, die Verstöße gegen insolvenzrechtliche Regelungen ahnden. Ein auf dem Papier stehendes Insolvenzrecht hat bislang in keinem einzigen Fall Klarheit darüber herstellen können, welches Unternehmen als überschuldet anzusehen und aufzulösen ist. Das existierende Insolvenzrecht wird aus sozial- und wirtschaftspolitischen Überlegungen nicht rigoros angewandt. Die zwischenbetriebliche Verschuldung oder die Verschuldung der Betriebe gegenüber Banken ist teilweise extrem hoch, die Kredite stehen zum Großteil noch in den Büchern, sind aber tatsächlich wertlos.

Dementsprechend existieren in den mittel- und Osteuropäischen Staaten zahlreiche insolvente Unternehmen, die noch am Markt tätig sind und zu potentiellen Ausfällen bei am Markt tätigen ausländischen Investoren führen können. Die Bankenkrise in Tschechien oder Russland hat diese Problem mit massiven Problemen für die jeweiligen staatlichen Wirtschaften und Währungen gezeigt.

Diese in hoher Anzahl anzutreffenden finanziellen "Zeitbomben" sorgen für erhebliche Unsicherheiten und behindern die Sicherheit eines Markteintritts erheblich. Sicherlich gibt es auch in den westlichen Staaten werbende Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, jedoch ist deren Zahl nicht so groß. Hier sind große Gefahren vorhanden. Allerdings wird auch von den westlichen Staaten, dem IMF und der WB massiv Druck auf die Staaten ausgeübt, diesen Missstand zu beseitigen.


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