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Investitionsobjekte

Nach der Art der Investitionsobjekte lassen sich - ausgehend von der Bilanz und der Betriebswirtschaftlehre - bei einzelnen Unternehmen Sach- und Finanzinvestitionen unterscheiden3.

Bei den Sachinvestitionen kann man Anlageinvestitionen (Investitionen für Gebäude und Ausrüstung), Vorratsinvestitionen (Lagerung von Rohstoffen sowie fertigen und halbfertigen Erzeugnissen), Ersatzinvestitionen (Investitionen für veraltete Maschinen und Anlagen), Erweiterungsinvestitionen (Investitionen, die zur Erweiterung der Produktion beitragen) und Rationalisierungsinvestitionen (Investitionen, die zur Kostensenkung bzw. Produktionserhöhung beitragen) unterscheiden.

Bei den Finanzinvestitionen kann man die Beteiligung am allgemeinen Kapitalmarkt (Wertpapiere etc.) mit dem Ziel am Gewinn und der Wertsteigerung der erworbenen Beteiligung von dem unternehmerischen Erwerb von Anteilen an Unternehmen unterscheiden.

Die Unterscheidung aus der Betriebswirtschaftslehre erfassen den Sachverhalt, soweit es sich um Investitionen in den mittel- und osteuropäischen Staaten handelt, nur ungenau. Tatsächlich erfolgt die Investition in aller Regel durch eine unternehmerische Finanzinvestition durch Gründung von Gesellschaften oder Erwerb von Anteilen an existierenden Gesellschaften.  Wenn Unternehmen aus den G24 Staaten in den mittel- und osteuropäischen Staaten investieren, erfolgt dies in aller Regel

  • durch den Erwerb von Anteilen an bestehenden Unternehmen, wobei (abgesehen von strategischen Beteiligungen) eine Mehrheit von mindestens 50 % angestrebt wird oder
  • durch die Gründung von Gesellschaften, die mit finanziellen oder sachlichen Mitteln ausgestattet werden.

Die beste Definition bietet meiner Meinung nach die Volkswirtschaft, die zwischen den Portfolio- und den Direktinvestitionen unterscheidet. Dabei erfassen die Direktinvestitionen auch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sofern diese Beteiligung mit unternehmerischen Einfluß auf die Gesellschaft erfolgt.


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