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Das Abgrenzungsmerkmal von Direktinvestitionen zu reinen Portfolioinvestitionen orientiert sich an der Höhe des Stimmrechtanteils des Investors bzw. dessen Anteils am Nominalkapital des Auslandsunternehmens. Im folgenden Text wird von Direktinvestition gesprochen, wenn der Stimmrechtanteil des deutschen Investors an der ausländischen Investition eine maßgebliche Kontrolle über das Investitionsprojekt erlaubt. Die Empirie zeigt, dass deutsche Unternehmen, die in Osteuropa investieren, in der Regel die Mehrheit am Nominalkapital halten.
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Folgende Staaten Osteuropas haben mit der EU Assoziierungsabkommen abgeschlossen: Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Bulgarien, Rumänien, Lettland, Estland, Litauen und Slowenien. Die Europaverträge definieren in erster Linie die handelspolitischen Regelungen zwischen den genannten Staaten und der EU und sollen die potentiellen Beitrittskandidaten auf den Europäischen Binnenmarkt vorbereiten. In den Europaverträgen werden den aufgeführten Staaten Handelspräferenzen seitens der EU eingeräumt, was zu einer Ausweitung des Außenhandels und Kapitalverkehrs zwischen den beiden Regionen geführt hat. Am 31. März 1998 wurden offiziell die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern eröffnet. Mit den Staaten Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakischen Republik werden die Beitrittsverhandlungen vorbereitet. Die Assoziierungsabkommen erkannten die Absicht der assoziierten Länder an, Mitglied der EU werden zu wollen. In den späteren Mitgliedschaftsanträgen der beitrittswilligen Länder wurde diese Ansicht formal bestätigt.
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Bei CEFTA (Central European Free Trade Agreement)handelt es sich um eine Freihandelszone, die am 21.12.1992 gegründet wurde. CEFTA sieht die wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Abbau von Zöllen sowie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vor. Im Jahr 2002 gehören die Staaten Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn den Wirtschaftsbund an.
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EBRD, Jahresbericht 2000, S. 20.
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Siehe: A. Reinsch, Kapitalflucht aus Russland hält an, WiRO 1999, S. 316 ff.
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Siehe: Tikhomirov, Capital Flight from Post-Sowiet Russia, in: Europe-Asia Studies, Glasgow, Vol. 49, November 1997.
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Die Abgrenzung von wirtschaftlichen und politischen Risiken kann nicht immer klar gezogen werden. Eine Wechselkursveränderung kann durch eine politische Entscheidung, wie Devisenbewirtschaftung, ebenso hervorgerufen werden, wie durch volkswirtschaftliche Ursachen, wie beispielsweise chronische Handelsbilanzdefizite.
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Von nationalen und multilateralen Finanzinstitutionen mit entwicklungspolitischem Auftrag wird in der Regel keine Investitionsgarantie vorausgesetzt. Private Geschäftsbanken, aber auch die KfW fordern in zahlreichen Fällen die Abtretung der Ansprüche aus der Deckung zur Besicherung aufgenommener Kredite.
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Um den Förderzweck zu betonen und Verwechslungen mit Finanz- und Vermögensanlagen zu vermeiden, wurde 1999 beschlossen, die bisherige Bezeichnung des Instrumentes ,,Garantie für Kapitalanlagen im Ausland`` (kurz ,,Kapitalanlagengarantien``) in ,,Garantie für Direktinvestitionen im Ausland'' (kurz ``Investitionsgarantie'') zu ändern.
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